„Mehr als 1,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind arbeitslos. In den Jobcentern wird deshalb viel Geld investiert, um diese Menschen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. (…) Doch was kommt dann?“ – zum ganzen Bericht von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung: „Rechnungshof kritisiert Jobcenter“
Monat: November 2016
iff-Überschuldungs­report 2016: Beim Aufschwung werden immer mehr Menschen abgehängt
iff-Überschuldungs­report 2016: Beim Aufschwung werden immer mehr Menschen abgehängt
Kann die „FKH OHG“ die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugunsten der „FKH GbR“ betreiben?
Die Antwort auf diese Frage ist sehr umstritten. In der aktuellen Deutschen Gerichtsvollzieherzeitung (DGVZ) wird der Beschluss des AG Wuppertal, Beschluss vom 5.8.2016, 43 M 3226/16 wiedergeben (DGVZ 2016,240).
Daraus: „Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt der Grundsatz der Formstrenge. Die Vollstreckungsgläubigerin muss dem Vollstreckungsorgan die Identität mit der Titelgläubigerin zweifelsfrei nachweisen. (…) Hier kann nicht festgestellt werden, dass die Vollstreckungsgläubigerin „FKH OHG“ zur Vollstreckung aus dem für die „FKH GbR“ ergangenen Titel befugt wäre. Insbesondere ist auch nicht festzustellen, dass eine identitätswahrende Umwandlung von der „FKH GbR“ in die „FKH OHG“ erfolgt wäre. Die notarielle Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO des Notars vom 10. November 2015 ist kein sicherer Nachweis für eine identitätswahrende Umwandlung, sondern gibt mit den auszugsweisen Zitaten aus der Handelsregisteranmeldung der „FKH OHG“ letztlich nur eigene Erklärungen der Vollstreckungsgläubigerin „FKH OHG“ wieder.
Siehe auch Landgericht Kassel, Beschl. v. 15.06.2016, Az.: 3 T 273/16 (mehr …)
BGH: sofortige Restschuldbefreiung nur bei tatsächlicher Berichtigung der Verfahrenskosten
BGH, Beschluss vom 22. September 2016 – IX ZB 29/16 – Leitsatz:
„Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten berichtigt hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde.“ (mehr …)
Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto
Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Pfändet ein Gläubiger Lohn oder Gehalt einer verschuldeten Person direkt beim Arbeitgeber, wird das automatisch berücksichtigt. Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Betroffene rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes zu schützen. Darauf weist die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hin. – zur ganzen PM der VZ Hamburg
Hier gibt es einen Musterbrief dazu: www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/137651A.pdf
Siehe auch „Die Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei laufender Lohn- oder Gehaltspfändung und bei der Kontopfändung“ (www.infodienst-schuldnerberatung.de)
Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt
Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen
Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt
Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen
Bundestag – Kleine Anfrage B90/Grüne zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten
„Nach Problemen infolge des im März 2016 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10123). Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Berichte, wonach von den Sparkassen im ersten Halbjahr 2016 rund 8,9 Prozent weniger Wohnungsbaukredite an Privatkunden zugesagt worden seien als im Vorjahr. Die Fraktion fragt die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen hierzu, insbesondere auch zu besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen. Weiterhin wollen die Grünen wissen, ob die Regierung „klarere Regelungen“ zur Durchführung des Gesetzes für erforderlich hält. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war von der EU als Reaktion auf die massenhaft faulen Immobilienkredite in manchen Mitgliedsstaaten eingeführt worden, die wesentlich für den Ausbruch der Euro-Krise waren.“ – Quelle: Bundestag / HIB
BGH zur Vergütung des Insolvenzverwalters
Aus BGH, Beschluss vom 22.9.2016, IX ZB 82/15:
„Sodann wird das Beschwerdegericht zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3 Abs. 2 lit. e InsVV vorliegen. Dabei weist der Senat darauf hin, dass die Annahmen des Beschwerdegerichts, eine Zahl von vier Gläubigern sei gering und die Vermögensverhältnisse des Schuldners seien überschaubar, weil er lediglich regelmäßige Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und später Arbeitslosengeld erzielt, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sind.“