Kampagne “Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel”

Einen sofortigen bundesweiten Mietenstopp für die kommenden sechs Jahre fordert die Kampagne Mietenstopp, die von sechs Kampagnenvertreter*innen (Deutscher Mieterbund, Deutscher Gewerk-schaftsbund, Paritätischer Gesamtverband, 23 Häuser sagen NEIN (Berlin), #ausspekuliert (München) und Recht auf Stadt Köln) vorgestellt wurde.

Quelle und mehr: https://mietenstopp.de

Linke im Bundestag: Über­schuldete Mieter vor Kündi­gung und Zwangs­räumung schützen

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. Februar 2021, nach 30-minütiger Debatte über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Zwangsräumungen verhindern, Obdachlose sicher unterbringen – Solidarisch durch den Corona-Winter“ ab (19/25259). Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (19/25865).

In dem Antrag fordern die Abgeordneten einen Gesetzentwurf von der Bundesregierung, um Mieter, die wegen der Corona-Pandemie Mietschulden anhäufen, vor Kündigungen zu schützen. Außerdem dürfte niemand aus seiner Wohnung geworfen werden, wenn ihm die Wohnungslosigkeit droht, heißt es in dem Antrag. (mehr …)

Kabinett beschließt Reform des Mietspiegelrechts

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
“Unser Vergleichsmietensystem ist das Aushängeschild des sozialen Mietrechts in Deutschland. (mehr …)

Pro und Contra zu Anträgen zum Mieterschutz

Um zwei Anträge der Fraktion Die Linke und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Mieterschutz ging es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) am Mittwoch. In ihrem ersten Antrag (19/10283) fordert Die Linke die umgehende Vorlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, wirksam ausschließt. Laut dem zweiten Antrag der Fraktion (19/10284) soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/20542), Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie zu verbessern.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

Julia Schlembach: Sicherung von Wohnraum – Möglichkeiten der Mietschuldenübernahme

Hier der Hinweis auf den sehr lesenswerten Beitrag von Julia Schlembach, Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. im www.infodienst-schuldnerberatung.de.

Primärschulden haben in der Schuldnerberatung absolute Priorität. Auch wenn eine Mietschuldenübernahme nicht in Ihren direkten Zuständigkeitsbereich fällt, ist das Wissen um das Verfahren aber dennoch von besonderer Bedeutung, um eine Rechtsverwirklichung für Ihre Klient*innen sicherzustellen.
Denn eins vorab: Wenn der Verlust der Wohnung droht haben die Ämter nahezu keinen Spielraum Mietrückstände nicht zu übernehmen. Egal, ob der betroffene Haushalt im SGB II- oder -XII-Bezug ist oder nicht.

Die Zwischenüberschriften: (mehr …)

Deutscher Verein: Wohnungslosigkeit durch gezielte und rechtzeitige Prävention verhindern

“Mietschulden sind das häufigste Warnzeichen für Wohnungsnotfälle. Wie diesen zu begegnen ist, erläutert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in seinen neuen Empfehlungen zum Wohnraumerhalt. Die Empfehlungen zeigen auf, was Kommunen und Freie Träger tun können, um Menschen dabei zu unterstützen, den Verlust von Wohnraum auch in schwierigen Situationen zu vermeiden.” – Quelle und mehr: PM des Deutschen Verein. – Direkt zur vollständigen Empfehlung vom 16.09.2020

sozialrecht justament: Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

Hier der Hinweis auf die beiden Ausgaben von sozialrecht justament zu Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

  • Teil I:
    “Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe sind sozialgerichtliche Entscheidungen des Jahres 2020 zu den »Be­darfen für Unterkunft und Heizung«. In einer Vorbemerkung zum Thema zeige ich [Anm.: Bernd Eckhardt] mit Fakten nachvollziehbar unterlegt, dass (mehr …)

Bundesverfassungsgericht: Es eilt nicht erst bei einer Räumungsklage

Helge Hildebrandt weist prägnant auf BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017, 1 BvR 1910/12 hin: “(…) Wenn Jobcenter Leistungen für die Unterkunft gar nicht oder nicht in der tatsächlichen Höhe gewährten, haben viele Sozial- und Landessozialgerichte in der Vergangenheit die für einen erfolgreichen Eilantrag notwendige Eilbedürftigkeit pauschal davon abhängig gemacht, ob der Vermieter bereits eine Räumungsklage erhoben hatte. (…) Diese Rechtsprechung, die in erheblichem Umfange zu Räumungsklagen und folgender Obdachlosigkeit von Leistungsberechtigten geführt hat, hat das BVerfG bereits im Jahr 2017 für mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz unvereinbar erklärt.” Mehr Infos unter https://sozialberatung-kiel.de/2020/06/01/es-eilt-nicht-erst-bei-einer-raeumungsklage/

Wir hatten schon bei Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG auf diesen hingewiesen (siehe Meldung vom 23.8.17), aber längst nicht so prägnant wie der Kollege Hildebrandt. Da zudem die Entscheidung so bedeutsam ist, gerne also erneut eine Meldung dazu.

OLG Hamm zur Bestätigung einer gegen § 112 InsO verstoßenden Kündigung

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 25.11.2019 unter 18 U 19/19 entschieden:

Nimmt der Vermieter entgegen § 112 Nr. 1 InsO eine Kündigung vor, ist diese nichtig; eine vom Insolvenzverwalter auf diese Kündigung erklärte „Bestätigung“ führt nicht ohne weiteres zur Beendigung des Mietverhältnisses ex nunc oder gar rückwirkend auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung, sondern nur dann, wenn diese Bestätigung als Angebot an den Vermieter auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung anzusehen und wenn diese durch den Vermieter angenommen worden ist.

Bundestag: Änderungen im Zivil- und In­sol­venzrecht angenommen.

Der Bundestag hat heute einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110) angenommen.

Änderungen im Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30.Juni 2020 in Artikel 240 besondere Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der Covid-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden.

Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. (mehr …)