vzbv zur Finanzbildung: Werbung gehört nicht ins Klassenzimmer

PM des vzbv: „Unabhängige und werbefreie Finanzbildung an Schulen: Dafür spricht sich die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen aus. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Erfahrungen des vzbv zeigen allerdings, dass nicht alle frei verfügbaren Unterrichtsmaterialien diese Anforderungen erfüllen. Die Bundesregierung muss daher mit der geplanten Finanzbildungsstrategie [Anm.: siehe dazu auch attac zum „Finanzbildungsstärkungsgesetz“: Finanzbildung mit parteipolitischer Agenda] verbindliche Standards für unabhängige und qualitativ hochwertige Bildung setzen, fordert der vzbv.  (…)

Schulen und Lehrkräfte sind bereits Zielgruppe unterschiedlicher Angebote aus der Wirtschaft. Bankmitarbeiter übernehmen etwa den Unterricht zu Finanzthemen, Finanzdienstleister entwickeln Unterrichtsmaterialien. 

Doch nicht alle Angebote sind empfehlenswert, zeigt eine Analyse des Materialkompasses, einer Datenbank für qualitätsgeprüfte Unterrichtsmaterialien des vzbv. Im August 2024 waren 130 Materialien zu Finanzthemen online, begutachtet und bewertet von unabhängigen Expert:innen. Bei den Angeboten aus der (Finanz-)Wirtschaft, war der Anteil der Materialien mit der Note befriedigend oder schlechter am höchsten (18 von 33). Die Gutachter:innen des Materialkompasses kritisierten unter anderem, dass die Materialien keine kritische Urteilsbildung zu Finanzthemen ermöglichen. 

LSG Hamburg zum Ersatz für wegen Schädlingsbefall unbrauchbares Sofa

Helge Hildebrandt weist unter sozialberatung-kiel.de auf LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2024, L 4 AS 153/23 D hin und ordnet es ein. Aus der Entscheidung:

„Rechtsgrundlage des Anspruchs ist § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB II. Danach werden Leistungen für Bedarfe für Wohnungserstausstattung gesondert erbracht. Voraussetzung für einen Anspruch ist dabei nicht, dass der Hilfebedürftige eine komplette Ausstattung benötigt; auch einzelne Gegenstände können als „Leistungen für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten“ beansprucht werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.9.2008 – B 14 AS 64/07 R).

Zwar geht es vorliegend nicht um die erstmalige Anschaffung eines Sofas (denn ein solches war ja in der Wohnung der Kläger vorhanden gewesen), dennoch handelt es sich – was zwischen den Beteiligten nicht mehr streitig ist – um einen Fall der Erstausstattung und nicht um eine Ersatzbeschaffung, deren Kosten aus dem Regelbedarf zu tragen wären.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann eine „Wohnungserstausstattung“ auch bei der Notwendigkeit einer erneuten Beschaffung von bereits vorhanden gewesenen Einrichtungsgegenständen in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 6. August 2014 – B 4 AS 57/13 R, Rn. 15). Zur Abgrenzung vom Ersatzbedarf ist Voraussetzung dafür allerdings, dass der konkrete Bedarf durch 1. außergewöhnliche Umstände bzw. ein besonderes Ereignis entstanden ist, 2. ein „spezieller Bedarf“ vorliegt und 3. ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den außergewöhnlichen Umständen bzw. dem besonderen Ereignis und dem Bedarf gegeben ist (BSG, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.).

Verbraucherzentrale NRW zur bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/bonifyapp-datenschutz-im-auge-behalten-86413

Der Teaser: „Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.“

Siehe auch schon „Schufa: Finger weg von meinem Konto!“ der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (5.6.2023) und von der SCHUFA „SCHUFA-Basisscore in der bonify-App: Das sind die 9 wichtigsten Fragen“ (18.7.2023)

Schuldensituation und Schuldenregulierung bei Inhaftierten in Bayern

In den aktuellen BAG-SB-Informationen 2024, 144 berichten Ippisch und Ghanem unter dem Titel „Professionelle Perspektiven auf Schuldenberatung in Haft“ über die Ergebnisse einer Mixed-Methods-Studie.

Die Studie ist unter https://opus4.kobv.de/opus4-ohm/frontdoor/index/index/docId/2280 als Download zu finden.

Aus dem dortigen Abstract: „Der vorliegende Bericht basiert auf einer Umfrage unter Fachkräften des Sozialdienstes (n = 47) und der externen Schuldenberatung (n = 28) in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Mit sieben Schuldenberater:innen wurden zusätzlich qualitative Interviews geführt. Dadurch konnte Expert:innenwissen sichtbar gemacht und Erkenntnisse geschaffen werden über die Schuldensituation von Inhaftierten, deren Ursachen sowie die typischen intramuralen Bearbeitungsweisen dieser Problemlagen.

Die individuelle Schuldensituation von Inhaftierten in Bayern ist heterogen. So unterscheiden sich die Schuldensummen stark abhängig von Alter und Haftdauer. Schulden resultierend aus der Straftat (z.B. Gerichtskosten sowie Geldstrafen) und der Inhaftierung (z.B. Kosten für eine Zwangsräumung oder aufgelaufene Krankenversicherungsbeiträge) zeigen sich als besonders relevant, noch vor Schulden resultierend aus privatem Konsum.

Dabei kommt der psychosozialen Belastung, welche aus der Überschuldungssituation resultiert, eine doppelte Funktion zu: kann sie einerseits eine (teilweise notwendige) extrinsische Motivation zur Schuldenregulierung fördern, kann sie auch zu Hoffnungslosigkeit führen und die Motivation zur Regulierung und auch den Resozialisierungsprozess negativ beeinflussen. Hier wurde insgesamt deutlich, dass die Motivation der Inhaftierten von Expert:innen als ein zentraler Gelingensfaktor gesehen wird.“ (Creative Commons-Lizenz – CC BY-NC-SA – 4.0 International)

Siehe auch das kleine Interview der BAG-Straffälligenhilfe unter https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/schuldnerberatung-im-strafvollzug

Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern.

Superreiche stärker und gerechter besteuern, um damit einen starken Sozialstaat, Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und die Klimatransformation zu finanzieren – dafür sprechen sich 20 Organisationen gemeinsam aus.

„Die knappen öffentlichen Haushalte und der fortschreitende Verfall öffentlicher Infrastrukturen machen deutlich: Der Politik fehlen finanzielle Spielräume, um unseren Sozialstaat abzusichern, eine funktionierende und Geschlechtergerechtigkeit fördernde Daseinsvorsorge zu gewährleisten und Deutschland zukunftsfähig zu machen. Dabei drängt die Zeit. (…)

Um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, reicht eine Reform der Schuldenbremse nicht aus. Jetzt ist der Moment, die Besteuerung großer Vermögen anzugehen. (…)

Seit 2001 sind die 100 größten deutschen Vermögen um 460 Milliarden Euro gewachsen. Währenddessen bleibt die Armut n Deutschland mit 16,6% auf einem inakzeptabel hohen Niveau, jedes fünfte Kind muss in Armut leben. Die wachsende Ungleichheit ist eine große Gefahr für die Demokratie. (…)

Die Zustimmung für die Besteuerung großer Vermögen in Deutschland ist groß. Auch international gibt es mit der brasilianischen G20-Initiative für die Besteuerung der Vermögen der reichsten Menschen Schwung bei dem Thema. Wir fordern gemeinsam die Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe. (…)

Das ganze Statement: www.der-paritaetische.de/(…)/Statement_Superreiche-gerecht-besteuern.pdf. Siehe auch www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/appell-wachsenden-reichtum-gerecht-besteuern/

BGH zur Nachtragsverteilung und Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs

Hier der Hinweis auf BGH, Beschluss vom 26. September 2024 – IX ZB 5/24, deren Leitsätze lauten:

  • Die Erteilung der Restschuldbefreiung steht einer Nachtragsverteilung nicht entgegen, wenn diese einen Gegenstand der Masse betrifft.
  • Die Beurteilung der Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs ist unabhängig von der Berechnung des pfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens.

Aus der Entscheidung:

„Eine Nachtragsverteilung hat grundsätzlich auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu erfolgen, falls unbekannte Vermögensgegenstände des Schuldners aufgefunden werden, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 – IX ZB 172/07, NZI 2008, 560 Rn. 9). An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten. Es trifft nicht zu, dass eine Nachtragsverteilung nach Erteilung der Restschuldbefreiung keinen Sinn mehr mache, weil die Insolvenzgläubiger mit ihren Forderungen endgültig ausgeschlossen seien. (…)

attac zum „Finanzbildungsstärkungsgesetz“: Finanzbildung mit parteipolitischer Agenda

Letzte Woche hatten wir über das „Finanzbildungsstärkungsgesetz“ berichtet (Referentenentwurf „Finanzbildungsstärkungsgesetz“). Hier nun der Beginn der Pressemitteilung von attac zur Initiative:

„Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 7. Oktober einen Referentenentwurf veröffentlicht, dem zu Folge die „Initiative Finanzielle Bildung“ gesetzlich verankert und mit neun Millionen Euro jährlich ausgestattet werden soll. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte diese Initiative im Frühjahr 2023 gemeinsam mit seiner Parteikollegin, Bundesbildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger, ins Leben gerufen. Die Initiative sollte in Zusammenarbeit mit der OECD eine nationale Finanzbildungsstrategie entwickeln und Impulse zur Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland geben.

In Kooperation mit Attac Deutschland hat die Otto Brenner Stiftung den Erziehungswissenschaftler Professor Thomas Höhne (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) beauftragt, die Initiative der Bundesregierung zu untersuchen. Sein Fazit: Die Initiative wird dem Anspruch, unabhängige finanzielle Bildung zu fördern, nicht gerecht. Das eigentliche Anliegen der FDP-dominierten Initiative scheint vielmehr ein parteipolitisches zu sein – es geht darum, möglichst viele Menschen zum Investieren an den Finanzmärkten zu bewegen.

Im Zentrum der „Initiative Finanzielle Bildung“ steht die sogenannte „Finanzbildungsplattform“ mitgeldundverstand.de. Dort sollen bestehende Angebote aus dem Bereich der finanziellen Bildung gebündelt und ein leichterer Zugang zu diesen ermöglicht werden. Doch die Studie zeigt: Nur acht Prozent der insgesamt 449 zur Verfügung gestellten Angebote lassen sich als Bildungsmaterial qualifizieren. Hauptsächlich werden schon bestehende staatliche Informationsangebote ohne didaktisches Konzept präsentiert. Zudem werden zum Teil einseitige politische Positionen als Bildungsmaterial deklariert, wie die Analyse eines Videos zur Schuldenbremse zeigt.

Der Autor der Studie kommt zu dem zentralen Befund, dass die „Initiative Finanzielle Bildung“ eindeutig die parteipolitische Handschrift der FDP trägt.

Internationaler Tag zur Beseitigung der Armut: Wohnen sichern – Wohnkostenlücke in der Existenzsicherung schließen

Am Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut fordern die Verbände der Wohnungslosen- und Mieterhilfen, die Nationale Armutskonferenz und die im ‚Bündnis AufRecht bestehen‘ Engagierten ein Umdenken hinsichtlich der politischen Prioritäten. „Statt die Ursachen von Armut zu bekämpfen, werden arme Menschen stigmatisiert. Die drängende Wohnungsfrage bleibt unbeachtet, obwohl bezahlbares Wohnen der Schlüssel zur sozialen Integration ist“, so die Verbände. In einer Zeit, in der soziale Gerechtigkeit mehr denn je gefordert ist, muss die Politik endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern.

Diakonie-Experte Michael David, Mitglied im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz: „Stigmatisierung, Ächtung und Diffamierung; ‚Armen-Bashing‘ ist in Deutschland Teil der normalen Alltagssprache und der Politik geworden. Wieder werden plan- und wirkungslose Bürgergeld-Verschärfungen im Schnellverfahren umgesetzt. Dagegen sind wirksame Integrationshilfen für Langzeitarbeitslose und die Gewährleistung von Wohnraum nötig.“

Die Debatte um zu hohe Bürgergeldleistungen sei substanzlos. Die diesjährige Erhöhung des Regelsatzes habe die Preissteigerungen der Vorjahre nicht einmal ganz aufgefangen. Zudem könnten immer mehr Leistungsbeziehende ihre Wohnkosten nicht decken.

Referentenentwurf „Finanzbildungsstärkungsgesetz“

Das Bundesfinanzministerium meldet: „Mit dem Finanzbildungsstärkungsgesetz soll durch Einrichtung einer Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ die Grundlage für eine dauerhafte Verbesserung der finanziellen Bildung in Deutschland gelegt werden.

Die Stiftung soll künftig insbesondere die Umsetzung von bundesweiten Maßnahmen und Strategien zur Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland in enger Abstimmung mit den Stakeholdern der finanziellen Bildung koordinieren und darüber hinaus auch eigene Finanzbildungsinhalte entwickeln, von pädagogischen Ressourcen bis hin zu Sensibilisierungskampagnen. Mit der Einrichtung der Stiftung wird eine der zentralen Empfehlungen der OECD an Deutschland im Bereich der finanziellen Bildung umgesetzt.“

Seit dem 02.10.2024 gibt es einen Referentenentwurf. Schon jetzt gibt es das Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“. Siehe dort zur Stiftung die §§ 10ff. Insbesondere § 11 Stiftungszweck soll geändert werden.

Die AGSBV hat dazu eine Stellungnahme verfasst und muss freilich eintschränken: „Aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme können wir im Folgenden nur kursorisch auf ausgewählte Punkte des Entwurfs eingehen.“

iff: Zu viel Standardisierung führt zu ungerechtfertigter Verweigerung von Krediten

„Standardisierung führt dazu, dass es für Verbraucher:innen schwer ersichtlich ist, ob die Kreditablehnung durch falsche oder wenig aussagekräftige Informationen ausgelöst wurde. Als Informationslieferanten können die Wirtschaftsauskunfteien vor allem durch eine stärkere Differenzierung und Transparenz der über die Verbraucher:innen übermittelten Informationen dazu beitragen, dies zu verhindern.

Die ungerechtfertigte Verweigerung von Krediten ist sowohl für Kreditanbieter als auch für Verbraucher:innen ein Problem. Das iff hat im Rahmen eines Forschungsprojekts 100 Banken und Onlinehändler hierzu befragt. Im Fokus der Analyse steht dabei die Rolle von Wirtschaftsauskunfteien und deren potenzieller Beitrag zur Verhinderung solcher Fälle, um eine verantwortungsvolle finanzielle Teilhabe am Kreditmarkt zu ermöglichen.

Im Bericht werden typische Fälle ungerechtfertigter Kreditablehnungen identifiziert. Klassische Ursachen sind fehlende Kredithistorie, z. B. bei jungen und eingewanderten Menschen sowie fehlerhafte Informationen, z. B. wenn eine bereits beglichene Rechnung als Zahlungsausfall eingetragen wird. Ein weiteres Beispiel sind besondere Ausnahmesituationen, die zu Zahlungsausfällen führen, aber keine Aussagekraft bezüglich eines zukünftigen Zahlungsverhaltens haben, wie ein Zahlungsausfall aufgrund eines längeren Krankenhausaufenthalts. (…)“

Zur ganzen Pressemitteilung des institut für finanzdienstleistungen (iff). Den ganzen Bericht gibt es hier: www.iff-hamburg.de/(…)/Bericht_iff_2024_Finanzielle_Teilhabe.pdf