Unterhaltsvorschuss in Hamburg online beantragen

Ab sofort kann der Unterhaltsvorschuss in Hamburg online beantragt werden. Den Vorschuss können Personen beantragen, die alleinerziehend sind und für das eigene beziehungsweise die eigenen Kinder nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten.

Für den digitalen Antrag auf Unterhaltsvorschuss benötigen die Bürgerinnen und Bürger eine gültige E-Mail-Adresse. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen können online über das entsprechende Service-Portal an die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern übermittelt werden. Mittels eines elektronischen Personalausweises kann der Antrag vollständig digital abgewickelt werden. Wer keinen elektronischen Personalausweis hat, muss lediglich eine zusammenfassende Seite ausgedruckt und unterschrieben per Post übermitteln. Weitere Informationen und Hinweise zu den Unterlagen, die für den Antrag erforderlich sind, finden sich auf dem Service-Portal im Internet.

Quelle und mehr (etwa zu den Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss): PM der Sozialbehörde Hamburg

Neues Angebot: Digitale Suchtberatung

PM der Sozialbehörde Hamburg: “Wer eine Sucht entwickelt hat, sollte sich möglichst früh Hilfe holen. Viele greifen allerdings erst spät zur Hilfe durch Fachleute. Ein neues Online-Angebot soll Abhilfe schaffen. Kostenfrei und anonym gibt es künftig Hilfe per Klick aus verlässlicher Hand. Das neue Angebot suchtberatung.digital ist ab heute bundesweit verfügbar.

Das Beratungsangebot ist ab sofort auf www.suchtberatung.digital direkt über den Internetbrowser auf allen üblichen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) nutzbar, es wird keine App oder Software benötigt. Über die Eingabe von Postleitzahl, Alter und Geschlecht gelangen die Hamburgerinnen und Hamburger zu ihrem spezifischen Beratungsangebot.

Mit einem Selbsttest kann überprüft werden, ob ein problematisches Verhalten vorliegt. Falls dies der Fall ist, bietet ein Online-Tool die Möglichkeit zur Selbstkontrolle: Mit einem Konsumtagebuch kann beispielsweise die Konsummenge und -häufigkeit dokumentiert werden, um ein konkretes Bild der Sucht zu erlangen.

“Wie funktioniert Schuldnerberatung? – Handreichung für Multiplikatoren”

Die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen hat die Broschüre “Wie funktioniert Schuldnerberatung?” herausgegeben. Inhaltsübersicht:

  1. Schulden vermeiden – Nur eine Frage des Haushaltens? 
  2. Was leistet Schuldnerberatung?
  3. Was tun bei Mietschulden?
  4. Der Strom soll abgestellt werden! 
  5. Eine Haftstrafe droht?
  6. Eine Ladung zum Gerichtsvollzieher 
  7. Keine Auszahlungen vom Konto möglich? 
  8. Inkassobriefe und kein Ende 
  9. Vorbereitung auf die Schuldnerberatung 
  10. Der erste Termin in der Schuldnerberatung
  11. Und wie geht es weiter? 
  12. Hilfreiche Seiten 

Für Multiplikatoren interessant könnte auch unser Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” (12.12.2022; Online) sein.

Seminar: “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung”

Update 7.11.2022: Es sind noch Plätze frei!


Hiermit laden wir herzlich zum Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” mit Mark Schmidt-Medvedev am Montag, 12. Dezember 2022, 9 – 16.30 Uhr ein. Das Seminar findet online statt.

Zur vollständigen Seminareinladung – direkt zur Anmeldung

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit dem Thema Überschuldung und Verschuldung konfrontiert werden und sich erste Kenntnisse für den sinnvollen Umgang in solchen Situationen aneignen möchten.

BAG-SB: Wir bezweifeln, dass die Energiepreispauschale bei überschuldeten Verbrauchern ankommt

Schuldnerberatung kritisiert Fehler im Gesetzgebungsverfahren

Mit der Lohnabrechnung im September 2022 wird eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto an alle Personen ausgezahlt, die zum 01. September 2022 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Pauschale soll der Entlastung der Bevölkerung infolge der gestiegenen Energiepreise dienen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) bezweifelt, dass die Energiepreispauschale bei überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt.

„Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln.“ so die Geschäftsführerin der BAG-SB Ines Moers. (mehr …)

handelsregister.de ab sofort ohne Registrierung kostenfrei

Im Rahmen der Gläubigerrecherche kann folgende Meldung auf handelsregister.de nützlich sein:

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.“

handelsregister.de ab sofort ohne Registrierung kostenfrei

Im Rahmen der Gläubigerrecherche kann folgende Meldung auf handelsregister.de nützlich sein:

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.“

„Visual P-Konto Simulator 22“

Der infodienst-schuldnerberatung.de berichtet: “Ausgehend von einer Anfrage aus dem Bekanntenkreis zum Verlauf eines P-Kontos hat der pensionierter Programmierer Bernd Schiffers ein P-Konto-Berechnungsprogramm entwickelt, (…)

Der P-Konto Simulator richtet sich nun vor allem an Fachleute, z.B. in der Schuldnerberatung, die dann die Berechnungsergebnisse bewerten und mit den Betroffenen besprechen können. (…)

Das Berechnungstool ist eine aufwendige Excel-Kalkulation. Sie rechnet P-Konto-Verläufe frühestens ab Januar 2022 ab. Sie braucht vergleichsweise wenige Eingaben und stellt den prognostizierten Verlauf in vielfältiger Form grafisch und in Tabellen dar.“