Warnung: Bei Klarna auf den Verwendungszweck achten

<p>„Smooth Shopping“ verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern. Doch bei den Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.</p>

BaFin-Entscheidung gut für Prämiensparer

<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Kreditinstitute mit einer „Allgemeinverfügung“ dazu verpflichten, Anleger auf unwirksame Klauseln in den Verträgen zumindest hinzuweisen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, kommentiert.</p>