Bürgerschaft Hamburg: Sozialausschuss berät Antrag LINKE zur Schuldnerberatung

Die LINKE hat in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“ gestellt (siehe auch unsere Meldung Antrag LINKE in Hamburg: „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“).

Nun wird der Antrag im Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration beraten. Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, dem 04. Juli 2024, um 17:00 Uhr im Rathaus, Raum 151.

Dort steht der Antrag als TOP 5 auf der Tagesordnung. Mehr zum Ausschuss unter: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/fachausschuesse/4412380/soziales-arbeit-integration/

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wird – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ und ähnlichen Begriffen sucht.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 € verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deswegen auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.

Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.de

iff-Überschuldungsradar – Gender­aspekte und ihre Relevanz für Ver- und Überschuldung

Das iff hat einen neuen Überschuldungsradar veröffentlicht.

Susanne Schlabs wirdmet sich erneut den Genderaspekten und deren Relevanz für professionelles Handeln in der Schuldnerberatung.

Welche Bedeutung hat zum Beispiel die Geschlechterrolle für die Beratung? Welche Rolle spielt sie bei der Inanspruchnahme von Hilfeangeboten oder Interpretation der persönlichen Situation? Im Anschluss an die im  ersten Teil dargestellten Zusammenhänge geht es nun um gendersensible und genderbewusste Ansätze als erweiterte Möglichkeiten des professionellen Handelns.

Liga-BW redet „Klartext Wohlfahrt“ zur Schuldnerberatung

Hier der Hinweis auf Klartext Wohlfahrt „Soziale Schuldnerberatung zukunftsfähig gestalten“ der Liga-BW.

Daraus: „Soziale Schuldnerberatung ist hier nicht nur infrastrukturell, sondern auch sozialpolitisch von hoher Relevanz. Die ca. 90 Schuldnerberatungsstellen der Liga-BW leisten einen bedeutsamen Beitrag zur Armutsprävention im Land, verhindern durch ihre Arbeit die Zuspitzung prekärer Lebenslagen von Menschen und reduzieren die Abhängigkeit von sozialen Leistungen.

Das Handlungsfeld der sozialen Schuldnerberatung ist mehr als reine Schuldenregulierung im Sinne eines bürokratischen Verfahrensablaufs. Ganzheitliche soziale Schuldnerberatung umfasst neben der Regulierung von Schulden auch Finanz- und Budgetberatung, (ökonomische) Krisenintervention, Verbraucher:innenschutz und als Element Sozialer Arbeit vor allem auch psychosoziale Beratung. Sie fokussiert sich demnach auf den Menschen mit seinen individuellen Bedarfen. Sie hat den Anspruch, unmittelbar in akuten Notlagen (z. B.
durch existenzsichernde Maßnahmen oder Hilfe bei Erstellung eines Pfändungsschutz-Kontos) zu handeln und unbürokratische Hilfe zu leisten.“

Es werden berechtigte Forderungen zu „Finanzierung und Struktur“, „Zugang und Rechtsanspruch“ sowie zur „Qualitätssicherung und Fachkräft“ erhoben.

StromGVV / GasGVV: Sperrschutzregeln heute verlängert

Die Schutzregeln in § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV wurde heute bis zum 30.04.2025 verlängert. Siehe – Achtung sperriger Titel!

Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwendungsvereinbarung

BGBl. 2024 I Nr. 192 vom 19.06.2024, www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/192/VO.html

Mehr dazu schon unter Energiesperren: wann kommt die Verlängerung der Sperrschutzregeln?

Konferenz der Verbraucherschutzminister:innen

Ende letzter Woche fand die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz statt – siehe zu den Ergebnissen das sog. Presseprotokoll. Dies ist sehr lesenswert!

Demnach gab es u.a. folgende Beschlüsse:

  • TOP 19 Finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch leichteren Zugang zur Schuldnerberatung stärken

Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sind der Auffassung, dass die Sorgen der Menschen angesichts einer steigenden Inflation ernst zu nehmen sind und befürworten deshalb einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung. Sie stellen fest, dass die Preissteigerungen u. a. für Energie, Wohnen und Lebensmittel erheblich waren und der Preisanstieg teilweise noch anhält. Diese Entwicklungen erhöhen auch die Gefahr der Überschuldung der privaten Haushalte. Daher ist eine Stärkung der Schuldnerberatung und deren Ausweitung auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher geboten, die heute nochkeinen Anspruch auf eine kostenlose oder eine kostengünstige Beratung haben.

  • TOP 20 Finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch faire Darlehensvergabe stärken

Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder begrüßen, dass die europäische Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EU-Verbraucherkreditrichtlinie) Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor für sie nachteiligen Kreditaufnahmen und Überschuldung schützen wird. (…)

2. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder bitten die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Zunehmend viele Menschen verschulden sich wegen „Buy now, Pay later“-Angeboten

„Buy now, Pay later“-Angebote sind beim Online-Shopping immer beliebter – und spielen eine immer größere Rolle bei Verschuldungsproblemen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) auf der Grundlage einer bundesweiten Umfrage unter den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen, deren Ergebnisse im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung mit dem Motto „Buy now – Inkasso später“ (10. bis 14. Juni) veröffentlicht wurden.

Siehe Ergebnisse aus der 5. Umfrage in den Schuldnerberatungsstellen – Frühjahr 2024

Die AG SBV, die 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Verbraucherzentralen vertritt, fordert striktere Transparenzregeln für solche Angebote und finanzielle Bildung für alle von klein auf. Je früher die Medien- und Finanzkompetenz im Umgang mit Geld, Handy und Internet erlernt wird, desto besser wirkt sie sich auf das spätere Verhalten in einer konsumorientierten Welt aus, so die AG SBV.  

„Das Risiko, den Überblick zu verlieren, ist groß“

In der im April 2024 durchgeführten Umfrage haben 65 Prozent der teilnehmenden Beratungsstellen berichtet, dass Probleme im Zusammenhang mit „Buy now, Pay later“-Angeboten im Vergleich zum Frühsommer 2023 zugenommen hätten. Das ist die am häufigsten genannte Entwicklung über diesen Zeitraum. Gerade jungen Menschen begegnen im Netz ständig verlockende Angebote, bei denen die Frage der Zahlung in die Zukunft verbannt werden kann, berichten die Expertinnen und Experten der AG SBV. Bei einigen Bezahlsystemen ist der Button, über den sofort bezahlt werden könnte, gut versteckt. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt häufig über Drittanbieter und die Grenzen zwischen Kauf und Ratenfinanzierung verschwimmen.

„Das Risiko, den Überblick zu verlieren, ist groß und der Weg ist in die Schuldenfalle vorgezeichnet“, sagte Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen und Sprecher der AG SBV. „Wir fordern eine Transparenzpflicht bei diesen Angeboten. So sollen Zinsen klar und verständlich ausgewiesen werden – und nicht als Fußnote“.

Nachfrage der Schuldnerberatung steigt weiter

AG SBV: Neue P-Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024

Ab dem 1.7.2024 wird es eine neue Pfändungstabelle geben (Pfändungstabelle 2024 ist nun veröffentlicht). Die AG SBV hat nun die entsprechenden Dokumente aktualisiert. Vielen Dank!

Diese sind nun unter www.agsbv.de/2024/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2024/ zu finden.

„Finanzkompetenz zum Frühstück“ am 18.6. mit der BaFin

Der neue Newsletter des Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. ist veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden: https://pnfk.de/wp-content/uploads/2024/06/PNFK-Newsletter-02-2024.pdf

Dort wird auch auf den nächsten Termin der digitalen Reihe „Finanzkompetenz zum Frühstück“ hingewiesen. Dieser findet am 18.6.2024 von 9-10 Uhr statt.

Jörg Janotte wird einen Blick hinter die Kulissen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und ihre Aktivitäten zur Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher gewähren. Im Anschluss an den ca. 20-25-minütigen Impulsvortrag wird es wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben.

Anmeldung bitte auf: https://pnfk.de/finanzfruehstueck/

Thomé zur BGH-Entscheidung zur Rückforderung überzahlter Miete

Letzte Woche hatten wir auf BGH zur Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, also Urteil vom 5. Juni 2024 – VIII ZR 150/23 hingewiesen.

Harald Thomé zu dieser BGH-Entscheidung in seinem Newsletter:

„Diese BGH-Entscheidung hat auch für vieles andere Konsequenzen. Z.B. wenn Jobcenter oder Sozialamt versehentlich die Miete auf das falsche Vermieterkonto überwiesen hat. Dann wird in der Realität oft gefordert, Betroffene sollten sich selbst drum kümmern und sich das falsch bezahlte Geld zurückzahlen lassen, leider könne derweilen die Miete für die aktuell bewohnte Wohnung nicht übernommen werden.

Diese Situation hat sich nun erledigt, denn wenn das Jobcenter selbstverschuldet an den falschen Vermieter zahlt, hat es trotzdem die Miete für die neue Wohnung zu zahlen und sich das Geld nunmehr selbst über den nach § 33  SGB II übergegangenen Anspruch zurückerstatten zu lassen.

Eine weitere klassische Fallsituation ist: JC zahlt trotz bekannter Trennung den Lebensunterhalt an den oder die vorherige BG-vorstehende und – empfangsberechtigte Person (nach § 38 SGB II). Auch hier wird in der Realität verlangt, dass Betroffene sich das Geld vom falschen Empfänger zurückholen sollten. Auch hier ist die BGH-Entscheidung klarstellend: Die antragstellende Person hat einen eigenen zu erfüllenden Anspruch. Rückforderungen wegen Überzahlungen gehen nach § 33 Abs. 1 SGB II auf das Amt über.“