DGB zum Gender Pay Gap: Lohnlücke endlich schließen!

DGB-Meldung: Frauen bekommen hierzulande noch immer durchschnittlich 18 Prozent weniger Gehalt als Männer. Erst heute, am 7. März, haben Frauen das Jahresentgelt erreicht, das Männer bereits am 31. Dezember auf ihrem Konto hatten. Bei einer Gewerkschafts-Aktion vor dem Brandenburger Tor erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann die Ampel-Koalition an ihre gleichstellungspolitischen Ziele.

„Noch in diesem Jahrzehnt soll die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden“, zitierte Hoffmann aus dem Koalitionsvertrag, „aber die Erhöhung des Mindestlohns mit einer Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs zu koppeln, konterkariert sämtliche Ambitionen für eine eigenständige Existenzsicherung der Geschlechter. Statt Minijobs zurückzudrängen, wird so ein hochproblematisches Beschäftigungsverhältnis ausgeweitet. Im Ergebnis werden noch mehr Frauen ohne sozialen Schutz arbeiten.“

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums

Das BMAS meldet: “Mit der Einführung eines Bürgergeldes ist vorgesehen, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte Neuregelung der Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) vorzunehmen. Ein Moratorium soll die geltenden Sanktionsregelungen nun im Hinblick darauf bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft setzen. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln.”

Referentenentwurf; dieser sieht einen neuen § 84 SGB II vor: “Die Anwendung der §§ 31a, 31b und 32 wird bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.“

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BAG-SB Jahresfachtagung 04. – 06. Mai 2022 Mainz/Online

“Vom 04. bis 06. Mai 2022 findet die BAG-SB Jahresfachtagung hybrid in Mainz und online statt.

Konsequenter Praxisbezug, aktuelle Themen, qualifizierter Fachaustausch, didaktische Vielfalt und zwischenmenschliche Begegnungen kennzeichnen die Veranstaltung.

Das diesjährige Programm mit seinem bekannten Fortbildungsanspruch setzt inhaltlich gleich mehrere Schwerpunkte: Von Ausbildungsstandards über Schulden bei der öffentlichen Hand zu Didaktik und Digitalisierung – freuen Sie sich mit uns auf drei spannende Tage mit hervorragenden Referierenden und vielen interessanten Themen.

Programm und Zeitplan unter www.bag-sb.de/tagung2022 (mehr …)

Aktualisierte Neuauflage MoneyCare erschienen

“Schuldenprävention ist wichtig. Unser Unterrichtshandbuch „MoneyCare- Pass auf Dein Geld auf!“ ist vollständig überarbeitet und aktualisiert worden und soeben in 4. Auflage erschienen. Herausgegeben wird es von den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der AWO Berlin Spree-Wuhle e. V. und Dilab e.V.  Es handelt sich um eine Sammlung von Materialien und Unterrichtsvorschlägen zum Thema „Finanzielle Allgemeinbildung“, korrespondierend zu dem entsprechenden Handlungs- und Orientierungsrahmen Verbraucherbildung / Rahmen-lehrplan Berlin Jahrgangsstufen 5-10. MoneyCare bietet sich für den Einsatz im schulischen Bereich an, kann aber auch im Bildungsbereich mit jungen Erwachsenen sehr gut eingesetzt werden und orientiert sich stark an der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Alle Materialien finden sich auch online unter www.moneycare-online.de (mehr …)

Stillschweigende Verlängerung eines Vertrags durch AGB? Seit dem 1. März gelten für Verbraucherverträge neue Regeln

PM des BMJ: “Weitere Teile des Gesetzes für faire Verbraucherverträge treten in Kraft

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie alltäglich: Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Typische Beispiele sind Verträge über die Nutzung eines Streamingdiensts oder das Abonnement einer Zeitung. Ab dem 1. März 2022 gelten für Verträge dieser Art neue Regeln. Sie betreffen die Vereinbarung von stillschweigenden Vertragsverlängerungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag der genannten Art stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem zum 1. März 2022 geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstehen. Für „Altverträge“ (mehr …)

Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen

Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).

Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; (mehr …)

Bundesverfassungsgericht: ein den sozialrechtlichen Regelleistungen entsprechendes oder sogar noch unterschreitendes Einkommen muss nicht zur Begleichung von Rundfunkbeiträgen eingesetzt werden

Hier der Hinweis auf eine bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.01.2022, 1 BvR 1089/18 zur Rundfunkbefreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Härtefall).

Geklagt hatte eine alleinerziehende Studentin, die ihren Lebensunterhalt und den ihres minderjährigen Sohnes aus einem Studienkredit der Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V. und durch Wohngeld finanzierte. Für ihren minderjährigen Sohn erhielt sie Unterhaltsleistungen. Während dieser Zeit blieb sie trotz Bemühens um eine Befreiung von der Rundfunkbeitragsplicht zur Beitragszahlung verpflichtet, obschon ihr Einkommen abzüglich Wohn- und Krankenversicherungskosten nach eigenen Angaben und ausweislich eines vorgelegten Wohngeldbescheids unterhalb der Höhe der sozialrechtlichen Regelsätze lag. 

Streitgegenständlich war letztlich die Rundfunkbeitragspflicht der Studentin für die Dauer von circa zwei Jahren, in denen sie ihren Lebensunterhalt aus dem Studienkredit bestritt. Das Bundesverfassungsgericht gab der Studentin recht (mehr …)

LG Mainz zum Schadensersatz wegen einer SCHUFA-Eintragung

Der vzbv weist auf ein Urteil des LG Mainz vom 12.11.2021 (3 O 12/12) hin.

Es besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Persönlichkeitsverletzung, wenn eine Einmeldung an die SCHUFA erfolgt, ohne dass auf eine mögliche Einmeldung hingewiesen wurde und dem Kläger keine angemessene Karenzfrist gesetzt wurde. – Mehr auf www.vzbv.de/urteile/zum-schadensersatz-wegen-einer-schufa-eintragung

AWO: Mietenstopp einführen – Mietwucher-Paragrafen endlich scharf stellen

AWO tritt Kampagne Mietenstopp bei. – Aus der PM der AWO: “Fast 30 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete bezahlt Juliane Schneider (Name geändert) aus München für ihre kleine Wohnung. Kein Einzelfall. Die Mietpreise in Deutschland gehen weiter nach oben. So zogen die Mieten für Bestandswohnungen laut „ImmoScout24 WohnBarometer“ 2021 bundesweit um durchschnittlich 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr an, für Neubauwohnungen sind es sogar 7 Prozent. Die Mieten müssen deutlich stärker als im Koalitionsvertrag vereinbart begrenzt werden – und zwar sofort, fordert die bundesweite, überparteiliche Kampagne Mietenstopp. In der Kampagne engagieren sich lokale Mieter*innen-Initiativen, außerdem der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Neu dabei im Bündnis ist bei dessen  einjährigen Bestehen die Arbeiterwohlfahrt.

Eine erste effektive Maßnahme, die die neue Regierung schnell umsetzen könnte, ist den „Mietwucher-Paragrafen“ (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“) scharf zu stellen. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieter*innen vor. Bisher ist er in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter*innen beweisen müssen, dass Vermieter*innen eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt haben. (mehr …)

1.773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen gelten

Wer sich manchmal arg verloren im Dickicht der Regelungen vorkommt, mag sich damit trösten, dass die Wirrnis mit Zahlen belegbar ist: In Deutschland haben zum Stichtag 2. Februar 2022 1.773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen gegolten. Zum selben Stichtag galten 2.795 Rechtsverordnungen mit 42.590 Einzelnormen.

In der 19. Legislaturperiode (24. Oktober 2017 bis 25. Oktober 2021) sind 134 Gesetze sowie 494 Rechtsverordnungen in Kraft und 59 Gesetze sowie 398 Rechtsverordnungen außer Kraft getreten. – Quelle: Bundestagsmeldung mit Verweis auf Bundesregierung