Zurückweisung eines Mahnantrags bei unzulässiger Kosten-Doppelung

Wir hatten am 8.9.2016 schon auf die Entscheidungen des AG Coburg, Beschl. v. 03.03.2016 – 15-7790975-00-N (rechtskräftig) und des AG Mayen, Beschl. v. 17.05.2016 – 16-6487620-0-1 (rechtskräftig) hingewiesen („Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“). In der aktuellen ZVI sind diese Entscheidungen nun auch abgedruckt. Im Heft ist zudem ein Beitrag von Dieter Zimmermann dazu.

LSG Hessen: Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen

LSG Hessen, 03.08.2016 – L 5 R 123/15 – Leitsatz:

  1. Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen und kann nach §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I mit offenen Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet werden, ohne dass die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen.
  2. Die Krankenkasse ist unabhängig davon berechtigt, die offenen Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden.

Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen: 9 U 22/16 – daraus: „(Rz. 28): Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt der zwischen dem Schuldner und der Bank bestehende Girovertrag (§ 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO). Ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossener Zahlungsauftrag besteht dagegen mit Wirkung für die Masse fort (§ 116 Satz 3 InsO). Demgemäß hat die Bank Überweisungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits beauftragt sind, grundsätzlich zum Nachteil der Masse durchzuführen. (mehr …)

BGH kippt pauschales Entgelt für geduldete Überziehungen

Urteil vom 25. Oktober 2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15: Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. – Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Bericht auf tagesschau.de

Bundesverwaltungsgericht verwehrt Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern

Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern können sowohl die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde als auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenstehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20.10.2016 entschieden. (mehr …)

BGH zur Hinweispflicht des Gericht auf Restschuldbefreiungsmöglichkeit nach Gläubigerantrag

BGH, Beschluss vom 15.09.2016, Aktenzeichen: IX ZB 67/15 – Leitsatz:

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen. – § 20 Abs 2 InsO, § 287 Abs 1 S 2 InsO

LG Potsdam zur Rücknahmefiktion des § 305 Absatz 3 InsO

LG Potsdam, Beschluss vom 29.02.2016, Aktenzeichen: 2 T 77/15 – daraus:

„Der Formularzwang erstreckt sich entgegen der Ansicht des Schuldners auch auf die Formulare für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, auch wenn § 305 Abs. 5 InsO sich ausdrücklich nur auf § 305 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 InsO bezieht. Nach § 2 VbrInsVV in der ab dem 30.06.2014 geltenden Fassung (BGBl. I 2014, 825) sind Abweichung bei der Verwendung der vorgeschriebenen Formulare nur bei Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen und Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind, zulässig.“