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Letzte Woche fand die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Unter www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/herbstkonferenz-der-justizministerinnen-und-justizminister-2025 sind die Beschlüsse veröffentlicht.
In TOP 1.12 wird ein „Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten“ angemeldet. Die Minister:innen bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz u.a. um Prüfung, „wie die Restschuldbefreiung nach klaren und sachgerechten Kriterien auch bei einem Zusammentreffen mehrerer Insolvenzstraftaten versagt werden kann“.
In dem Beschluss wird auf den BGH Bezug genommen. Vermutlich ist damit die Entscheidung des BGH vom 15.5.2025, IX ZB 8/25, gemeint. Dessen Leitsatz 2 lautet:
Bei Verurteilung des Schuldners zu einer Gesamtstrafe wegen einer oder mehrerer Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB und anderer Straftaten kann weder im Kostenstundungsaufhebungsverfahren noch im Versagungsverfahren eine „fiktive“ Gesamtstrafe allein aus den Verurteilungen wegen der Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB durch das Insolvenzgericht gebildet werden.
Siehe mehr dazu unter https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/bgh-zur-bildung-einer-fiktiven-gesamtstrafe-im-kostenstundungsaufhebungs-bzw-versagungsverfahren/
Wie berichtet, siehe hier, fand letzten Mittwoch die Anhörung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz statt. Der Bericht des Bundestages sowie das Video der Anhörung ist unter www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020 zu lesen bzw. anzuschauen. Ebenso finden sich dort die schriftlichen Stellungnahmen zum Nachlesen.
Aus dem BT-Bericht: „Kritisiert wurde von Seiten der geladenen Expertinnen und Experten unter anderem, dass der Entwurf, mit dem Vorgaben der neu gefassten EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt werden sollen, hinter dem Anspruch der Richtlinie zurückbleibe. Bemängelt wurde zudem die im Entwurf vorgesehene Kostenregelung sowie die aus Sicht der Sachverständigen nicht gesicherte Finanzierung des Vorhabens. Die beiden letzten Punkte waren auch schon in der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag strittig diskutiert worden.“
Bei der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 05. November 2025 wurde deutlich: Die Sachverständigen hielten erhebliche Nachkorrekturen am bisherigen Gesetzesentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) für dringend nötig. Besonders kritisch bewertet wurden die unzureichenden Finanzierungsregelungen sowie die mögliche Entgelterhebung bei Ratsuchenden. Ohne eine Finanzierungssicherheit für die Schuldenberatungsstellen, so der Tenor, sei eine wirksame Umsetzung des SchuBerDG kaum möglich.
Klar wurde auch: Schon die bisherige Beratungslandschaft, die in bisherigen Regierungsantworten stets als ausreichend beschrieben wurde, ist von diesem Zustand weit entfernt. Es gäbe jetzt schon gravierende Zugangslücken, mehrmonatige Wartezeiten und einen Flickenteppich in der Finanzierung. Auch die unklaren Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern erschwerten schon jetzt eine einheitliche Struktur der Beratung. Mehrere Sachverständige warnten zudem, dass der aktuelle Entwurf dazu führen könnte, dass viele Betroffene zu spät Hilfe suchen – und Prävention weiterhin zu kurz kommt. Ohne grundlegende Änderungen drohen außerdem übermäßige Bürokratie und uneinheitliche Qualitätsanforderungen, die einer flächendeckenden, wirksamen Schuldnerberatung entgegenstehen.
Am 27.10.2025 hatten wir auf die „Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.“ hingewiesen. Nun schlägt Tacheles e.V Alarm – siehe die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html.
Die Zwischenüberschriften daraus:
Fazit von Tacheles e.V.: „Insgesamt hat die „Neue Grundsicherung“ mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird. (…) Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.“
In der aktuellen Ausgabe des iff-Überschuldungsradars widmet sich Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen (iff) dem Thema „Finanzielle Gesundheit“ – einem Themenbereich, der zunehmend im Fokus von Wissenschaft und sozialen Medien steht.
Mehr unter: https://www.iff-hamburg.de/2025/10/15/uberschuldungsradar-44/