Kostenfreie Schuldenberatung für alle: Der Konsens steht – die Umsetzung nicht

Berlin, 5. Mai 2025 – Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU/CSU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung: 

Linda Heitmann MdB von Bündnis 90/Die Grünen betont die Bedeutung der Beratungslandschaft 

„In der letzten Wahlperiode haben wir vorgelegt: Die institutionelle Förderung der BAG Schuldnerberatung und Projekte zur aufsuchenden Schuldnerberatung haben einen starken Impuls gegeben, um die Schuldner- und Insolvenzberatung zu stärken. Ich erwarte nun sowohl von den Ländern und Kommunen, die Angebote vor Ort dauerhaft zu sichern und zu finanzieren, als auch von der neuen Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie stößt zudem die Tür auf zu einer einfachen Beratung und Hilfe, die für alle zugänglich ist, sowie zu klareren Regelungen z. B. bei ‚Buy now, pay later‘-Angeboten, die vor Verschuldung effektiv schützen können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam hochwertige und ausreichende Angebote für überschuldete Menschen schaffen und sicherstellen. Auch über ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung sollten wir ergebnisoffen diskutieren.“ 

BAG-SB fordert: Zugang zur Beratung muss garantiert sein 

Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff. 

Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen. 

Ein deutliches Bekenntnis kommt auch von Christian Willnat (Die Linke): „Ich werde mich für die Einführung des Rechts auf kostenfreie Schuldenberatung für Alle einsetzen. Die schnelle Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie […] trägt gleichermaßen zum Schutz vor Armut und zur Verbesserung der Verbraucherrechte bei.“

Beratung öffnet Türen – wenn Strukturen tragen 

Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung. 

 

 

Das komplette Tagungsprogramm finden Sie unter www.bag-sb.de/tagung2025 

Zum Hintergrund 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). 

Diese Pressemitteilung wurde anlässlich der vom 5. bis 7. Mai 2025 hybrid stattfindenden Tagung der BAG-SB veröffentlicht. Die BAG-SB wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 

 

Alle Pressemitteilungen und Positionen

Schuldenberatung begrüßt klare Weichenstellung im Koalitionsvertrag

Berlin - Mit dem soeben vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD setzt die zukünftige Bundesregierung ein klares Zeichen: Die soziale Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt, soll gestärkt werden. Damit greifen die wahrscheinlichen Koalitionspartner eine langjährige Forderung aus der Schuldenberatung auf – und nehmen laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zugleich ihre Verantwortung ernst, der notwendigen Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht nachzukommen. Die politische Anerkennung privater Überschuldung als reales soziales Problem sieht die BAG-SB als bedeutsames positives Signal. 

Die Einigung erfolgt in einem finanzpolitisch besonderen Moment: vor weniger als einem Monat wurde die Reform der Schuldenbremse beschlossen und damit eine massive Neuverschuldung des Staatshaushalts. In einer gesellschaftlichen Stimmung mit massiven wirtschaftlichen Umbrüchen und Unsicherheiten sorgen sich viele Menschen vor den Lasten zukünftiger Rückzahlungen. 

„Wer selbst nie in einer existenziellen Schuldenlage war, kann schwer nachvollziehen, wie komplex und lähmend diese Situation sein kann. Drohender Wohnungsverlust, Streit in der Beziehung, Pfändungen beim Arbeitgeber – das belastet die Menschen sehr“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. „Die Festschreibung der besseren Unterstützung dieser Menschen im Koalitionsvertrag ist ein wichtiges und lange überfälliges Zeichen.“ Die BAG-SB verbindet mit dem Koalitionsvertrag die klare Erwartung, dass auf die Ankündigung nun auch konkrete Maßnahmen folgen. Besonders Länder und Kommunen seien gefragt, den Ausbau der Beratungsangebote strukturell zu unterstützen – und dabei auf klar definierte fachliche Qualitätsstandards zu setzen. 

Zugleich ruft die BAG-SB erneut dazu auf, die Wirtschaft als verlässlichen Partner in die Finanzierung der Beratungsinfrastruktur einzubeziehen. „Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – sei es über Präventionsprojekte, Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende oder durch Kooperationen mit lokalen Beratungsstellen. Dieses Engagement sollte gezielt weiterentwickelt werden.“ 

Die Beratungsstellen in Deutschland leisten tagtäglich hochqualifizierte, oft über ihre Kapazitätsgrenzen hinausgehende Arbeit, um Menschen beim Weg aus der Überschuldung zu unterstützen. Der politische Rückenwind durch den Koalitionsvertrag wird von der BAG-SB und ihren Mitgliedern entsprechend deutlich begrüßt. 

Weitere Infos: www.bag-sb.de/positionen

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Bundestagswahl 2025 – Parteien verfehlen klare Antworten auf drängende Probleme

Pressemitteilung zur Bundestagswahl 2025

Überschuldung privater Haushalte –
Parteien verfehlen klare Antworten auf drängende Probleme


Berlin – Überschuldung ist gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein zentrales gesellschaftliches Problem, das Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Dennoch fehlt es in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl an klaren Konzepten zur Unterstützung überschuldeter Haushalte, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) heute mitteilt.

Der Verband hat im Vorfeld der Bundestagswahl gezielt nachgehakt: Wie stehen die Parteien zur Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung? Welche Maßnahmen sind zur digitalen Erreichbarkeit überschuldeter Menschen geplant? Und wie soll bezahlbares Wohnen gesichert werden? Eine umfassende Analyse der Wahlprogramme zeigt: Während CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich zwar zu Digitalisierung und Wohnkosten äußern, bleibt die besondere Perspektive überschuldeter Haushalte unberücksichtigt. „Es reicht nicht, über steigende Wohnkosten oder digitale Angebote zu sprechen, ohne die Situation ver- und überschuldeter Menschen im Blick zu haben. Wenn Verbraucher- und Pfändungsschutz nicht konsequent mitgedacht werden, wird es den Menschen zusätzlich erschwert, sich wirtschaftlich zu erholen“, resümiert Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.

Lediglich DIE LINKE und das BSW thematisieren in ihren Programmen explizit die private Überschuldung und die Notwendigkeit des Angebots von qualifizierter Sozialer Schuldnerbertung. „Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet Deutschland, bis November 2025 ein flächendeckendes Angebot an Sozialer Schuldnerberatung sicherzustellen. Doch bislang fehlen verbindliche Pläne, wie das umgesetzt werden soll. Die Parteien müssen jetzt konkrete Konzepte vorlegen – für eine stabile Finanzierung der Beratungsstellen und gut ausgebildete Beratungskräfte.“

Die BAG-SB setzt sich daher dafür ein, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Situation der Ratsuchenden in den kommenden Koalitionsverhandlungen und in der nächsten Legislaturperiode stärker in den Fokus rückt. Es sei entscheidend, dass die besonderen Herausforderungen ver- und überschuldeter Haushalte endlich die politische Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigen.

Ansprechperson ist Ines Moers
ines.moers(at)bag-sb(dot)de +49 (0) 152 02 421 421

Update 26. Februar 2025: Bei der Erstellung der Pressemitteilung lag uns zunächst lediglich ein Entwurf des Wahlprogramms von Bündnis 90/Die Grünen vor. In der finalen Version des Programms wurde unter anderem die Forderung nach einer „… für alle zugänglichen und einfachen Schuldnerberatung“ zusätzlich aufgenommen. 
 

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Sparen an der Schuldenberatung? – BAG-SB warnt

Pressemitteilung

Sparen an der Schuldenberatung?
BAG-SB warnt vor vorschnellen Entscheidungen!


Berlin – Wo Entlastung gebraucht wird, droht Rückbau: Vielerorts geraten bestehende Beratungsstellen unter Druck. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) beobachtet mit Sorge, dass in zahlreichen Kommunen und Ländern Stellen abgebaut oder nicht nachbesetzt werden. „Viele Beratungsstellen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze – jede gestrichene Stelle verschärft die Situation weiter“, erklärt Charlotte Bischoff, Fachreferentin der BAG-SB. Aktuell zeigt sich in vielen Regionen, wie fragil die Finanzierung der Schuldenberatung ist – unter anderem in Brandenburg, wo Kürzungen drohen, oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo es Ende 2024 bereits zu Schließungen kam. Auch in Hamburg bringt eine neue Ausschreibung finanzielle Unsicherheit für die Beratungsstellen mit sich. Diese Entwicklungen stehen exemplarisch für ein bundesweit zersplittertes Finanzierungssystem, das vielerorts keine verlässlichen Strukturen garantiert.
   

Schuldenberatung vor politischen Weichenstellungen
   

Im Herbst 2025 wird die neue Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie neue gesetzliche Vorgaben verabschieden müssen. Diese könnten erhebliche Auswirkungen auf die Schuldenberatung haben – sowohl in Bezug auf deren Finanzierung als auch hinsichtlich einer höheren Arbeitsbelastung und eines steigenden Beratungsbedarfs. Es ist daher fraglich, ob die jetzt getroffenen Entscheidungen den zukünftigen Anforderungen noch gerecht werden oder in naher Zukunft wieder korrigiert werden müssen.  Auch die bisherigen Sondierungsgespräche der möglichen Regierungskoalition lassen aus Sicht der BAG-SB Fragen offen. Der soziale Sektor spielt in den bisherigen Verhandlungen kaum eine Rolle, und die Schuldenberatung wird gar nicht erwähnt. Unklar bleibt zudem, wie die angekündigten finanziellen Maßnahmen gegenfinanziert werden sollen. Die Ankündigung, „im Rahmen der Haushaltsberatungen auch Einsparungen vorzunehmen“, lässt befürchten, dass soziale Angebote weiter unter Druck geraten – obwohl eine gut finanzierte Schuldenberatung langfristig Kosten für den Staat senken kann.
   

Eine einmalige Chance für eine verlässliche Finanzierung
   

Mit der anstehenden Gesetzesänderung bietet sich die einmalige Chance, das bislang zersplitterte System zu reformieren und eine tragfähige, verlässliche Struktur zu schaffen. „Ziel muss es sein, unabhängig von kurzfristigen Schwankungen, bundesweit ein stabiles und zukunftsfähiges System zu etablieren. Die Schuldenberatung muss langfristig abgesichert werden, damit alle Menschen mit finanziellen Fragen schnellen Zugang zu qualifizierter Unterstützung erhalten. Wer heute Stellen abbaut, riskiert in wenigen Monaten eine kaum ersetzbare Lücke an Beratungskräften und Fachlichkeit“, so Charlotte Bischoff. Angesichts dieser anstehenden Weichenstellungen appelliert die BAG-SB an die Kommunen und weiteren Kostenträger, übereilte Kürzungen oder Umstrukturierungen zu vermeiden und die kommenden bundespolitischen Entwicklungen in ihre Entscheidungen einzubeziehen. Nur eine vorausschauende Planung kann sicherstellen, dass die Schuldenberatung auch künftig handlungsfähig bleibt und ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht wird. 

Ansprechperson ist Charlotte Bischoff
charlotte.bischoff@bag-sb.de +49 (0) 30 346 55 666 8

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Neue Kooperation: 5% Rabatt auf CAWIN Lizenzen für BAG-SB Mitglieder

Wir freuen uns, eine neue Kooperation zum Jahresbeginn bekannt zu geben: Ab dem 01.01.2025 erhalten Mitglieder der BAG-SB einen exklusiven Rabatt von 5 % auf die Vertragsgebühren des CAWIN-Update- und Supportvertrags für neue CAWIN-Lizenzen! 

Was bedeutet das konkret? 

Die Software CAWIN wird seit 1998 vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. Hamburg (iff) entwickelt und kontinuierlich an die technischen, fachlichen und rechtlichen Anforderungen angepasst. Das iff bietet den Beratungsstellen einen umfassenden Update- und Supportvertrag an, der alle Updates sowie den technischen Support abdeckt. 

  • Für neue Beratungsstellen, die auf CAWIN umsteigen
    BAG-SB-Mitglieder erhalten einen 5 % Rabatt auf die Vertragsgebühren des CAWIN-Update- und Supportvertrags. 
  • Für Bestandskunden von CAWIN
    Beratungsstellen, die bereits CAWIN nutzen und Mitglieder der BAG-SB sind, erhalten 5 % Rabatt auf alle neuen (zusätzlichen) Lizenzen, z. B. bei einer Erweiterung des Teams oder der Neueinstellung von Beratungskräften. 

Mit der Kooperation verbunden ist die Präsenz von CAWIN bei der BAG-SB Jahresfachtagung im Mai in Hamm und ein jährliches Feedbackgespräch mit dem IFF, welches voraussichtlich im Herbst 2025 erstmals stattfinden wird. Wenn Sie Anregungen, Fragen, Ideen oder Gedanken zur Software CAWIN haben, können Sie diese gerne Marion Dambeck senden, die die Kooperation bei der BAG-SB inhaltlich betreut.  

Weitere Informationen

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025

Unsere Themen für die kommende Bundesregierung 

Am 20. Dezember 2024 haben wir fünf Wahlprüfsteine zu den drängendsten Themen in der Sozialen Schulden- und Insolvenzberatung an fünf Parteien (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke) übermittelt. Diese Themen greifen zentrale Herausforderungen auf, die von der zukünftigen Bundesregierung dringend angegangen werden müssen.

Leider haben wir aufgrund der verkürzten Fristen dieser vorgezogenen Bundestagswahl von allen angefragten Parteien eine Absage für eine umfassende Beantwortung erhalten. In diesem Wahljahr wird nur eine Vorauswahl aus 30 Organisationen und Verbänden eine Beantwortung ihrer Wahlprüfsteine erhalten. Wie diese Vorauswahl zustande kommt, wird nicht beantwortet. Wir haben uns entschieden, unsere Wahlprüfsteine dennoch zu veröffentlichen, um auf die Bedeutung unserer Anliegen aufmerksam zu machen:

  1. Wie wird Ihre Partei eine gesetzliche Grundlage schaffen, die allen Ratsuchenden ein einklagbares Recht auf kostenlosen Zugang zur Schulden- UND Insolvenzberatung ermöglicht? 
  2. Wie wird Ihre Partei eine bundeseinheitliche Qualität bei der Ausbildung von Schulden- und Insolvenzberatungskräften sicherstellen? 
  3. Werden Sie die Einführung einer „Aussichtslosigkeitsbescheinigung“ in § 305 InsO gesetzlich umsetzen und gleichzeitig sicherstellen, dass diese Änderung keine negativen Auswirkungen auf die Finanzierung der Beratungsstellen hat? 
  4. Wie wird Ihre Partei die finanzielle und fachliche Unterstützung für die digitale Transformation der Schuldenberatung sicherstellen? 
  5. Wie wird Ihre Partei sicherstellen, dass Mieter_innen vor Überschuldung infolge steigender Mieten und Wohnraummangel besser geschützt werden?
       

    BAG-SB Wahlprüfsteine 2025
       

Unsere nächsten Schritte

Im Januar werden wir die Wahlprogramme der Parteien gezielt analysieren und hinsichtlich unserer Schwerpunktthemen bewerten. Unsere Einschätzung werden wir Anfang Februar hier und in einem BAG-SB Newsletter veröffentlichen.
   

Bleiben Sie informiert!

Besuchen Sie diese Seite Anfang Februar erneut, um unsere Einschätzung der Wahlprogramme zu lesen. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit weiterverfolgen und mit uns für eine Stärkung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung eintreten.  
 
Eine aktuelle Übersicht über alle relevanten Wahlprogramme finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung B.-W. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist ab dem 06. Februar 2025 unter wahl-o-mat.de verfügbar.

 

weitere Informationen: www.bag-sb.de/positionen

Zum Tod von Peter Zwegat: Abschied von einem Pionier der Schuldnerberatung

Berlin - Mit großer Trauer müssen wir Abschied nehmen von Peter Zwegat, einem langjährigen Wegbegleiter, Kollegen und Freund, der sich über Jahrzehnte mit Herzblut für die Schuldnerberatung eingesetzt hat. Peter Zwegat verstarb Anfang August in Berlin und wurde dort im kleinen Kreis beigesetzt. Als Pionier der Sozialen Schuldnerberatung prägte er maßgeblich die Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland und hinterlässt ein bleibendes Vermächtnis.

Peter Zwegat eröffnete 1992 die Beratungsstelle in Berlin-Friedrichshain und leitete diese mit großem Engagement. Über 20 Jahre war er für DILAB e. V. aktiv und hat mit seinem außergewöhnlichen Einsatz unzähligen Menschen in finanzieller Not geholfen. Seine herzliche Art, gepaart mit einem besonderen Verhandlungsgeschick, nahm Ratsuchenden Angst und Scham. Er verstand es, auf Augenhöhe zu kommunizieren und Auswege aus schwierigen finanziellen Situationen aufzuzeigen.

"Peter Zwegat hat die Schuldnerberatung wie kaum ein anderer geprägt. Mit großem Herz und unermüdlichem Einsatz setzte er sich für die Menschen ein, die durch Schulden in Not geraten waren. Er war nicht nur ein geschätzter Kollege, sondern auch eine Inspiration für viele in unserem Fachgebiet. Wir werden ihn sehr vermissen", sagt Alexandra Jaenecke, Geschäftsführerin von DILAB e. V.

Peter Zwegat war nicht nur in der direkten Beratung in Berlin aktiv. Mit der Entwicklung von Theaterstücken, Jugendzeitungen und Wanderausstellungen hat er maßgeblich dazu beigetragen, das Thema Schulden in die Öffentlichkeit zu bringen. Stets setzte er sich leidenschaftlich dafür ein, das Thema Überschuldung und die Bedeutung der Sozialen und kostenlosen Schuldnerberatung in den öffentlichen Diskurs zu bringen. Spätestens seit der RTL-Sendung "Raus aus den Schulden“ waren er, seine Beratungsstelle und die Soziale Schuldnerberatung dann auch bundesweit bekannt.

Auch Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) e. V., würdigt sein Wirken: "Peter Zwegat hat nicht nur als Schuldnerberater, sondern auch als Vordenker für Prävention und Öffentlichkeitsarbeit Außergewöhnliches geleistet. Noch heute kommen Menschen in die Beratung und erwarten, dass wir ein Flipchart rausholen oder Hausbesuche machen – weil sie das von Peter Zwegat so kennen.“

Peter Zwegat hat mit seinem unermüdlichen Engagement und seiner Menschlichkeit die Soziale Schuldnerberatung in Deutschland nachhaltig geprägt. Sein humorvolles und charismatisches Auftreten wird uns in Erinnerung bleiben. Seine Devise "Immer ein Müh' mehr" wird uns auch in Zukunft als Ansporn dienen.

Lieber Peter, wir danken Dir für Deine jahrzehntelange Arbeit und Dein Herzblut für die Soziale Schuldnerberatung. Wir werden Dich in dankbarer Erinnerung bewahren. 

Dilab e.V. und BAG-SB e.V.  

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Diese Pressemitteilung ist eine Würdigung des Lebens und Wirkens von Peter Zwegat, einem Mann, der die Schuldnerberatung in Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Berlin, 17. Oktober 2024 - Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 02. Oktober 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung der Stiftung “Geld und Währung” (Finanzbildungsstärkungsgesetz). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung beteiligte sich hierfür an einer gemeinsamen Stellungnahme der AG SBV. Wir hoffen durch unsere Hinweise Anregungen zum Gesetzentwurf beizutragen, die in den weiteren Diskussionen Beachtung finden. Aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme konnte nur kursorisch auf ausgewählte Punkte des Entwurfs eingegangen werden.

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Digitalisierungsgesetz Zwangsvollstreckung: Zweierlei Maß für überschuldete Personen und Gläubiger

Berlin, 24. September 2024 – Der derzeit auf bundespolitischer Ebene diskutierte Gesetzesentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung verdeutlicht erneut, dass im Schuldrecht mit zweierlei Maß gemessen wird. Bisher wurden Schriftstücke im Zwangsvollstreckungsverfahren sowohl postalisch – insbesondere bei Originaldokumenten wie Vollstreckungstiteln und Kostenvorschüssen – als auch elektronisch übermittelt. Dies führte zu einer hybriden Aktenführung, bei der sowohl eine elektronische als auch eine Papierakte erforderlich war. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, diese hybride Übermittlung zu reduzieren und in den meisten Fällen eine rein digitale Weitergabe von Schriftstücken zu ermöglichen.

Die Reduzierung von Papierdokumenten im Rahmen der Digitalisierung ist grundsätzlich ein positiver und längst überfälliger Schritt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) unterstützt eine solche Vereinheitlichung der Verfahren, warnt jedoch eindringlich davor, dass dies nicht zulasten der überschuldeten Haushalte geschehen darf. 

Insgesamt wirke der Gesetzesentwurf weniger auf den Schutz der Schuldnerinnen und Schuldner als auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands ausgerichtet, moniert die BAG-SB. “Der Gesetzentwurf geht leider nicht auf alte und neue Probleme des Schuldnerschutzes ein und lässt vor allem Konsequenzen bei Fehlverhalten von Gläubigern vermissen.”, betont die Geschäftsstelle des Vereins in Berlin. Ein besonders deutliches Beispiel ist die Ungleichbehandlung bei abzugebenden Versicherungen: Während Schuldnerinnen und Schuldner die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern und schwere rechtliche Konsequenzen bei Falschangaben riskieren müssen, dürfen Gläubiger ihre Angaben oft ohne jegliche Haftungspflicht durch standardisierte Textbausteine abgeben. Diese Ungleichbehandlung schafft Raum für Unrecht und birgt Missbrauchspotential – ein Problem, das im aktuellen Gesetzesentwurf unzureichend berücksichtigt wird.

Die BAG-SB sieht als besonders kritisch die Risiken, die sich für die Schuldnerinnen und Schuldner aus diesen neuen Regelungen ergeben: „Schon kleinere Systemfehler, wie etwa eine fehlerhafte Buchung, können zu ungerechtfertigten Pfändungen führen, die die Existenz der Betroffenen gefährden.“ 

Auch andere im Verfahren beteiligte Institutionen, wie der Bundesverband Deutscher Rechtspfleger (BDR), äußern in ihren Stellungnahmen Kritik am Gesetzentwurf. Genauso wie der BDR sieht es auch die BAG-SB kritisch, dass die Beweislast für Teilzahlungen künftig bei den Schuldnerinnen liegen soll, was Gläubigern ermöglichen könnte, trotz bereits geleisteter Zahlungen erneut die volle Summe zu vollstrecken. Der Wegfall von Anträgen auf zusätzliche Ausfertigungen von Vollstreckungstiteln senke zudem die Hürden für erneute Vollstreckungen und erhöhe das Risiko unrechtmäßiger Forderungen. Die BAG-SB fordert daher ebenfalls, die vollstreckbare Ausfertigung an die Schuldnerinnen und Schuldner zu senden und die elektronische Version zu löschen, um dies zu verhindern. Ein stärkerer Schutz der Schuldnerinnen und Schuldnern müsse gewährleistet werden.

Zur vollständigen Pressemitteilung: 

www.bag-sb.de/positionen