AG Hannover zur Unterschrift (nur) des Betreuers im Insolvenzantrag

Hier der Hinweis auf AG Hannover, Beschluss vom 24. März 2020 – 904 IK 109/20 – 4 (= ZVI 2020, 185). Daraus:

“Da der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten (§ 1902 BGB) nach ganz herrschender Meinung für die Stellung eines Insolvenzantrags der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nicht bedarf (vgl. Pollmächer InsBüro 2019, 28, 29; Brzoza ZinsO 2018, 1087), kann er auch die in den amtlichen Formularen vorgesehenen Verfahrens- und Wissenserklärungen – wie hier erfolgt – wirksam abgeben.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob als Zulässigkeitsvoraussetzung der Betreute selbst die vorgesehenen Wissenserklärungen abgeben, d.h. die amtlichen Formulare an den entsprechenden Stellen neben dem Betreuer unterschreiben muss. (mehr …)

Entscheidungen des BGH zum Betreuungsrecht

Hier der Hinweis auf einige Entscheidungen des BGH zum Betreuungsrecht:

  • BGH, 12.10.2016 – XII ZB 369/16: Beschwerde des Betroffenen gegen Ablehnung einer Betreuung
  • BGH, 19.10.2016 – XII ZB 387/16: Betreuungsvoraussetzungen bei Einrichtung und Fortsetzung einer Betreuung
  • BGH, 23.11.2016 – XII ZB 385/16: Qualifikation des mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen
  • BGH, 07.12.2016 – XII ZB 346/16: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers