Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie 2023 / 2225 über Verbraucherkreditverträge umsetzen und zugleich ein neues Stammgesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher schaffen. Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851) steht am Donnerstag, 9. Oktober 2025, [16:25 Uhr] ebenso zur ersten Lesung an wie der Entwurf „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847). Nach halbstündiger Debatte sollen die beiden Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung übernehmen.
Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-verbraucherkreditvertraege-1111798
Siehe auch die Bundesrats-Drucksache 436/1/25, https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0436-1-25.pdf, mit den Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat.