Aktuelle Ausschreibung der BAG-SB

Aktuell sind wir auf der Suche nach einer Veranstaltungssoftware für das Team Veranstaltungen der BAG-SB.

Im Rahmen dieser Ausschreibung möchten wir Sie zur Abgabe eines Angebotes einladen. Bitte beachten Sie die in allen weiteren Ausführungen enthaltenen Angaben. Die Auftragsbekanntmachung wurde auf der Homepage des Auftragsgebers veröffentlicht – www.bag-sb.de 


Fristen

Ablauf der Angebotsfrist: 13. Juli 2026, um 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 13. August 2026, um 23:59 Uhr
   

Form der Angebotsabgabe

Die Bietenden können ihre Angebote frist- und formgerecht wie folgt einreichen:
elektronisch per E-Mail an: veranstaltungen(at)bag-sb(dot)de

Aktionswoche Schuldnerberatung: Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird

Unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“ startet heute, am 15. Juni 2026, die Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Bis Freitag, 19. Juni 2026, machen Schuldenberatungsstellen in ganz Deutschland auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aufmerksam. 

In Deutschland gibt es monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten. Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert.  Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das für die Betroffenen existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. 

Auch rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene.

Was politisch notwendig ist, ist im Forderungspapier der AG SBV zur Aktionswoche zu finden.

Alle Infos zur Aktionswoche gibt es hier: Website der Aktionswoche Schuldnerberatung

Überraschender Konsens – Landespolitiker_innen in Mecklenburg-Vorpommern favorisieren klaren Lösungsvorschlag für Finanzierungsfrage zum SchuBerDG

Überraschender Konsens 

Landespolitiker_innen in Mecklenburg-Vorpommern favorisieren klaren Lösungsvorschlag für Finanzierungsfrage zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG)

Berlin: Beim Pressegespräch der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) anlässlich ihres 40-jährigen Jubiläums in Warnemünde diskutierten gestern Fachkräfte der Sozialen Schuldenberatung mit Fachpolitiker_innen aus Mecklenburg-Vorpommern über die Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes.

Das Gesetz war am vergangenen Freitag mit klarer Mehrheit im Bundesrat gescheitert, nachdem die Länder zuvor deutlich kritisiert hatten, dass die Finanzierungsfrage für die übertragenen Aufgaben nicht geklärt sei. Bei der Diskussion in Warnemünde zeigte sich beim Thema Finanzierung dann zumindest landesintern ein bemerkenswert klares Bild. Parteiübergreifend benannten die Vertreter_innen von SPD, LINKE, Grünen und CDU eine gemeinsame Lösungsperspektive: sie sprachen sich übereinstimmend für eine Beteiligung von Sparkassen und Kreditinstituten an der Finanzierung der Schuldenberatungsstellen aus.

Aus Sicht der BAG-SB kann dieser Ansatz dazu beitragen, den aktuellen Konflikt um die Finanzierung der Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) aufzulösen. Eine Finanzierung durch Gläubiger wie Banken und Kreditinstitute sei auf Bundesebene explizit angesprochen, aber aktuell nicht weiter verfolgt worden, fasste die BAG-SB zusammen. 

Die weitere Diskussion führte zu den praktischen Herausforderungen vor Ort wie fehlenden Fachkräften und der Sicherstellung eines Beratungsangebots im ländlichen Raum. Kritisch bewertet wurden die teils erheblichen Unterschiede bei den Förderbedingungen zwischen einzelnen Kommunen. Gleichzeitig unterstrichen alle Beteiligten die Bedeutung eines engen Austauschs zwischen Landespolitik, Kommunen und Beratungsstellen.

Alle Positionen und Pressemitteilungen: www.bag-sb.de/positionen 

Bundesrat verweigert Zustimmung zum SchuBerDG

Berlin, 8. Mai 2026: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) nicht zugestimmt. Damit hat das Gesetz, das den Zugang zu Schuldenberatungsdiensten für Verbraucherinnen und Verbraucher regeln sollte, vorerst nicht die notwendige Zustimmung der Länder erhalten. Das Land Niedersachsen hatte die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung der Sitzung beantragt. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Das SchuBerDG sollte Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umsetzen. Ziel war es, Verbraucherinnen und Verbrauchern mit finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu unabhängigen Schuldenberatungsdiensten zu sichern. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 14. November 2025 in geänderter Fassung angenommen.

Die BAG-SB hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt auf erheblichen Nachbesserungsbedarf hingewiesen. Kritisch bewertet wurden insbesondere Fragen der Finanzierung, der tatsächlichen Sicherstellung eines flächendeckenden Beratungsangebots und der Kostenfreiheit für Ratsuchende. Auch in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 5. November 2025 hatten Sachverständige erheblichen Nachbesserungsbedarf formuliert.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt damit weiterhin offen, wie der Zugang zu qualifizierter und kostenfreier Schuldenberatung bundesweit verlässlich sichergestellt werden soll. Die Entscheidung des Bundesrates unterstreicht, dass eine tragfähige gesetzliche Regelung nur mit einer geklärten Finanzierung und klaren Verantwortlichkeiten gelingen kann.

Die Abstimmung ist im Video der Bundesratssitzung als letzter Tagesordnungspunkt ab Stunde 4, Minute 4 abrufbar
 

BAG-SB in Kommission für Insolvenzrechtsreform vertreten

Berlin, 29. April 2026 - Die BAG-SB-Geschäftsführerin Ines Moers wurde in die neu gegründete Kommission Verbraucherinsolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins und des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands berufen. Das elfköpfige Gremium aus Justiz, Wissenschaft und Praxis soll bis Oktober 2026 Vorschläge zur Verschlankung und Digitalisierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erarbeiten. 

Ziel ist es, Verfahren einfacher, schneller und digitaler zu gestalten und zugleich Impulse für eine bessere Struktur und Finanzierung der Schuldenberatung zu setzen. Mit der Berufung ist die Perspektive der Schuldenberatungspraxis unmittelbar in die Kommissionsarbeit eingebunden. Für die BAG-SB bietet sich damit die Möglichkeit, Erfahrungen aus den Beratungsstellen in die Reformdebatte einzubringen und auf praxistaugliche Lösungen für Ratsuchende und Fachkräfte hinzuwirken.

Pressemitteilung “Verschlanken und digitalisieren: Gemeinsame Kommission von DAV und VID erarbeitet Vorschläge zum Verbraucherinsolvenzrecht” (PDF)

BAG-SB beteiligt sich an der Entwicklung eines KI-gestützten Chatbots für die Schuldenberatung

Berlin, 9. April 2026 – Die BAG-SB unterstützt die Entwicklung des ersten KI‑basierten Chatbots in Deutschland, der künftig Ratsuchenden den Zugang zur Schuldenberatung erleichtern soll. Gemeinsam mit dem Lehrstuhl für BWL, insbesondere Marketing der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dem institut für finanzdienstleistungen (iff), der SCHUFA sowie den Partnern Birds on Mars und der delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH entsteht ein Prototyp eines KI-basierten Tools, der die persönliche Beratung in den Beratungsstellen sinnvoll ergänzen soll. Delphi ist unter anderem für die Entwicklung des KI‑Tools „SuchtGPT“ bekannt.

Digitale Unterstützung für Ratsuchende

Die Nachfrage nach Schuldenberatung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, gleichzeitig sehen sich Ratsuchende häufig mit langen Wartezeiten konfrontiert. Der geplante KI‑Chatbot soll den Zugang zur Beratung niedrigschwelliger gestalten und Ratsuchenden bereits vor dem persönlichen Kontakt eine erste Hilfestellung bieten.

Die Idee orientiert sich an Erfahrungen aus KI-basierten Unterstützungsangeboten wie „SuchtGPT“. Ziel ist es, Ratsuchenden kostenfrei erste fachliche Informationen bereitzustellen, Orientierung zu geben und emotionale Entlastung zu bieten. Dazu gehören unter anderem die Beantwortung von allgemeinen Fragen zur Schuldenberatung und Hilfestellungen bei Fragen rund um den Bereich Existenzsicherung. Zentrale Themen sind Probleme bei der Erfüllung laufender Verpflichtungen, einschließlich Miet- und Stromschulden, Unterhaltszahlungen für Kinder sowie Rückstände bei der Zahlung von Kreditraten. Besondere Aufmerksamkeit gilt Personen, die mit Kontosperren, Wohnungskündigungen oder Energiesperren konfrontiert sind. Ergänzend vermittelt das Tool Informationen zu Schuldenberatungsangeboten.

In Vorbereitung auf einen Termin bei der Schuldenberatung informiert das Tool Ratsuchende zum Umgang mit Gläubigern und Inkassounternehmen, unterstützt u. a. mit Informationen zu Pfändungsmöglichkeiten, sowie dem Insolvenzverfahren. Darüber hinaus erhalten Ratsuchende dabei Unterstützung, sich einen Überblick über ihre finanzielle Gesamtsituation zu verschaffen.

Entlastung für Beratungsstellen

Neben der Unterstützung Ratsuchender soll das Tool auch Beratungsstellen entlasten. Digitale Schritte wie Unterstützung beim Einholen und Vorbereiten von Unterlagen können Wartezeiten sinnvoll überbrücken und Prozesse effizienter machen – insbesondere im Kontext der Vorbereitung auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Entwicklung reagiert zudem auf strukturelle Herausforderungen: Die Finanzierung qualifizierter Schuldenberatung ist in vielen Bundesländern nicht langfristig gesichert. Gleichzeitig erhöht die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie den Bedarf an flächendeckenden, kostenfreien Angeboten weiter.

Wissenschaftliche Begleitung und Rollenverteilung

Die Entwicklungs- und Testphase ist für das erste Halbjahr 2026 angesetzt.

  • Die SCHUFA übernimmt die Finanzierung des Prototyps in Höhe von 80.000 Euro. Ergänzt wird dieser Betrag durch Mittel des SCHUFA-Verbraucherbeirats in Höhe von knapp 10.000 Euro.
  • Das institut für finanzdienstleistungen (iff) verantwortet die fachliche Ausarbeitung der Inhalte sowie die Durchführung und Auswertung der Testphase.
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) stellt ihr Praxiswissen in der Schuldenberatung in enger Zusammenarbeit mit dem iff zur Verfügung.
  • Der Lehrstuhl für BWL, insbesondere Marketing (Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf) begleitet und koordiniert den Gesamtprozess wissenschaftlich.
  • Birds on Mars und delphi stellen ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Entwicklung anderer KI-Tools zur Verfügung.

Für Presseanfragen zu dem Kooperationsprojekt wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der SCHUFA, die alle Anfragen koordiniert.

Vollständige Pressemitteilung “BAG-SB beteiligt sich an der Entwicklung des ersten KI-gestützten Chatbots für die Schuldenberatung in Deutschland” (PDF)

ARD-Mitmachaktion #besserwohnen: Abschlussdoku zur Mietkrise am 31. März 2026

Bezahlbares Wohnen bleibt für viele Menschen eine der drängendsten sozialen Fragen. Mit der Mitmachaktion #besserwohnen sammelt die ARD Erfahrungen von Mieterinnen und Mietern und macht sichtbar, wo die größten Probleme auf dem Wohnungsmarkt liegen. Die Abschlussdokumentation „#besserwohnen – Wie stoppen wir die Mietkrise?“ läuft am Dienstag, 31. März 2026, um 22:50 Uhr im Ersten und ist auch in der ARD Mediathek angekündigt.

Die BAG-SB begrüßt, dass die Mietkrise erneut öffentlich aufgegriffen wird. Hohe Wohnkosten verschärfen für viele Haushalte die finanzielle Belastung und können Überschuldung begünstigen. Die Dokumentation greift Erfahrungen aus der ARD-Mitmachaktion auf und fragt danach, welche Ansätze Wohnen wieder bezahlbarer und verlässlicher machen können.

Termin vormerken: ARD-Story „#besserwohnen – Wie können wir die Mietkrise stoppen?“ am Dienstag, 31. März, um 22:50 Uhr im Ersten und in der ARD Mediathek.

Aktionsseite unter ard.de/besserwohnen 

Stellungnahme des VZBV zum RefE eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 08. Februar 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete veröffentlicht und um Stellungnahme bis zum 06. März 2026 gebeten. Dieser Entwurf sieht mehrere wichtige Neuerungen vor, unter anderem eine Schonfristzahlung für ordentliche Kündigungen: Künftig soll nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch eine häufig zeitgleich ausgesprochene ordentliche Kündigung einmalig unwirksam werden können, wenn Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden. Der VZBV begrüßt diesen Ansatz in seiner aktuellen Stellungnahme grundsätzlich. Zugleich fordert der Verband weitergehende Nachbesserungen, etwa bei Indexmieten, bei der Modernisierungsumlage, bei Möblierungszuschlägen und bei Kurzzeitvermietungen. Aus Sicht des VZBV braucht es einen stärkeren Schutz vor Wohnungsverlust. Die angespannte Wohnraumlage sowie die Änderungsvorschläge im Referentenentwurf betreffen besonders überschuldete Verbrauchende, weshalb sich die BAG-SB vollumfänglich der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) anschließt.

Vollständige Stellungnahme als PDF

Weitere Positionen unter www.bag-sb.de/positionen