Bundestag lehnt Vermögens­abgabe für Milliardäre und Multi­millionäre ab

    Ein Vorstoß der Linkfraktion zur Einführung einer Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre ist von den anderen Fraktionen am Donnerstag, 10. November 2022, im Parlament zurückgewiesen worden – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

    Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode ausschließe, sprachen sich CDU/CSU-Fraktion und AfD-Fraktion grundsätzlich gegen eine solche Abgabe aus. In namentlicher Abstimmung votierten 36 Abgeordnete für den Antrag der Linksfraktion (20/4307), 649 Abgeordnete lehnten ihn ab.

    Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, schon die Corona-Krise sei für viele Menschen eine finanzielle Belastung gewesen. Nun folge darauf mit der Energiepreiskrise die nächste Belastung. Während die große Mehrheit der Bevölkerung mit finanziellen Nöten konfrontiert sei, hätten die Vermögendsten in diesem Land ihr Vermögen auch während der Krise mehren können. (…)

    Quelle: Bundestagsmeldug

    Mietrechtspolitische Anträge der Linken abgelehnt

    Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen drei mietrechtspolitische Anträge jeweils gegen die Stimmen der einbringenden Fraktion Die Linke abgelehnt. In den Anträgen fordert die Fraktion unter anderem einen bundesweiten Mietenstopp (20/2685), ein Verbot der Indexmiete (20/2687) sowie einen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter angesichts der Energiepreiskrise (20/4054). Alle drei Anträge sollen am Donnerstag im Plenum abschließend beraten werden. (Quelle)

    Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt für das Bürgergeld

    Morgen stimmt der Bundestag über das sog. “Bürgergeld” ab. Aus einer heutigen Bundestagsmeldung: “Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/3873) der Bundesregierung für die Einführung eines Bürgergeldes zugestimmt. Nach vielen Diskussionen und Kritik insbesondere von der Unionsfraktion wurde der Entwurf durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einigen Punkten verändert. Zugestimmt haben schließlich die Koalitionsfraktionen, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten und sich Die Linke enthielt. (…)

    Die Union hatte eine gesonderte Abstimmung zur Frage der Regelsatzerhöhung verlangt, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. (…)

    Geändert wurden unter anderem Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt. Künftig sollen Leistungsberechtigte nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet, es ist eine Selbstauskunft nötig.

    AG Hamburg: Energiepreispauschale ist nicht von der Abtretung nach § 287 InsO erfasst

    Mit Beschluss vom 5.10.2022, 67g IN 106/20, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden:

    [Es] wird der Antrag des Schuldners vom 28.09.2022 auf Anordnung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale zurückgewiesen.

    Gründe: Das Insolvenzhauptverfahren ist am 07.10.2021 aufgehoben worden. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Schuldner in der sog. Wohlverhaltensperiode.

    Da es sich bei der Energiepreispauschale nicht um Arbeitslohn handelt, ist diese Zahlung nicht von der Abtretung nach § 287 InsO erfasst. Der Treuhänder hat keinen Anspruch auf Auszahlung dieser Prämie. Der Antrag des Schuldners geht somit ins Leere. 

    Der Beschluss als Scan. Achtung: hierbei handelt es sich um die Energiepreispauschale nach §§ 112ff EStG (hierzu etwa AG Norderstedt), nicht um die Pauschale für Rentner:innen (RentEPPG).

    Anhörung zum Bürgergeld: Einigkeit nur beim Thema Regelsatz-Erhöhung

    Der Bundestag berichtet: Die Jobcenter brauchen mehr Geld und die These, mit dem Bürgergeld lohne sich Arbeit nicht mehr, ist mindestens umstritten. Das sind nur zwei von vielen Erkenntnissen aus der Anhörung zum Bürgergeld-Gesetzentwurf  der Bundesregierung (20/3873) und diverser Oppositionsanträge (20/394320/390120/405320/4055), die der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 7. November 2022, durchgeführt hat.

    (…) Insbesondere Vertreter verschiedener Wohlfahrtsverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), aber auch der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützten die Pläne für das neue Bürgergeld und mahnten eine zügige Umsetzung an. Dass wesentliche Kernpunkte des Gesetzes (außer die Regelsatzerhöhung) nach neuesten Änderungen der Koalition nun erst zum 1. Juli 2023 in Kraft treten, sorgte unter anderem bei Eva Strobl von der BA für Erleichterung: „Die Arbeit der Jobcenter wird sich wesentlich verändern, dafür brauchen wir mehr Vorlaufzeit.“ (…)

    Auch Elena Weber von der Diakonie Deutschland konnte nicht erkennen, warum sich durch das Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohnen solle. „Wenn Menschen von ihrer Arbeit nicht leben können, muss man zuerst die Frage nach den Löhnen stellen“, so Weber. (…)

    Experten mahnen Änderungen am Wohngeld-Plus-Gesetz an

    Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3936) zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 ist am Montagmittag in einer Anhörung des Bauausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen.

    Allerdings warnten die Sachverständigen vor massiven Umsetzungsproblemen in den Kommunen und mahnten unter anderem Vereinfachungen beim Prüfverfahren an. Wegen des zu erwartenden Doppelaufwands wandten sie sich gegen die Pläne, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen. Die Vertreter der Kommunen schlugen überdies die Einführung eines pauschalisierten Basis-Wohngelds in Höhe des gerade verabschiedeten Heizkostenzuschusses für die Dauer von sechs Monaten vor, „um Druck aus dem Kessel zu bekommen“, wie Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag betonte. Die Pauschale sollte nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Quelle und mehr: Bundestag

    vzbv: Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme mit Ansätzen für eine verantwortliche Kreditvergabe veröffentlicht. Aktuell wird die seit 2008 geltende EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet. Dies stellt nach Ansicht des vzbv eine Chance dar, den Verbraucherschutz auf europäischen Verbraucherkreditmärkten zu stärken.

    Zum Papier “Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern – Ansätze für eine verantwortliche Kreditvergabe, die im Trilog der EU-Verbraucherkreditrichtlinie berücksichtigt werden müssen“. – Quelle

    Energiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

    Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden sollen. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.

    Der Mangel an ausreichenden, gezielten Hilfen für die von Inflation und explodierenden Energiekosten am härtesten Betroffenen wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Anspruchsberechtigten im Bereich der Grundsicherung führen.

    Um Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern und die fristgerechte Wahrung von Ansprüchen zu ermöglichen, werden auf dem Portal www.energie-hilfe.org leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen bereitgestellt und die nötigen Antragsformulare zum Download angeboten.

    Beratungsstellen und -einrichtungen können sich auf der Website umfangreich über Anspruchsberechtigungen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung informieren.

    SG Kiel zum ALG II: Leistungsberechtigte müssen sicherstellen, dass Zahlungen sie auch erreichen

    Helge Hildebrandt weist auf Sozialgericht Kiel, Urteil vom 08.09.2022, S 31 AS 10161/21 (hier als pdf) hin. Aus der Entscheidung:

    “Es steht dem Hilfebedürftigen also frei, welches Konto er angibt. Allerdings muss er dann – wie ebenfalls hier – Zahlungen auf dieses Konto gegen sich gelten lassen, auch wenn er über die Zahlung nicht verfügen konnte. (…)

    Soweit teilweise vertreten wird, dass es sich für den Eintritt der Erfüllungswirkung um ein eigenes Konto des Leistungsberechtigten handeln müsse, da ansonsten das menschenwürdige Existenzminimum nicht sichergestellt sei (…), so folgt die Kammer dem nicht. Es ist Sache des Leistungsberechtigten und fällt – ebenso wie zahlreiche andere als Leistungsvoraussetzungen ausgestaltete Obliegenheiten – in seine Eigenverantwortung, die tatsächliche Verfügungsbefugnis über die ausgezahlten Leistungen sicherzustellen.”

    Siehe auch

    iff-Überschuldungsradar 2022/32: Überschuldung, Krankheiten und medizinische Versorgungsprobleme – Wege aus dem Teufelskreis durch Public Health Maßnahmen

    Hier der Hinweis auf den aktuellen iff-Überschuldungsradar. Unter dem Titel “Überschuldung, Krankheiten und medizinische Versorgungsprobleme – Wege aus dem Teufelskreis durch Public Health Maßnahmen” widmen sich Eva Münster, Jacqueline Warth und Klaus Weckbecker dem Thema Krankheit und Überschuldung sowie den Zusammenhängen und Wechselwirkungen.