<p>„Smooth Shopping“ verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern. Doch bei den Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.</p>
<p>Der vzbv veröffentlicht ein Positionspapier zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie, Hier gibt es aus der Sicht des vzbv Nachbesserungsbedarf beim Vorschlag der Europäischen Kommission für neue Verbraucherkreditregeln.</p>
<p>Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des vzbv entschieden.</p>
<p>Zahlen Banken und Sparkassen die zu Unrecht erhobenen Gebühren an Verbraucherinnen und Verbraucher zurück? Der Verbraucherzent-rale Bundesverband (vzbv) ruft Verbraucher auf, mitzuteilen, wie ihre Bank auf das BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen reagiert. </p>
<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Kreditinstitute mit einer „Allgemeinverfügung“ dazu verpflichten, Anleger auf unwirksame Klauseln in den Verträgen zumindest hinzuweisen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, kommentiert.</p>