BSG: Trinkgeld mindert den Arbeitslosengeld-II-Anspruch grundsätzlich nur, wenn es 10% des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt

Das Bundessozialgericht meldet: “Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Alg II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10% des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 13. Juli 2022 entschieden (B 7/14 AS 75/20 R) [Terminsbericht].

Die als Servicekraft in der Gastronomie tätige Klägerin erhielt neben Erwerbseinkommen aus dieser Tätigkeit Trinkgeld in Höhe von 25 Euro monatlich. Anders als vom beklagten Jobcenter und dem LSG angenommen, handelt es sich bei diesem Trinkgeld nicht um Erwerbseinkommen. Das Trinkgeld ist vielmehr eine Zuwendung, die Dritte erbringen, ohne dass hierfür eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung besteht. Hieraus folgt, dass es erst dann als Einkommen bei der Berechnung der Leistung zu berücksichtigen ist, wenn es die Lage der Leistungsberechtigten so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wäre. Dies war vorliegend nicht der Fall.”

Freigabe von Kinderbonus, Heizkostenzuschuss und Energiepauschale 2022 über die P-Konto-Bescheinigung?

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Birgit Knaus zur Frage “Freigabe von Kinderbonus, Heizkostenzuschuss und Energiepauschale 2022 über die P-Konto-Bescheinigung?” unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/bescheinigung-sonderzahlungen-2022/.

Siehe dazu auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/forum/viewtopic.php?t=86.

handelsregister.de ab sofort ohne Registrierung kostenfrei

Im Rahmen der Gläubigerrecherche kann folgende Meldung auf handelsregister.de nützlich sein:

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.“

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Bundesregierung beschließt Zentralisierung der Inkassoaufsicht auf Bundesebene

Die Bundesregierung hat am 27.7.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen.

Siehe Pressemitteilung BMJ und die Meldung Arbeitskreis InkassoWatch begrüßt den Regierungsentwurf zur Zentralisierung der Inkassoaufsicht.

Aufruf „Für Solidarität und Zusammenhalt jetzt!“

In einem offenen Aufruf „Für Solidarität und Zusammenhalt jetzt!“ fordern prominente Vertreter und Vertreterinnen von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Kirche, Wissenschaft und Kultur mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt in Krisenzeiten. Der Angriffskrieg auf die Ukraine, die Corona-Pandemie und weltweit gestörte Lieferketten haben Preissteigerungen vor allem für Energie und Nahrungsmittel ausgelöst, die von Menschen mit geringen bis durchschnittlichen Einkommen kaum noch zu stemmen sind. Für viele bedeutet die hohe Inflation eine existenzielle Bedrohung. Die Unterzeichnenden fordern deshalb eine zielgenaue und wirkungsvolle Entlastung einkommensarmer Haushalte. Dabei sei insbesondere die Solidarität der Menschen gefragt, die über große Einkommen und Vermögen verfügten, betonen die Erstunterzeichnenden des Appells. „Starke Schultern können und müssen mehr tragen – das ist ein zentraler Grundsatz unserer sozialen Marktwirtschaft.“, heißt es in dem Aufruf: „Wir alle sind jetzt gefragt, unseren persönlichen Beitrag zum sozialen Frieden und zum Zusammenhalt in unserer Demokratie zu leisten.“

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„Visual P-Konto Simulator 22“

Der infodienst-schuldnerberatung.de berichtet: “Ausgehend von einer Anfrage aus dem Bekanntenkreis zum Verlauf eines P-Kontos hat der pensionierter Programmierer Bernd Schiffers ein P-Konto-Berechnungsprogramm entwickelt, (…)

Der P-Konto Simulator richtet sich nun vor allem an Fachleute, z.B. in der Schuldnerberatung, die dann die Berechnungsergebnisse bewerten und mit den Betroffenen besprechen können. (…)

Das Berechnungstool ist eine aufwendige Excel-Kalkulation. Sie rechnet P-Konto-Verläufe frühestens ab Januar 2022 ab. Sie braucht vergleichsweise wenige Eingaben und stellt den prognostizierten Verlauf in vielfältiger Form grafisch und in Tabellen dar.“

Anmerkung von Harald Thomé zu Bürgergeld-Plänen

Aus dem neuesten Newsletter von Harald Thomé: “Aber es soll noch Sanktionen geben und die Regelleistungen absolut unzureichend bleiben. Millionen von Menschen, wie die Hartz IV-Beziehenden, die Altersrentner*innen und die Geflüchteten können ihre Existenz durch Inflation und Preissteigerungen nicht mehr sicherstellen. Wir haben eine Situation, die offen verfassungswidrig ist, ich verweise wieder einmal auf das BVerfG selbst (…)

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