Wirkung der Restschuldbefreiung auf öffentlich-rechtliche Forderungen Veröffentlicht von Infodienst Schuldnerberatung Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren einen Verstoß gegen § 301 InsO dar.