Entwicklung der sogenannten Wohnkostenlücke in Hamburg 2024

Hier der Hinweis auf die Bürgerschafts-Drucksache 22/15198 vom 14.05.24:

    Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 06.05.24 und Antwort des Senats
    Betr.: Entwicklung der sogenannten Wohnkostenlücke in Hamburg 2024

    Aus der Frage: „Insbesondere in Ballungsräumen stellen der Mangel an Wohnraum und die explodierenden Mieten ein massives Problem dar. (…) Dabei besteht seit Jahren in Hamburg bei rund 12.500 Bedarfsgemeinschaften eine sogenannte Wohnkostenlücke von rund 90 Euro monatlich, welche aufgrund der hohen Mieten von den Haushalten selbst aufgebracht werden müssen. In rund 4.000 von der Wohnkostenlücke betroffenen Haushalten leben Kinder, etwa 2.500 davon sind alleinerziehend.“

    Aus der Antwort des Hamburger Senats: „Des Weiteren lässt sich aus der Statistik nicht ableiten, dass Haushalte, bei denen nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden, nur deshalb in der kostenunangemessenen Unterkunft verbleiben, weil sie keine preisangemessene Wohnung finden. Die Gründe, preisunangemessenen Wohnraum anzumieten beziehungsweise in einem solchen zu verbleiben, können vielfältig und von gänzlich anderen Faktoren als dem Wohnungsangebot beeinflusst sein.“

    Das ist denktheoretisch nicht falsch. Dennoch vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Wohnraum in Hamburg (für viele: NDR-Bericht) eine bemerkenswerte These.

    Pfändungstabelle 2024: steigt der Pfändungsfreibetrag auf fast 1.500 Euro?

    So langsam wird es Zeit. Wann kommt die neue Pfändungstabelle? Immerhin soll diese sich jährlich zum 1.7. ändern – vgl. § 850c Abs. 4 ZPO. Satz 2 dieses Absatzes lautet zur Berechnung:

    „Die Beträge werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes angepasst; der Berechnung ist die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes zugrunde zu legen.“

    Der Grundfreibetrag ist um über 6% von 10.908 Euro auf 11.604 Euro gestiegen. Demnach müssten die neuen Pfändungsfreigrenzen wie folgt lauten:

    Vor dem Hintergrund der Rundungsregel des § 805c Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 ZPO würde dann ein Einkommen bis zu 1.499,99 Euro pfändungsfrei sein.

    Zur aktuell gültigen Tabelle siehe hier www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2023/pfaendungstabelle-2023-erschienen

     Zur statistischen Überschuldungsursache „unwirtschaftliche Haushaltsführung“

    Daniela Hihn befasst sich in einem aktuellem und lesenswerten Beitrag im infodienst-schuldnerberatung.de mit dem Thema „Die unwirtschaftliche Haushaltsführung unter dem Aspekt der sozialen Teilhabe“.

    Sie nimmt dabei Bezug auf die Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö/F in Bayern) vom letzten Jahr, siehe unsere Meldung LAG Ö/F zur „unwirtschaftlichen Haushaltsführung“ in der Überschuldungsstatistik des Bundes.

    Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass man in Cawin zwar unter anderem als Überschuldungsursachen zwischen

    • Konsumverhalten
    • fehlender finanzieller Allgemeinbildung
    • unwirtschaftlicher Haushaltsführung

    wählen kann, aber in der Bundesstatistik Destatis alle drei Ursachen unter dem Oberbegriff unwirtschaftliche Haushaltsführung zusammenfließen.

    Daher noch einmal die Bitte, „in jedem Fall mit Vorsicht zu prüfen, ob einer der drei vorgenannten Gründe tatsächlich der Hauptauslöser der Überschuldung ist.“

    Irene Becker zum Bürgergeld: „Erhöhungen gleichen Kaufkraftverluste in früheren Jahren nicht aus“

    „Bürgergeld: Erhöhungen gleichen Kaufkraftverluste in früheren Jahren nicht aus“. Unter diesem Titel, der zugleich die zentrale Aussage der Kurzexpertise darstellt, präsentiert Dr. Irene Becker Berechnungen, die den Kaufkraftverlust für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung seit Anfang 2021 beziffern.

    Die zentralen Ergebnisse der Expertise:

    1. In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung / Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. (…)
    2. Der Anstieg der Regelleistung für eine Erwachsene („Regelbedarfsstufe 1“) zum 1.1.2024 von 502 auf 563 Euro ist – entgegen der Darstellung einiger politischer Akteure – keine exorbitante Steigerung, sondern lediglich eine teilweise Kompensation der bisherigen Kaufkraftverluste und reicht nicht einmal aus, um etwa aufgelaufene Schulden zu begleichen. (…)
    3. Mit der bestehenden Anpassungsformel im Gesetz droht zum Jahreswechsel 2025 eine Nullrunde bei der nächsten Anpassung und damit ein neuerlicher Kaufkraftverlust.

    Anlässlich der Expertise betont der Paritätische Gesamtverband zwei Forderungen:

    1. Der Regelbedarf muss endlich auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden. Nach den jüngsten Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle wäre hierfür ein Regelbedarf von 813 Euro (2024) sachgerecht.
    2. Die Regelbedarfsanpassung in den Jahren zwischen der Neuermittlung der Regelbedarfe muss kurzfristig reformiert werden, damit eine neuerliche Entwertung der Leistungen vermieden werden kann. Dazu muss insbesondere die Anpassung zeitnäher organisiert und im Ergebnis ein Kaufkraftverlust vermieden werden.“

    Quelle und mehr: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kaufkraftverlust-der-grundsicherungsleistungen-expertise-dr-becker/

    Weiterhin gut ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes von heute: „In Deutschland waren im Jahr 2023 gut 17,7 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 21,2 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Werte nahezu unverändert. So waren im Jahr 2022 rund 17,5 Millionen Menschen oder 21,1 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 

    Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden. 

    Im Jahr 2023 war etwa jede siebte Person (14,3 % der Bevölkerung oder knapp 12,0 Millionen Menschen) in Deutschland armutsgefährdet. Im Jahr 2022 hatte die Armutsgefährdungsquote 14,8 % betragen. Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 310 Euro im Monat (Äquivalenzeinkommen), für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag er bei 2 751 Euro im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022. 

    Paritätischer Armutsbericht: 14,2 Millionen Menschen von Armut betroffen

    PM des Paritätischen: „Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.

    Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

    „Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006.

    Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

    Zahl der Verbraucherinsolvenzen in 2023 nur minimal gestiegen

    Mit heutiger Pressemitteilung Nr. 103 hat das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen für 2023 bekannt gegeben.

    Aus der Tabeller 52411 (Insolvenzen), Nummer -0082, ergeben sich folgende Eröffnungszahlen bezüglich der Verbraucherinsolvenzen:

    202120222023
    Verbraucher78.61565.48766.152
    ehemals Selbständige mit vereinfachtem Verfahren9.9139.0069.249
    Summe88.52874.49375.401
    Prozent (2021 = 100)10084,1585,17

    Im Vergleich zu 2022 sind die Verbraucherinsolvenzen nur um 1,22 % gestiegen. Die Zahl der erfolgreichen gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne ist weiter gesunken: in 2023 gab es davon lediglich 601 (Vorjahr 821).

    Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (II): MhM stimmt Mietenspiegel nicht zu

    PM von Mieter helfen Mietern: “Der neue Hamburger Mietenspiegel 2023 weist erneut einen deutlichen Anstieg der Mieten um 5,8 Prozent aus. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt nun bei 9,83 €/m² und steigt damit um 0,54 € im Vergleich zu 2021. Dabei handelt es sich um den zweiten dramatischen Anstieg in Folge: Bereits der letzte Mietenspiegel wies einen Anstieg um 7,3 % auf.

    Erstmals erkennt MhM den neuen, heute veröffentlichten Hamburger Mietenspiegel 2023 daher nicht an. Trotz der zugespitzten Situaiton auf dem Wohnungsmarkt, hat die Behörde es versäumt, bestehende Handlungsspielräume auszuschöpfen und den Anstieg der Mieten wirksam zu begrenzen.

    “Der Anstieg insbesondere der Mittelwerte wäre deutlich geringer ausgefallen, würden die Mittelwerte nicht als arithmetisches Mittel, sondern als Median ausgewiesen”, stellt MhM Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann klar.

    Hinzu kommt ein weiteres Problem, so MhM-Anwältin Rebekka Auf’m Kampe: “Mietpreisbremsenfälle wurden bei der Befragung weder identifiziert noch ausgeschlossen. Wir befürchten, dass in den letzten wie auch in den aktuellen Mietenspiegel reihenweise Mieten eingeflossen sind, die unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse und damit rechtswidrig zustande gekommen sind.”

    Eine ausführliche Stellungnahme, warum MhM dem Mietenspiegel 2023 nicht zugestimmt hat, finden Sie hier.”

    Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (I)

    PM der Hansestadt: Die Stadt Hamburg hat heute den neuen Mietenspiegel 2023 für die Hansestadt vorgestellt. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Mietenanstieg 2023 bei dem für den Mietenspiegel relevanten Wohnungsbestand Hamburgs deutlich geringer ausfällt als bei der letzten Erhebung 2021. Der qualifizierte Mietenspiegel 2023 weist hier zum Stichtag 1. April 2023 einen Durchschnittswert von 9,83 Euro/qm im relevanten Wohnungsbestand aus. Damit liegt der Anstieg im Zeitraum von April 2021 bis April 2023 mit 5,8 Prozent (54 Cent/qm) unter dem Niveau des vorherigen Mietenspiegels (April 2019 bis April 2021: 7,3 Prozent, 63 Cent/qm).

    Der Mietenspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er umfasst gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzesbuches Wohnungen ohne Preisbindungen, deren Mieten sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre verändert haben oder neu vereinbart wurden. Günstige Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung sowie Bestandsverträge ohne Mietpreisänderung im Sechsjahreszeitraum werden im Mietenspiegel nicht berücksichtigt. Der mietenspiegelrelevante Wohnungsbestand umfasst rund 568.500 der insgesamt gut 992.600 Wohnungen in Hamburg. (…)

    Der Hamburger Mietenspiegel 2023 ist eine Fortschreibung des Mietenspiegels 2021 mittels Stichprobenerhebung. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter von 18.000 Wohnungen in Hamburg wurden für die Befragung angeschrieben. Erstmalig galt eine Auskunftspflicht, die zum 1. Juli 2022 mit dem Mietspiegelreformgesetz eingeführt wurde. Zu 13.520 Wohnungen sind Rückmeldungen eingegangen. Unter Berücksichtigung von Stichprobenausfällen aufgrund unzustellbarer Schreiben, gesundheitlicher Gründe etc. ergab sich somit eine sehr gute Rücklaufquote von rund 82 Prozent. (…)

    Der Mietenspiegel 2023 steht zum Download bereit unter www.hamburg.de/mietenspiegel 

    Private Konsumausgaben 2022 um 8,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen

    Das Statistische Bundesamt meldet: “Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2022 durchschnittlich 2.846 Euro im Monat für den Konsum ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnungen mitteilt, waren das 8,5 % oder 223 Euro mehr als im Jahr 2021 (2 623 Euro). Damit stiegen die privaten Konsumausgaben etwas stärker als die Verbraucherpreise, die sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 6,9 % gegenüber 2021 erhöhten.

    Ausgaben für Kraftstoffe und Wohnenergie um rund ein Viertel höher als im Vorjahr

    Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen erhöhten sich die oft auch als Lebenshaltungskosten bezeichneten privaten Konsumausgaben im Jahr 2022 in allen Bereichen. Die höheren Ausgaben der Privathaushalte für Verkehr und Wohnen dürften vor allem in den Preisanstiegen für Kraftstoffe und Wohnenergie im Zuge der Energiekrise begründet sein. Trotz des 9-Euro-Tickets und der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) im Sommer 2022 stiegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der privaten Haushalte für den Bereich Verkehr einschließlich Kraftstoffe von 322 Euro (2021) auf 347 Euro (2022) und damit um 7,8 %. Die Ausgaben für Kraftstoffe erhöhten sich dabei von 80 Euro auf 101 Euro und damit um 26,3 %.

    Für Wohnen einschließlich Energie gaben die privaten Haushalte im Jahr 2022 durchschnittlich 1.025 Euro pro Monat aus (2021: 966 Euro), darunter 191 Euro für Wohnenergie (2021: 155 Euro). Damit stiegen die Ausgaben für den Bereich Wohnen insgesamt im Vorjahresvergleich um 6,1 %. Die Ausgaben für Wohnenergie für sich genommen stiegen um 23,2 % gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus stiegen die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren von 402 Euro auf 417 Euro und damit um 3,7 %.