Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Berlin, 17. Oktober 2024 - Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 02. Oktober 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung der Stiftung “Geld und Währung” (Finanzbildungsstärkungsgesetz). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung beteiligte sich hierfür an einer gemeinsamen Stellungnahme der AG SBV. Wir hoffen durch unsere Hinweise Anregungen zum Gesetzentwurf beizutragen, die in den weiteren Diskussionen Beachtung finden. Aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme konnte nur kursorisch auf ausgewählte Punkte des Entwurfs eingegangen werden.

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Zum Tod von Peter Zwegat: Abschied von einem Pionier der Schuldnerberatung

Berlin - Mit großer Trauer müssen wir Abschied nehmen von Peter Zwegat, einem langjährigen Wegbegleiter, Kollegen und Freund, der sich über Jahrzehnte mit Herzblut für die Schuldnerberatung eingesetzt hat. Peter Zwegat verstarb Anfang August in Berlin und wurde dort im kleinen Kreis beigesetzt. Als Pionier der Sozialen Schuldnerberatung prägte er maßgeblich die Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland und hinterlässt ein bleibendes Vermächtnis.

Peter Zwegat eröffnete 1992 die Beratungsstelle in Berlin-Friedrichshain und leitete diese mit großem Engagement. Über 20 Jahre war er für DILAB e. V. aktiv und hat mit seinem außergewöhnlichen Einsatz unzähligen Menschen in finanzieller Not geholfen. Seine herzliche Art, gepaart mit einem besonderen Verhandlungsgeschick, nahm Ratsuchenden Angst und Scham. Er verstand es, auf Augenhöhe zu kommunizieren und Auswege aus schwierigen finanziellen Situationen aufzuzeigen.

"Peter Zwegat hat die Schuldnerberatung wie kaum ein anderer geprägt. Mit großem Herz und unermüdlichem Einsatz setzte er sich für die Menschen ein, die durch Schulden in Not geraten waren. Er war nicht nur ein geschätzter Kollege, sondern auch eine Inspiration für viele in unserem Fachgebiet. Wir werden ihn sehr vermissen", sagt Alexandra Jaenecke, Geschäftsführerin von DILAB e. V.

Peter Zwegat war nicht nur in der direkten Beratung in Berlin aktiv. Mit der Entwicklung von Theaterstücken, Jugendzeitungen und Wanderausstellungen hat er maßgeblich dazu beigetragen, das Thema Schulden in die Öffentlichkeit zu bringen. Stets setzte er sich leidenschaftlich dafür ein, das Thema Überschuldung und die Bedeutung der Sozialen und kostenlosen Schuldnerberatung in den öffentlichen Diskurs zu bringen. Spätestens seit der RTL-Sendung "Raus aus den Schulden“ waren er, seine Beratungsstelle und die Soziale Schuldnerberatung dann auch bundesweit bekannt.

Auch Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) e. V., würdigt sein Wirken: "Peter Zwegat hat nicht nur als Schuldnerberater, sondern auch als Vordenker für Prävention und Öffentlichkeitsarbeit Außergewöhnliches geleistet. Noch heute kommen Menschen in die Beratung und erwarten, dass wir ein Flipchart rausholen oder Hausbesuche machen – weil sie das von Peter Zwegat so kennen.“

Peter Zwegat hat mit seinem unermüdlichen Engagement und seiner Menschlichkeit die Soziale Schuldnerberatung in Deutschland nachhaltig geprägt. Sein humorvolles und charismatisches Auftreten wird uns in Erinnerung bleiben. Seine Devise "Immer ein Müh' mehr" wird uns auch in Zukunft als Ansporn dienen.

Lieber Peter, wir danken Dir für Deine jahrzehntelange Arbeit und Dein Herzblut für die Soziale Schuldnerberatung. Wir werden Dich in dankbarer Erinnerung bewahren. 

Dilab e.V. und BAG-SB e.V.  

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Diese Pressemitteilung ist eine Würdigung des Lebens und Wirkens von Peter Zwegat, einem Mann, der die Schuldnerberatung in Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

LAG Schuldnerberatung Hamburg fordert umgehende Erhöhung der Einkommensgrenzen für die kostenfreie Schuldnerberatung

Hier unsere heutige Pressemitteilung: „In der letzten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 18.09.2024 wurde über die Schuldnerberatung debattiert. Dabei ging es auch um die Kosten der Schuldner- und Insolvenzberatung. Diese werden von der Hansestadt Hamburg für Ratsuchende, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen, übernommen. Keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, wer mit seinem Netto-Haushaltseinkommen über festgelegten Einkommensgrenzen liegt, so dass dann die Beratungskosten vollständig selbst zu bezahlen sind.

Die Einkommensgrenzen wurden von der Sozialbehörde zuletzt vor fast zwei Jahren zum 01.11.2022 angepasst. Vor dem Hintergrund der durch die erhebliche Inflation seitdem gestiegenen Preise und Einkommen fordert die LAG Schuldnerberatung Hamburg (LAG) eine umgehende Erhöhung dieser Grenzen. Aktuell ist es so, dass viele Personen mit niedrigem Einkommen nicht in die kostenfreie Schuldnerberatung aufgenommen werden können. Dies trifft etwa auch zahlreiche Wohngeldbezieher:innen.

Die Hamburger Regierungskoalition hat zwar eine Erhöhung der Einkommensgrenzen angekündigt und auch beschlossen, allerdings soll diese erst „bei der geplanten Neuausschreibung“ erfolgen. Zum 1. August 2025 werden die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen einer Neuausschreibung neu vergeben. „Warum die Erhöhung der Einkommensgrenzen an die Neuausschreibung gekoppelt wird, ist nicht nachvollziehbar. Der Beratungsbedarf besteht jetzt und viele Ratsuchende fallen schon heute in ein Beratungsloch.“, bedauert Henrik Schmidt vom Vorstand der LAG.

Ein Antrag der Fraktion der LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft auf umgehende Erhöhung der Einkommensgrenzen sowie auf Einbeziehung von Wohngeld-Bezieher:innen in die kostenfreie Beratung wurde in der Bürgerschaft in der Debatte am 18.09.2024 abgelehnt. Die Fachsprecherin für Soziales der SPD, MdHB Annkathrin Behr, begründete dies damit, dass „ein Gespräch mit den beteiligten Akteuren noch nicht abgeschlossen“ sei. „Wir wissen nicht, wen Frau Behr mit den ‚beteiligten Akteuren‘ meint“, fragt sich Schmidt. „Sollte sie damit die Schuldnerberatung im Sinne gehabt haben, wäre dies aber sehr erstaunlich. Denn aus Sicht der LAG Schuldnerberatung Hamburg ist völlig klar, dass die Einkommensgrenzen umgehend erhöht werden müssen. Hinsichtlich dieser Forderung gibt es insoweit weder Gesprächs- noch Abstimmungsbedarf.“, stellt Schmidt weiter klar. Eine Erhöhung der Einkommensgrenzen kann sofort in die aktuell bestehende Struktur der Kostenübernahme übernommen werden, so dass ein Abwarten weder erforderlich noch sinnvoll ist.