6,0 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2022

Knapp 1,2 Millionen Personen haben im Dezember 2022 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 67 000 beziehungsweise 6,0 % mehr als im Dezember 2021.

Knapp 659 000 beziehungsweise 55,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2022 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem (SGB XII) erreicht oder überschritten. Dies entspricht einem Anstieg von 11,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 11 Monaten. 

Rund 531 000 beziehungsweise 44,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % zurück. 

Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück

Das kommt wahrlich nicht oft in der Sozialen Schuldnerberatung vor. Aber dem BGH war es eine Pressemitteilung wert:

Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann. – BGH, Beschluss vom 2. März 2023 – V ZB 64/21

Quelle: PM des BGH

Haushalte wendeten 2022 durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete auf

Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).  

Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %. 

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen. 

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt

Manuel Rombach: Kriterien einer seriösen und sozialen Schuldnerberatung

Unter infodienst-schuldnerberatung.de hat Manuel Rombach vom Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. “Kriterien einer seriösen und sozialen Schuldnerberatung” dargestellt. Die Überschriften:

  • Kurzfristige Erstellung einer P-Konto Bescheinigung nach § 850 ZPO
  • Existenzsichernde Maßnahmen sicherstellen
  • Netzwerkarbeit: Interdisziplinäres und multiprofessionelles Arbeiten ermöglichen
  • Eine zweite Chance hat jeder verdient
  • Beratung, die über das „Offizielle“ hinausgeht
  • Ressourcen- und Lebensweltorientierung
  • Dem Refinanzierungsdruck standhalten
  • Keine Schuldzuweisungen oder Moralisierungen
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Bei der Gelegenheit: “Grundsätze guter Schuldnerberatung” der BAG-SB.

NOYB (Österreich): Großteil der Datenbank von Kreditauskunftei “CRIF” laut DSB illegal

NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte meldet: “Die häufig kritisierte Kreditauskunftei CRIF GmbH hat zu fast allen Österreicher:innen Anschriften, Geburtsdatum und Namen gesammelt um daraus “Bonitäts-Werte” zu berechnen – ohne eine Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage zu haben. Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat nun in einem Musterfall entschieden, dass diese Daten illegal verarbeit wurden. Millionen Datensätze sind zu löschen.

Der größte Teil der Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) die die CRIF nutzt, um fragwürdige “Bonitäts-Werte” zu berechnen, stammten vom Adressverlag AZ Direkt (der zur deutschen Bertelsmann-Gruppe gehört). AZ Direct hätte diese Daten nur für Marketingzwecke weitergeben dürfen – nicht für Bonitätsberechnung. Zur rechtswidrigen Nutzung durch AZ Direct hat die Datenschutzbehörde schon zuvor entscheiden. Trotzdem landeten die Daten von Millionen Österreicher:innen (fast der gesamten Wohnbevölkerung) weiter rechtswidrig bei der CRIF für Zwecke der Kreditauskunftei. noyb hat hierzu ein Musterverfahren geführt und nun gewonnen.”

Quelle und mehr: PM NOYB – direkt zum Bescheid der Datenschutzbehörde zur CRIF GmbH

SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten

Heutige PM der Schufa: “Der Bundesgerichtshof hat heute verkündet, dass er zur Frage „Wie lange darf ein Eintrag zur Restschuldbefreiung gespeichert werden?“ das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten möchte. [Anmerkung: siehe PM des BGH] Um Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen und nicht den langen Instanzenweg abzuwarten, hat sich die SCHUFA entschlossen, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate zu verkürzen.

Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA und verantwortlich für Recht: „Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart.“

Die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung ändert nichts am Geschäftsmodell der SCHUFA. Auch hat die Anzahl der Personen (rund 250.000), die hiervon berührt sind, keine grundlegenden Auswirkungen auf das SCHUFA-Scoreverfahren und seine Aussagekraft.

Der Generalanwalt des EuGH hat sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen. [Anmerkung: siehe unsere Meldung hier] Ob das Gericht der Empfehlung folgt, wird sich erst in seinem Urteil zeigen.

VZ NRW: Fakeshop-Finder

Die Seiten sehen ganz normal aus. Das Angebot ist gut. Doch dann kommt die Ware nicht. Fakeshops sind über die Jahre immer professioneller geworden und sind selbst für erfahrene Internetnutzer:innen zur tückischen Falle geworden.

Hier der Hinweis auf die Seite der VZ NRW zum Thema: https://www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder-71560

Rund 194.000 Menschen waren 2021 in Deutschland durchschnittlich gleichzeitig „kurzfristig beschäftigt”

„Kurzfristig Beschäftigte“ arbeiten ohne jeden Sozialversicherungsschutz, trotz harter Arbeit in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich. Das Modell ist sehr anfällig für Missbrauch! Der DGB fordert deshalb, die kurzfristige Beschäftigung auf Ausnahmefälle wie Studierende und Schüler*innen zu beschränken und den maximalen Zeitraum auf 50 Tage zu verkürzen.

Quelle und mehr: DGB

BMF und BMBF stellen Initiative Finanzielle Bildung vor

“Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben heute die Eckpunkte für die Initiative Finanzielle Bildung vorgestellt. Diese sehen die Erarbeitung einer nationalen Finanzbildungsstrategie in Zusammenarbeit mit der OECD, die Schaffung einer zentralen Finanzbildungsplattform zur Bündelung und Vernetzung der Angebote und die Stärkung der Forschung zur Finanziellen Bildung vor.

Die beiden Bundesministerien verfolgen mit der gemeinsamen Initiative das Ziel, den Stand der Finanzbildung in Deutschland zu verbessern, um Potenziale für Teilhabe, Wachstum und Wohlstand nicht länger ungenutzt zu lassen. Dabei werden unter Finanzieller Bildung verschiedene Fragen in unterschiedlichen Lebensphasen in den Blick genommen – von den ersten Vertragsentscheidungen über die Steuererklärung bis zur Altersvorsorge.”

Quelle und mehr: PM des BMF – direkt zum Eckpunktepapier

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert verbindliche Qualitätsstandards, um sicherzustellen, dass Finanzbildung nicht als Absatzmarkt für Finanzprodukte missbraucht wird. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Eine nationale Finanzbildungsstrategie muss verbindliche Qualitätsstandards definieren. Wir erwarten, dass die Perspektive des Verbraucherschutzes dabei berücksichtigt wird.