Stillschweigende Verlängerung eines Vertrags durch AGB? Seit dem 1. März gelten für Verbraucherverträge neue Regeln

PM des BMJ: “Weitere Teile des Gesetzes für faire Verbraucherverträge treten in Kraft

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie alltäglich: Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Typische Beispiele sind Verträge über die Nutzung eines Streamingdiensts oder das Abonnement einer Zeitung. Ab dem 1. März 2022 gelten für Verträge dieser Art neue Regeln. Sie betreffen die Vereinbarung von stillschweigenden Vertragsverlängerungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag der genannten Art stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem zum 1. März 2022 geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstehen. Für „Altverträge“ (mehr …)

Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen

Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).

Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; (mehr …)

Bundesverfassungsgericht: ein den sozialrechtlichen Regelleistungen entsprechendes oder sogar noch unterschreitendes Einkommen muss nicht zur Begleichung von Rundfunkbeiträgen eingesetzt werden

Hier der Hinweis auf eine bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.01.2022, 1 BvR 1089/18 zur Rundfunkbefreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Härtefall).

Geklagt hatte eine alleinerziehende Studentin, die ihren Lebensunterhalt und den ihres minderjährigen Sohnes aus einem Studienkredit der Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V. und durch Wohngeld finanzierte. Für ihren minderjährigen Sohn erhielt sie Unterhaltsleistungen. Während dieser Zeit blieb sie trotz Bemühens um eine Befreiung von der Rundfunkbeitragsplicht zur Beitragszahlung verpflichtet, obschon ihr Einkommen abzüglich Wohn- und Krankenversicherungskosten nach eigenen Angaben und ausweislich eines vorgelegten Wohngeldbescheids unterhalb der Höhe der sozialrechtlichen Regelsätze lag. 

Streitgegenständlich war letztlich die Rundfunkbeitragspflicht der Studentin für die Dauer von circa zwei Jahren, in denen sie ihren Lebensunterhalt aus dem Studienkredit bestritt. Das Bundesverfassungsgericht gab der Studentin recht (mehr …)

LG Mainz zum Schadensersatz wegen einer SCHUFA-Eintragung

Der vzbv weist auf ein Urteil des LG Mainz vom 12.11.2021 (3 O 12/12) hin.

Es besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Persönlichkeitsverletzung, wenn eine Einmeldung an die SCHUFA erfolgt, ohne dass auf eine mögliche Einmeldung hingewiesen wurde und dem Kläger keine angemessene Karenzfrist gesetzt wurde. – Mehr auf www.vzbv.de/urteile/zum-schadensersatz-wegen-einer-schufa-eintragung

AWO: Mietenstopp einführen – Mietwucher-Paragrafen endlich scharf stellen

AWO tritt Kampagne Mietenstopp bei. – Aus der PM der AWO: “Fast 30 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete bezahlt Juliane Schneider (Name geändert) aus München für ihre kleine Wohnung. Kein Einzelfall. Die Mietpreise in Deutschland gehen weiter nach oben. So zogen die Mieten für Bestandswohnungen laut „ImmoScout24 WohnBarometer“ 2021 bundesweit um durchschnittlich 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr an, für Neubauwohnungen sind es sogar 7 Prozent. Die Mieten müssen deutlich stärker als im Koalitionsvertrag vereinbart begrenzt werden – und zwar sofort, fordert die bundesweite, überparteiliche Kampagne Mietenstopp. In der Kampagne engagieren sich lokale Mieter*innen-Initiativen, außerdem der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Neu dabei im Bündnis ist bei dessen  einjährigen Bestehen die Arbeiterwohlfahrt.

Eine erste effektive Maßnahme, die die neue Regierung schnell umsetzen könnte, ist den „Mietwucher-Paragrafen“ (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“) scharf zu stellen. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieter*innen vor. Bisher ist er in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter*innen beweisen müssen, dass Vermieter*innen eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt haben. (mehr …)

1.773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen gelten

Wer sich manchmal arg verloren im Dickicht der Regelungen vorkommt, mag sich damit trösten, dass die Wirrnis mit Zahlen belegbar ist: In Deutschland haben zum Stichtag 2. Februar 2022 1.773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen gegolten. Zum selben Stichtag galten 2.795 Rechtsverordnungen mit 42.590 Einzelnormen.

In der 19. Legislaturperiode (24. Oktober 2017 bis 25. Oktober 2021) sind 134 Gesetze sowie 494 Rechtsverordnungen in Kraft und 59 Gesetze sowie 398 Rechtsverordnungen außer Kraft getreten. – Quelle: Bundestagsmeldung mit Verweis auf Bundesregierung

Verbraucherinsolvenzen im November 2021 gegenüber November 2020 fast verdreifacht (+181,4 %) 

Das Statistische Bundesamt meldet heute: “Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im November 2021 mit +181,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdreifacht. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber November 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November 2021 um 30,0 %.”

Siehe dazu auch diese Grafik, (mehr …)

campact e.V.: Stoppt den Ausverkauf der Schufa-Daten

campact e.V.: “Der Finanzinvestor EQT Private Equity will die Wirtschaftsauskunftei Schufa kaufen, inklusive Milliarden von Daten – verpasste Rechnungen, Kredite und Verträge von Millionen Bürger*innen. Noch gehört die Schufa einer Gruppe von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen Kreditinstituten. Sie haben ein Vorkaufsrecht. Nutzen sie das, platzt der Deal.

Unterzeichnen Sie jetzt den Appell an die Schufa-Eigentümer!

Appell-Empfänger*innen
Helmut Schleweis (Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes)
Marija Kolak (Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
Christian Sewing (Vorstand der Deutschen Bank)
Manfred Knof (Vorstand der Commerzbank AG)


Die Schufa Holding AG besitzt sensible Finanzdaten von fast 70 Millionen Deutschen. Die Investitionsgruppe EQT hat deutlich gemacht, dass sie in diesen Daten vor allem eins sieht: eine Goldgrube. Dem schwedischen Konzern geht es um Gewinne, Wachstum und mehr Rendite für seine Investoren. Wir fordern Sie auf: 

Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht und sorgen Sie dafür, dass keine Schufa-Anteile an EQT Private Equity und ähnliche Investoren verkauft werden. 

Machen Sie Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zukunft für die Schufa zur Priorität. Dazu gehört auch, die Berechnungsformel für die Bonitätsbewertung – den Schufa-Score – transparent zu machen.

vzbv: Heizkostenzuschuss muss höher ausfallen

Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Das begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert die Zahlung aber als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt. Dazu Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv:

Die aktuelle Energiepreiskrise belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, diese Haushalte nun finanziell zu entlasten. Der gestern von der Bundesregierung beschlossene Heizkostenzuschuss reicht jedoch bei weitem nicht aus. Die Berechnungsgrundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist nach wie vor intransparent und daher nicht nachvollziehbar. Der vzbv hat aufgrund aktueller Zahlen aus dem Jahr 2022 die Zusatzkosten auf durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt berechnet. (mehr …)