Bundesratsentscheidung zum SchuBerDG verschoben

Heute hätte der Bundesrat unter TOP 21 über das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) entscheiden sollen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, hat diese Entscheidung große Bedeutung. Kurzfristig wurde jedoch heute Morgen die Tagesordnung geändert und das SchuBerDG von der Sitzung abgesetzt. Konkrete Gründe dafür wurden bislang nicht veröffentlicht und waren auch auf Nachfrage bei der Pressestelle nicht zu erfahren. Möglicherweise folgen in den kommenden Wochen weitere Informationen seitens des Bundesrats.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass das SchuBerDG auf der nächsten Bundesratssitzung am 30. Januar 2026 erneut aufgerufen wird. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Wie wohnt Deutschland? BAG-SB unterstützt ARD-Mitmachaktion #besserwohnen

Hohe Mieten, zu wenig Platz, Angst vor Sanierungen – Wohnen ist für viele Menschen in Deutschland zum Stresstest geworden. Besonders überschuldete Haushalte spüren den Druck. Mit der Mitmachaktion #besserwohnen will die ARD nun herausfinden, wie die Menschen wirklich wohnen und wo dringender Handlungsbedarf besteht. Moderator Ralph Caspers ruft zur Teilnahme auf:
„Sucht ihr noch oder wohnt ihr schon? Seid ihr zufrieden mit eurer Wohnung? Ist die Miete fair? Und wie klappt’s mit dem Vermieter? Wie wohnt Deutschland?“

Unter ard.de/besserwohnen können Mieterinnen und Mieter bis zum Frühjahr 2026 anonym ihre Erfahrungen schildern. Die gesammelten Daten werden gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund ausgewertet. Ziel ist es, Missstände sichtbar zu machen, Verantwortliche zu konfrontieren, Lösungsansätze vorzustellen – und diese in der ARD, der Mediathek, der Audiothek sowie auf Social Media journalistisch aufzubereiten. Eine Abschlussdokumentation präsentiert im kommenden Jahr die Ergebnisse und gibt den Teilnehmenden eine Stimme.

Auch Ratsuchende in der Schuldenberatung haben zu diesem Thema vielfach belastende Erfahrungen. Die BAG-SB ruft daher alle Schuldenberatungskräfte dazu auf, ihre Ratsuchenden über die Aktion zu informieren und sie zu ermutigen, ihre Wohnsituation zu schildern.

Wie angespannt die Lage ist, zeigen aktuelle Zahlen eindrücklich: Ob Studierende in WGs, Familien in zu kleinen Wohnungen oder Alleinlebende mit steigenden Nebenkosten – Wohnraum ist knapp und teuer. Rund 9,5 Millionen Menschen leben laut Statistischem Bundesamt in überbelegten Wohnungen. Gleichzeitig fehlen bundesweit etwa 800.000 Wohnungen. Überhöhte Wohnkosten sind längst zu einem strukturellen gesellschaftlichen Problem geworden.

Sehenswert auch für Fachkräfte der Schuldenberatung ist außerdem die ARD-Story „Crashkurs für Immobilienhaie“. Darin schlüpft Schauspieler Matthias Matschke in die Rolle eines überzeichneten Immobilieninvestors, der lernt, wie sich mit Wohnungen Profit maximieren lässt. Die Mischung aus investigativer Recherche und satirischen Elementen zeigt eindrücklich, wie absurd – und belastend – die Realität des Wohnungsmarkts für viele Betroffene sein kann. Der Film macht Missstände sichtbar und beleuchtet die Mechanismen hinter steigenden Mieten.

  • Die Umfrage „Und wie wohnt ihr?“ sowie zahlreiche Beiträge und Videos rund um das Thema Wohnen finden sich unter: ard.de/besserwohnen

     

 

Pressemitteilung: Private Überschuldung steigt deutlich – doch Zugang zu Schuldnerberatung bleibt ungewiss

Berlin, 14. November 2025 – Nach monatelanger Diskussion steht heute das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) zur Schlussabstimmung im Bundestag auf der Tagesordnung. In letzter Minute wurde der Entwurf zwar noch leicht angepasst und soll offenbar noch vor der EU-Frist am 20. November verabschiedet werden. Dabei bleiben dennoch zentrale Fragen offen: Es fehlen verbindlichen Regelungen zur Finanzierung und Sicherstellung des Zugangs zur Beratung. Deshalb liegt nun die Verantwortung für die Umsetzung bei den einzelnen Bundesländern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. warnt davor, dass Überschuldete je nach Wohnort ein unterschiedliches Unterstützungsangebot erhalten.

Vorteilhaft für alle Ratsuchenden ist die Klarstellung der Kostenfreiheit für alle Beratungsleistungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung, von denen nur noch in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ abgewichen werden darf. Damit greift der überarbeitete Gesetzentwurf eine zentrale Kritik aus der Anhörung der Sachverständigen auf. Darüber hinaus soll klarer definiert werden, was unter einem „unabhängigen professionellen Anbieter“ zu verstehen ist.

Die aktuelle Lage zeigt, wie dringend Handlungsbedarf besteht: Laut dem ebenfalls heute veröffentlichten Creditreform-Schuldneratlas ist die Zahl der Überschuldeten im Jahr 2024 um 111.000 Personen auf 5,67 Mio. gestiegen. Mit der Verabschiedung des SchuBerDG beginnt die Verantwortung der Bundesländer. Sie entscheiden jetzt, ob Überschuldete künftig schnell an qualifizierte Hilfe kommen können.

„Diese Ratsuchende brauchen einen verlässlichen, kostenfreien Zugang – und die Beratungsstellen endlich finanzielle Planungssicherheit.” betont Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. „Mit der Verabschiedung des SchuBerDG ist es zukünftig Ländersache, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verantwortungsvoll umzusetzen“ führt sie weiter aus. „Wer diesen Auftrag ernst nimmt, muss jetzt Finanzierung, Zugang und Qualität gleichermaßen absichern – sonst bleibt das Gesetz ohne Wirkung und die Situation für Ratsuchende verschlechtert sich wohlmöglich sogar.“

Der Verband hatte in den letzten Wochen wiederholt auf gravierende Zugangslücken, mehrmonatige Wartezeiten und einen Flickenteppich in der Finanzierung hingewiesen, durch den die Schuldnerberatungsstellen in Deutschland gekennzeichnet sind. Auch unklare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern erschweren eine einheitliche Struktur, betonten zahlreiche Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen. Diese Kritik greifen die Regierungsparteien in einem Entschließungsantrag des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen sicherzustellen, eine mögliche Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung zu prüfen und die Digitalisierung und Verfahrensverschlankung im Insolvenz- und Beratungsprozess voranzutreiben.

Download Pressemitteilung "Private Überschuldung steigt deutlich – doch Zugang zu Schuldnerberatung bleibt ungewiss" als PDF.

 

Kritik und Änderungsvorschläge bei der Anhörung zum SchuBerDG

Bei der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 05. November 2025 wurde deutlich: Die Sachverständigen hielten erhebliche Nachkorrekturen am bisherigen Gesetzesentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) für dringend nötig. Besonders kritisch bewertet wurden die unzureichenden Finanzierungsregelungen sowie die mögliche Entgelterhebung bei Ratsuchenden. Ohne eine Finanzierungssicherheit für die Schuldenberatungsstellen, so der Tenor, sei eine wirksame Umsetzung des SchuBerDG kaum möglich. 

Klar wurde auch: Schon die bisherige Beratungslandschaft, die in bisherigen Regierungsantworten stets als ausreichend beschrieben wurde, ist von diesem Zustand weit entfernt. Es gäbe jetzt schon gravierende Zugangslücken, mehrmonatige Wartezeiten und einen Flickenteppich in der Finanzierung. Auch die unklaren Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern erschwerten schon jetzt eine einheitliche Struktur der Beratung. Mehrere Sachverständige warnten zudem, dass der aktuelle Entwurf dazu führen könnte, dass viele Betroffene zu spät Hilfe suchen – und Prävention weiterhin zu kurz kommt. Ohne grundlegende Änderungen drohen außerdem übermäßige Bürokratie und uneinheitliche Qualitätsanforderungen, die einer flächendeckenden, wirksamen Schuldnerberatung entgegenstehen.

Öffentliche Anhörung am 05.11.2025 zum SchuBerDG, Schuldenberatungspraxis stark vertreten

Am 05.11.2025 wird es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) – geben. Die Schuldnerberatungspraxis ist bei der Anhörung stark vertreten und auch für die BAG-SB ist Ines Moers als Sachverständige eingeladen ihr Statement abzugeben. Die vorveröffentlichte Stellungnahme der BAG-SB findet sich unter Positionen und die öffentliche Anhörung kann unter www.bundestag.de live verfolgt werden. 

Im Gespräch mit der Politik in Berlin – Austausch mit Dr. Till Steffen, MdB

Das Wahlkreisbüro von Dr. Till Steffen, dem neuen verbraucherpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, liegt in direkter Nähe zum Büro der beiden Hamburger BAG-SB Mitarbeiterinnen Ines Moers und Charlotte Bischoff. Da lag es nahe, sich auf einen Kaffee zu treffen und persönlich über den Entwurf des neuen Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) zu sprechen.

Dr. Till Steffen, der sich in den letzten Jahren als rechtspolitischer Sprecher vor allem mit den insolvenzrechtlichen Fragen der Schuldnerberatung auseinandergesetzt hat, betreut in seiner neuen Funktion die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und im Zuge dessen auch das SchuBerDG. Im Austausch wurde deutlich, dass Dr. Till Steffen die Kernforderungen der BAG-SB - Kostenfreiheit, Qualität und bundeseinheitliche Finanzierung der Schuldnerberatung - klar unterstützt. Dr. Till Steffen sagte: „Die Vorteile für Ratsuchende, Gläubiger und auch den Staat liegen klar auf der Hand.“ Er zeigte großes Verständnis für die Anliegen aus der Beratungspraxis und betonte, wie wichtig eine verlässliche Umsetzung des SchuBerDG für Ratsuchende und Beratungsstellen ist.

Darüber hinaus brachte Dr. Till Steffen seine große politische Erfahrung ein: Er erläuterte, an welchen Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess noch Gestaltungsspielräume bestehen und gab Hinweise, wie die Anliegen der Schuldnerberatung im politischen Verfahren gut platziert werden können. Die BAG-SB nimmt diese Anregungen mit und wird den Austausch fortsetzen, um die Positionen der Schuldnerberatung in die anstehenden politischen Entscheidungen einzubringen.

 

Im Gespräch mit der Politik in Berlin – Austausch mit Sebastian Steineke, MdB

Sebastian Steineke, Bundestagsabgeordneter der CDU, wurde im Mai diesen Jahres erneut zum Verbraucherschutzbeauftragten seiner Fraktion ernannt. In seiner Rede im Bundestag hat er die bereits bestehende institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) ausdrücklich begrüßt. Er war zudem an der Einführung des Kündigungsbutton für Verbraucherverträge beteiligt. Heute fand ein Austausch zwischen Sebastian Steineke sowie Ines Moers und Charlotte Bischoff von der BAG-SB zur Umsetzung des SchuBerDG statt. Dabei konnten die zentralen Anliegen aus der Schuldnerberatungspraxis – Kostenfreiheit, Qualität und eine bundeseinheitliche Finanzierung der Schuldnerberatung – persönlich vortragen werden.

Der Koalitionsvertrag enthält hierzu bereits wichtige Zusagen, die aus Sicht der Schuldnerberatung im aktuellen Regierungsentwurf allerdings noch nicht hinreichend abgesichert sind. Offen zeigte sich Sebastian Steineke bei den Themen Berichtspflichten und Zuständigkeit der Länder, beim Thema Finanzierung und Kostenfreiheit verwies er jedoch auf den engen Bundeshaushalt und blieb entsprechend zurückhaltend. Gerade hier konnte die BAG-SB verdeutlichen: Jeder in die Schuldnerberatung investierte Euro spart Wirtschaft und Staat ein Vielfaches – etwa durch geringere Gerichtskosten und den schnelleren wirtschaftlichen Neustart von Ratsuchenden. Zudem muss die Finanzierung nicht allein vom Bund getragen werden: Seit Jahren fordert die BAG-SB eine finanzielle Beteiligung der Gläubiger, und sowohl Gläubiger als auch Arbeitgeber haben bereits Bereitschaft signalisiert. Auch wenn dieses Thema im Gespräch nicht mehr zur Sprache kam, verweist die BAG-SB ausdrücklich auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Möglichkeit, Vermögen nachrichtenloser Konten in einem revolvierenden Fonds zu nutzen. Auch dies bietet eine tragfähige Option zur Finanzierung der Schuldnerberatung.

Gemeinsam wollen die CDU und die BAG-SB zu diesen Themen im Austausch bleiben und sind sich einig, dass der Präventionsaspekt, den die EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorgibt, auch im SchuBerDG gut umgesetzt werden sollte.

Abschied von der Geschäftsstelle am Berliner Ostkreuz

BAG-SB wechselt auf moderne Verwaltungsstruktur

Nach fast zehn sehr prägenden Jahren am Ostkreuz heißt es für die BAG-SB Abschied nehmen: wie auf der Mitgliederversammlung 2025 beschlossen, heißt es zum Ende dieses Monats Abschied nehmen von der Geschäftsstelle am Markgrafendamm 24 in Berlin. Das Team der BAG-SB arbeitet nunmehr dezentral von ganz Deutschland aus: in verschiedenen CoWorking-Spaces, im Homeoffice oder mobil. Diese digitale Verwaltungsstruktur spart Kosten, ist arbeitnehmerfreundlich und modern. 

  • Der Vereinssitz der BAG-SB bleibt weiterhin in Berlin. Hier nehmen wir Termine mit Ministerien, Verbänden und Politik wahr, hier finden Präsenztreffen von Vereinsgremien wie die jährliche Vorstandsklausur statt, hier bleiben wir vereins- und steuerrechtlich verortet. Nur mieten wir hier zukünftig anlassbezogen passende Räume an, statt eine eigene Geschäftsstelle zu unterhalten. 
  • Der Verwaltungssitz der BAG-SB ist ab 20. September 2025 an der Ostsee verortet: hier finden Vereins-, Lieferanten- und Kundenakten, das Archiv der BAG-SB Informationen sowie Veranstaltungs-, Werbe- und Büromaterial ein neues Zuhause in einem CoWorkingSpace in Stralsund.

Auch weiterhin erreichen Sie das Team der Geschäftsstelle wie gewohnt am besten per E-Mail und per Telefon unter den Berliner Festnetznummern. Lediglich die Faxnummer entfällt zukünftig. Als Lieferadresse für Paket- und Warensendungen kann genutzt werden: 

BAG-SB e.V., c/o STiC-Theater, Frankenstr. 61, 18439 Stralsund 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Team

 

Im Gespräch mit der Politik in Berlin – Austausch mit Nadine Heselhaus, MdB

Nadine Heselhaus, SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck für den flächendeckenden Ausbau der Schuldnerberatung und die Verankerung eines Rechts auf kostenlose Schuldnerberatung ein, um besonders verletzliche Gruppen wirksam zu schützen. Als besonderen Erfolg konnte sie 2024 die Institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) verkünden, die sie zusammen mit den Regierungspartnern aus der Ampel-Koalition erwirkt hatte. In dieser Legislaturperiode steht die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie an - und damit die Vorgabe der EU, die Verfügbarkeit von Schuldnerberatung flächendeckend sicherzustellen. Der Regierungsentwurf für ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wurde Mitte dieser Woche vom Kabinett verabschiedet - eine hervorragende Gelegenheit, die Stellungnahmen aus der Schuldnerberatung und die Argumente aus der Praxis noch einmal im persönlichen Gespräch vorzutragen. 

"Im weiteren Verfahren setzen wir uns für eine Klarstellung in Bezug auf die Kostenfreiheit der Schuldnerberatung ein. Alle, die Hilfe benötigen, müssen diese kostenlos erhalten. So will es auch der Koalitionsvertrag.", betonte Nadine Heselhaus gegenüber Charlotte Bischoff und Ines Moers von der BAG-SB. Die Argumente dafür seien unisono in allen Stellungnahmen der Verbände deutlich geworden und überzeugen inhaltlich. Als mögliche Wege, entsprechende Beratungsangebote zu finanzieren oder entsprechende Kapazitäten dafür zu schaffen, wurden unter anderem Änderungen der Insolvenzordnung diskutiert, sowie ein Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben, die aktuell erhebliche Kapazitäten der Beratungskräfte binden. Gemeinsam wollen die SPD und die BAG-SB die aufgegriffenen Anliegen weiterentwickeln und mit vereinten Kräften daran arbeiten, die Situation ver- und überschuldeter Haushalte sowie der Sozialen Schuldnerberatung in Deutschland weiter zu verbessern. 

Kostenfreie Schuldnerberatung: Koalitionsziel droht zu scheitern

Berlin, 4. September 2025 – Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ vereinbart. Doch dieses Versprechen droht zu scheitern. Am 3. September wurde der Regierungsentwurf (RegE) für das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) vorgelegt – nahezu unverändert gegenüber dem bereits im Juli stark kritisierten Referentenentwurf.

Der Regierungsentwurf deutet darauf hin, dass keine flächendeckende Versorgung mit qualifizierter Beratung geplant ist, sondern die Verantwortung weitgehend auf die bestehenden Angebote verlagert werden soll. Dies wäre im Ergebnis eine Verschlechterung und keine Verbesserung,“, so die Einschätzung von Charlotte Bischoff, Fachreferentin bei der BG-SB. Bereits im März 2025 hatte die BAG-SB auf Schließungen von Beratungsstellen und teils monatelange Wartezeiten hingewiesen. 

Trotz klarer Kritik nahezu aller Fachverbände, Verbraucherorganisationen und sozialpolitischer Akteure am Referentenentwurf und konkreter Änderungsvorschläge fehlen auch im RegE weiterhin die zentralen Elemente für eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II):

  • die gesicherte Finanzierung für Beratungsstellen,
  • eine gesetzlich garantierte Kostenfreiheit für Ratsuchende,
  • verbindlichen Anforderungen an Qualität und Qualifikation,
  • die Zielgruppenerweiterung auf Selbstständige oder ehemals Selbstständige.

Damit wird nicht nur das Ziel des Koalitionsvertrags verfehlt, sondern auch die Zielsetzung der CCD II gefährdet: die Verfügbarkeit von Schuldnerberatung für alle Ratsuchenden sicherzustellen – als Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Vermeidung von Überschuldung. „Wir sind sehr enttäuscht. Nachweislich ersparen Investitionen in Schuldenberatung dem Staat ein Vielfaches an Folgekosten bei Sozialleistungen und können damit den Bundeshaushalt, sowie Länder und Kommunen deutlich entlasten. Eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs ist wirtschaftlich, sozialpolitisch und fachlich dringend geboten“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.

 

Weitere Informationen auf www.bag-sb.de/positionen