Offener Brief Tacheles e.V. an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMAS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes

Angesichts der Energiekrise mit drastischen Teuerungsraten für Strom und Heizenergie richtet Tacheles einen offenen Brief an Minister Heil, in welchem konkrete Handlungsperspektiven und –notwendigkeiten aufgezeigt werden.

In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. 

Der Brief als Webseite und als PDF.

Pfändungstabelle 2022: steigt der Pfändungsfreibetrag auf 1.330,16 Euro?

So manche fragen sich: Wann kommt die neue Pfändungstabelle? Immerhin soll diese sich nunmehr jährlich ändern (vgl. § 850c Abs. 4 ZPO).

An dieser Stelle ist beachtlich, dass der Finanzausschuss sich am 25.4.2022 mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Drs. 20/1333) befassen wird. Dort ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten!

Das hätte folgende Auswirkungen auf die neue Pfändungstabelle ab 1.7.2022:

Grundfreibetrag
nach § 32a EStG
Pfändungsfreibeträge
(Monatswerte)
absolutin % zum Vorwertohne Unterhaltspflicht1 Unterhalt2 – 5 Unterhalt
20199.168 €1.178,59 €+ 443,57 €+ 247,12 €
20219.744 €106,28 %1.252,64 €+ 471,44 €+ 262,65 €
20229.984 €102,46 %1.283,49 €+ 483,05 €+ 269,11 €
2022-Entwurf10.347 €106,19 %1.330,16 €+ 500,61 €+ 278,90 €

Mit andern Worten: es ist davon auszugehen, dass das BMJ das Gesetz abwartet und erst danach die neue Pfändungstabelle herausgeben wird. Ein Warten, welches sich lohnt. Bislang würde der Pfändungsfreibetrag (ohne Unterhaltspflicht) nur gute 30 Euro steigen, nunmehr winken weitere fast 50 Euro.

Seelmaecker (CDU) in Aktueller Stunde zur “Kostenexplosion” bei der Miete: “Wir müssen die Menschen in Wohneigentum bringen”

In der aktuellen Stunde der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 16.2.2022 zum Thema “Kostenexplosion bei Miete, Energie und HVV: Wo der Senat jetzt handeln muss” sagte Richard Seelmaecker (CDU):

Drittens müssen wir zusehen, dass wir den Menschen wieder ermöglichen, in Wohneigentum zu kommen. Wohneigentum ist der beste Schutz vor zu hohen Mieten. Da sage ich noch einmal – ich habe es schon einmal an dieser Stelle gesagt –: Wir in Deutschland haben die zweitniedrigste Wohnungseigentumsquote in Europa; das sind nur 50 Prozent. Da müssen wir etwas tun. Wir müssen die Menschen in Wohneigentum bringen und ihnen die Verantwortung überlassen, auch eigenes Eigentum zu bilden.

(Protokoll. Seite 3046)

Da fällt einem doch unweigerlich der Satz ein, der Marie Antoinette zugeschrieben wird:

Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen

Inflationsrate im März 2022 bei +7,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2022 bei +7,3 %. Im Februar 2022 hatte sie bei +5,1 % gelegen. Damit erreichte die Inflation im März 2022 einen neuen Höchststand seit der Deutschen Vereinigung. (…)

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von März 2021 bis März 2022 um 12,3 %. Besonders stark stiegen die Preise für Energieprodukte, die im März 2022 um 39,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats lagen (…)

Quelle und mehr: Stat. Bundesamt

Inflationsrate im März 2022 bei +7,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2022 bei +7,3 %. Im Februar 2022 hatte sie bei +5,1 % gelegen. Damit erreichte die Inflation im März 2022 einen neuen Höchststand seit der Deutschen Vereinigung. (…)

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von März 2021 bis März 2022 um 12,3 %. Besonders stark stiegen die Preise für Energieprodukte, die im März 2022 um 39,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats lagen (…)

Quelle und mehr: Stat. Bundesamt

Jobcenter verhängten im vergangenen Jahr 193.729 Sanktionen (+ 22.618 mehr als in 2020)

Pressemitteilung der Bundesagentur: “Die Jobcenter mussten im vergangenen Jahr 193.729 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen, 22.618 mehr als im Jahr 2020. Die Zahl der Leistungsminderungen liegt aber weiterhin erheblich unter dem Niveau vor der Pandemie. Im Jahr 2019 wurden noch 806.811 Minderungen ausgesprochen.

Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2019 resultiert vor allem aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 und den Folgen der Pandemie. Einerseits wurde der Arbeitsmarkt zeitweise sehr belastet und die Zahl an Vermittlungsvorschlägen und Qualifizierungen sank. Andererseits gab es durch die Schutzverordnungen mehr telefonische und weniger persönliche Beratungen. Telefonische Beratungstermine werden ohne Rechtsfolgen verschickt, ein mögliches Versäumnis bleibt dann folgenfrei. Deswegen sank der Anteil der Minderungen für Terminversäumnisse, der sonst stets bei 75 Prozent liegt, auf rund 52 Prozent. (…)”

Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland

Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt. – Quelle: Bundestagsmeldung

Erwerbslose und Armutskonferenz kritisieren Gießkannenprinzip bei Energiehilfen: “„Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“

Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.

„Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen“, kritisiert Jürgen Schneider vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz. Schneider ergänzt: „Damit ist auch noch lange nicht die Inflation ausgeglichen. Die drei Euro Regelsatzerhöhung, die es am Anfang des Jahres gab, ist weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurückgeblieben.“ Schon vor Inflation, Pandemie und Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen, so Schneider.

Die Erfahrungen mit Energieschulden in der Beratungspraxis der Selbsthilfeorganisationen sind laut Helga Röller vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum drastisch. „In den Fallbesprechungen mit dem Beratungsteam häufen sich die Fälle, wo Ratsuchende die eingehenden Rechnungen nicht mehr bezahlen können“, (mehr …)