Im Gespräch mit der Politik in Berlin – Austausch mit Christin Willnat, MdB

Seit Februar 2025 sitzt die Brandenburgerin Christin Willnat für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, seit Juni 2025 nimmt sie das Amt als deren politische Sprecherin für Verbraucherschutz wahr. Schon in ihrer ersten Rede im Bundestag (Video, Text) machte sie deutlich: die Soziale Schuldenberatung und die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie haben für sie Priorität. Das betonte sie auch schon bei der BAG-SB Jahresfachtagung, wo sie im Mai beim Meet&Greet die Fragen von zahlreichen Schuldenberatungskräften beantwortete. Heute traf sie sich mit Charlotte Bischoff und Ines Moers von der BAG-SB zum digitalen Gespräch, um den Austausch zu vertiefen.

Zentrales Thema war natürlich der nun vorliegende Gesetzentwurf zum SchuBerDG. Schnell wurde schnell klar, dass sich alle deutliche Änderungen zum RefE des SchuBerDG wünschen: die Beratung müsse für überschuldete Menschen kostenfrei sein. Die Finanzierungsfrage sei im Gesetz bisher völlig ungeklärt und müsse dringend angegangen werden. Ebenso müsse der Gesetzentwurf genutzt werden, um grundlegende Qualitätsstandards festzulegen. Dafür setzt sich Christin Willnat derzeit im Bundestag massiv ein und führt zahlreiche Gespräche mit anderen Parteien und innerhalb ihrer eigenen Fraktion, um konkrete Alternativvorschläge zu entwickeln. Parallel sei es dringend notwendig, mehr Öffentlichkeit für das Thema Schulden, die Sorgen der Ratsuchenden und das Arbeitsfeld Schuldenberatung zu schaffen - denn nicht nur in der medialen und öffentlichen Debatte fänden diese kaum Beachtung, auch im Bundestag friste das Thema weiterhin ein Nischendasein - obwohl die Frist zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im November in großen Schritten näher rücke. Gemeinsam wollen die Fraktion DIE LINKE im Bundestag und die BAG-SB als bundesweiter Fachverband sich deshalb dafür einsetzen, mehr Aufmerksamkeit dafür zu schaffen und das weitere Gesetzgebungsverfahren dafür zu nutzen, die Situation der Ratsuchenden und der Beratungsstellen deutlich zu verbessern. 

Gemeinsamer Aufruf – Gesetzgeber soll Verstrickung in der Insolvenz beenden

Berlin, 22. August - Mehrere Fachverbände – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, die AGSBV, der Deutsche Anwaltverein und die Verbraucherzentrale NRW – fordern gemeinsam eine gesetzliche Lösung für die sogenannte „Verstrickung“ in Insolvenzverfahren.

Das Problem entsteht, wenn Konten- oder Lohnpfändungen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung weiterhin blockierend wirken. Selbst nach Restschuldbefreiung können Schuldner ihr Konto oft nicht uneingeschränkt nutzen, was zu erheblichen Belastungen für Betroffene, Arbeitgeber, Kreditinstitute und Gerichte führt. Die Unterzeichner fordern deshalb eine schnelle gesetzliche Klarstellung, etwa durch Änderungen in § 89 InsO oder eine Reaktivierung von § 114 InsO.

Stellungnahme der BAG-SB zum Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Berlin, 29. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung veröffentlicht. Die BAG-SB regt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren klare Regelungen zur Transparenz, zur Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten und zur Begrenzung unbeabsichtigter Belastungen aufzunehmen. Auch der Bundesverband Deutscher Rechtspfleger (BDR) hat 2024 im Rahmen der Sachverständigenanhörung des ersten Referentenentwurfs im Bundestag betont, dass der Schuldnerschutz im Gesetzentwurf an mehreren Stellen nicht ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere bei Beweislast, Zustellung und Ausfertigungspflichten sind strukturelle Nachbesserungen erforderlich.

Gemeinsame Stellungnahme mit der AGBAG-SB zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Berlin, 23. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 vorgelegt. Vorgesehen ist u. a. eine Kündigungsfrist von "mehr als einem Monat" für Dispositionskredite. Auch wenn Artikel 36 in einem eigenen Schuldnerberatungsdienstegesetz geregelt wurde, gibt es auch hier relevante Gesetze für die Beratungspraxis.

So werden zum Beispiel Kreditinstitute verpflichtet, vor einer Zwangsvollstreckung eine Rückzahlung in 12 Monatsraten zu den vereinbarten Konditionen anzubieten. Die bei Verbraucherdarlehensverträgen geltenden Vorschriften sollen zudem zukünftig auch für Kredite unter 200 Euro gelten. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung eines Kostendeckels für Basiskonten wurde bislang nicht aufgenommen. Auch die Nichtanpassung der Verrechnungsreihenfolge in §497 BGB wird von der BAG-SB kritisiert. Diese und andere Positionen haben in die gemeinsame Stellungnahme der AGSBV Einzug erhalten.

Stellungnahme der BAG-SB zum Referentenentwurf des Schuldenberatungsdienstegesetz

Berlin, 17. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) veröffentlicht. Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben. Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch es fehlt an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Dem Referentenentwurf fehlen verbindliche Regelungen zur pauschalen Finanzierung, zur Qualitätssicherung, zur Definition der Zielgruppen sowie eine gesetzlich garantierte Entgeltfreiheit.

Die Stellungnahme ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs und vielschichtiger Diskussionen innerhalb unseres Vereins. Sie wurde gemeinschaftlich von den Fachreferentinnen und Fachreferenten der Geschäftsstelle, unserem ehrenamtlichen Vorstand und Beirat sowie mehr als einhundert Mitgliedern erarbeitet, die sich in zahlreichen E-Mails und im Rahmen eines digitalen Fachdialogs Anfang Juli engagiert eingebracht haben. Die breite Beteiligung aus der Praxis stellt für uns einen besonderen Wert dar – sie trägt maßgeblich zur Qualität und Relevanz unserer Positionierung bei. Die BAG-SB bedankt sich herzlich für diese wertvolle Unterstützung. 

Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: BMJV veröffentlicht Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte am 23. Juni 2025 folgende Pressemitteilung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz: 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Es flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Für diese Schuldnerberatungsdienste dürfen nur begrenzte Entgelte verlangt werden. Zudem verpflichtet die EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Mitgliedstaaten, der Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Schuldnerberatungsdienste zu berichten.

Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen. Der Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes schlägt außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt wird. Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungs­interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. In Umsetzung der EU-Verbraucherkredit­richtlinie soll zudem eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste eingeführt werden.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf findet sich auf der Homepage des BMJV

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.  erarbeitet aktuell unter Einbindung der Mitgliedschaft eine Stellungnahme. 

Neue Pfändungstabelle und P-Konto-Bescheinigungen ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen um über 4 % erhöht. Damit stehen Gepfändeten künftig höhere unpfändbare Beträge zur Verfügung.

Die aktuelle Pfändungstabelle zur Einkommenspfändung nach § 850c ZPO inklusive Download als PDF-Datei finden Sie auf unserer Meine-Schulden-Website unter www.meine-schulden.de/handeln/gut-zu-wissen/pfaendungstabelle

Die neue P-Konto-Bescheinigung inklusive Kundeninformation stellt die AGSBV zur Verfügung: www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025

Wir suchen Verstärkung (Leitung Finanzen, m/w/d)

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01. Juli oder später eine Leitung Finanzen (m/w/d).
 


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schulden- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). 


Stellenausschreibung

BAG-SB Stellenmarkt 

Wir suchen Verstärkung (Referent Veranstaltungen, m/w/d)

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 15. Juli oder später einen Referenten (m/w/d) für das Team Veranstaltungen.
 


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schulden- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). 


Stellenausschreibung

BAG-SB Stellenmarkt 

Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung 2025 – Beste Investition Finanzbildung

Die Aktionswoche Schuldnerberatung, initiiert von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), steht unter dem Motto „Beste Investition Finanzbildung – Wenn aus Minus Plus wird“. 

Die sozialen Schuldnerberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege und der Verbraucherzentralen, die in der im Jahr 2000 gegründeten AG SBV zusammengeschlossen sind, fordern von der Politik mehr finanzielles Engagement in der Finanzbildung. 

Die AG SBV fordert in der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 2. bis 6. Juni 2025, dass Schuldnerberatungsstellen als nicht interessengeleitete Akteure im Bereich der Finanzbildung gefördert werden. So sollen ihnen Kosten für die Erstellung von Materialien zur finanziellen Bildung vom Staat erstattet werden. Schuldenprävention und die Vermittlung finanzieller Kompetenzen sollen in allen Lebensbereichen strukturell verankert werden, über die Kinder, Jugendliche und Familien erreicht werden. Die finanzielle Bildung sollte sich in den Lehrplänen aller Schulformen wiederfinden. Die Zusammenarbeit von Schulen und Schuldnerberatungsstellen sowohl bei der Fortbildung von Lehrkräften als auch bei Präventionsangeboten vor Ort sollte politisch gewollt sein und umgesetzt werden. „Niemand stellt die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von finanziellen Bildungsangeboten in Frage, eine gesetzlich verankerte Finanzierung gibt es aber nicht.  Zudem fordert die AG SBV einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung.

Infos zur Aktionswoche: www.aktionswoche-schuldnerberatung.de 

HIlfe für Ratsuchende: www.meine-schulden.de