BA Arbeit: Zahl der Leistungsminderungen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen

PM der BA Arbeit vom 10.4.2025: Die Jobcenter haben im Jahr 2024 rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insgesamt gab es zirka 185.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jahr 2024, die von einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren. Im Jahresdurchschnitt waren es knapp 27.400 Personen und somit 44,8 Prozent mehr als 2023.

Trotz des Anstiegs kommt weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Ende Dezember 2024 waren nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

86,3 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Kundinnen und Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin bei einem Träger erschienen sind. Im vergangenen Jahr entfielen zirka 318.700 Minderungen auf entsprechende Meldeversäumnisse.

Überschuldung erforschen, um wirksam zu handeln – iff veröffentlicht Positionspapier zur Ver- und Überschuldungsforschung

Wie lässt sich private Überschuldung besser verstehen, sichtbar machen und Betroffene bei der Bewältigung unterstützen? Ein neues Positionspapier, das unter Beteiligung des institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) entstanden ist, benennt Lücken in der Überschuldungsforschung – und macht konkrete Lösungsvorschläge. Es fordert eine stärkere, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsagenda.

Quelle und mehr, etwa Download von Kurz- und Langfassung des Positionspapiers: www.iff-hamburg.de/2025/05/21/interdisziplinaerer-austausch-zu-ver-und-ueberschuldungsforschung-scoping-workshop-in-hannover-2/

Stellenausschreibung: Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit Hamburg-Eilbek

Zur Verstärkung des Teams Schuldner- und Insolvenzberatung sucht die hamburger arbeit GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit für den  Standort in Eilbek.

„Die Schuldner- und Insolvenzberatung der hamburger arbeit GmbH unterstützt seit über 20 Jahren im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen bei der Bewältigung ihrer Schuldenprobleme. Neben der Überwindung von Überschuldung ist auch die Vermeidung von Verschuldung durch verschiedene Präventionsangebote Gegenstand unserer Tätigkeit. Als nach § 305 InsO anerkannte geeignete Stelle bieten wir offene Beratungsangebote, langfristige Einzelberatung, verhandeln mit Gläubigern, bereiten bei Bedarf das Insolvenzverfahren vor und führen Informationsveranstaltungen und Präventionsangebote durch.“

Mehr siehe unter https://www.hamburger-arbeit.de/media/stellenausschreibung_kz_143_schuldnerberatung.pdf

kda-Trickfilm zur Bürgergeld-Debatte „Die Grundsicherung ist viel zu hoch! Oder?“

Die frisch gewählte Bundesregierung möchte das Bürgergeld abschaffen – ein Vorhaben, das hilfsbedürftige Menschen in Deutschland hart treffen könnte. Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (kda Bayern) mahnt vor diesem Hintergrund eine Versachlichung der Debatte an und veröffentlicht ein Erklärvideo: „Die Grundsicherung ist viel zu hoch! Oder?“

Mehr Infos und Link zum Video unter: https://kda-bayern.de/trickfilm-grundsicherung/

Bundestag: Linke will Mietwucher stoppen

„Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden.“

Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1065290

BAG-SB: jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung stellen

Aus der heutigen PM der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB):

„Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung:

(…) Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff.

Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt [Anmerkung: siehe Policy Brief no 1/2024]. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen.  (…)

Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung.“

LG Hamburg zum Antrag einer Schuldnerin nach § 295a InsO

Nach § 295a Abs. 1 InsO obliegt es dem Schuldner, soweit er eine selbständige Tätigkeit ausübt, „die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre“. Die Bestimmung des konkreten Betrages war oft mit Unsicherheiten verbunden. Daher wurde Ende 2020 der Absatz 2 eingefügt, welcher bestimmt: „Auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag fest, der den Bezügen aus dem nach Absatz 1 zugrunde zu legenden Dienstverhältnis entspricht. Der Schuldner hat die Höhe der Bezüge, die er aus einem angemessenen Dienstverhältnis erzielen könnte, glaubhaft zu machen.“

Einen solchen Beschluss hat das AG Hamburg erlassen. Die Schuldnerin war aber mit dem festgestelltem Betrag nicht einverstanden und legte sofortige Beschwerde ein. Das LG Hamburg hat diese mit Beschluss vom 10.10.2024, 326 T 40/24, zurückgewesen. Aus der Entscheidung:

„Rn. 12: Die Höhe der zu leistenden Zahlungen hängt von dem für den jeweiligen Schuldner angemessenen Dienstverhältnis ab, das dieser alternativ zu seiner selbständigen Tätigkeit hätte eingehen können. Hierbei sind Ausbildung und Vortätigkeiten des Schuldners zu berücksichtigen (K. Schmidt InsO/Henning, 20. Aufl. 2023, InsO § 295a InsO, Rn. 4). Der zu bestimmende Betrag hat sich grundsätzlich an einer Vollzeitbeschäftigung zu orientieren. Ist der Schuldner aus persönlichen Gründen nicht in der Lage, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben, so hat er diese Gründe glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.3.2018 – IX ZB 32/17NZI 2018, 359).

Rn 13: … Zutreffend hat das Insolvenzgericht hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Einkommens auf den durch das statistische Bundesamt ausgewiesenen Bruttomonatsverdienst für vergleichbar qualifizierte und berufserfahrene Zahnärzte von 7.083,00 € abgestellt, welcher ein Bruttojahreseinkommen von 83.994,00 € ergibt….