Eintragung einer Restschuldbefreiung durch die SCHUFA: Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meldet zu seinem Beschluss vom 31.08.2021 – 6 K 226/21.WI: “Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, die Eintragung einer Restschuldbefreiung aus dem Verzeichnis der SCHUFA Holding AG, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, zu löschen. Die Information hinsichtlich der Restschuldbefreiung stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte, bei denen sie nach 6 Monaten gelöscht wird. Bei der SCHUFA erfolgt eine Löschung gemäß der „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ vom 25.05.2018 des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ erst 3 Jahre nach der Eintragung. In Bezug auf die Löschung wandte sich der Kläger mit einer Beschwerde an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde, der auf die Löschung der Eintragung bei der SCHUFA Holding AG hinwirken solle. Dieser lehnte das Begehren des Klägers jedoch ab.

Die 6. Kammer des VG Wiesbaden hat mit Beschluss vom 31.08.2021 entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Klärung vorzulegen. (mehr …)

neues Inkassorecht seit 1.10.2021

Letzten Freitag sind Neuerungen im Inkassorecht in Kraft getreten. Vgl. zuletzt unsere Meldung vom 15.6.2021. Das BMJV skizziert wie folgt (unter II.):

“Ab 1. Oktober 2021 gilt: Bei der ersten Zahlungsaufforderung einer unbestrittenen Forderung kann nur noch ein Gebührensatz von 0,5 zur Anwendung gebracht werden. Im Falle einer einzuziehenden Forderung von 100 EUR beträgt die maximal zulässige Vergütung (inklusive Auslagenpauschale) in diesen Fällen also künftig in der Regel 29,40 EUR netto (statt wie bisher 76,44 EUR netto). (mehr …)

vzbv: “Klage gegen Geldeintreiber der Otto-Group: Klageregister ist jetzt eröffnet”

Der vzbv meldet: “Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH zugelassen [Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 19.8.2021]. Betroffene können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Firmen gehören zur Otto-Group. Durch die Beauftragung des Schwesterunternehmens verursacht die Beklagte aus Sicht des vzbv in rechtswidriger Weise künstlich hohe Kosten.”

Hörspiel: “bin pleite ohne mich “. Leben mit der Privatinsolvenz

Gesche Piening hat ein Hörspiel über Privatinsolvenzen inszeniert. Eine Geschichte über Scham und Selbstzweifel. – mehr unter www.sueddeutsche.de/medien/hoerspiel-gesche-piening-privatinsolvenz

Zum Hörspiel, welches auch als Download zur Verfügung steht: www.br.de/mediathek/podcast/hoerspiel-pool/bin-pleite-ohne-mich-leben-mit-der-privatinsolvenz/1836373

hamburger arbeit GmbH sucht eine/n Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit für den Standort in Eilbek

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der hamburger arbeit GmbH sucht zum 01.01.2022 eine/n Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit für den Standort in Eilbek. Frist: 13.10.2021.

Details: https://www.hamburger-arbeit.de/media/stellenausschreibung_schuldnerberatung_2021_09_v2.pdf

Diakonisches Werk Hamburg sucht Schuldnerberaterin / Schuldnerberater (w/m/d) Schuldnerberatung Barmbek

Das Diakonische Werk Hamburg sucht zum 01.01.2022 eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (75% Arbeitszeit – 29,025 Stunden/Woche) in dem  Fachbereich Existenzsicherung für die Schuldnerberatungsstelle in Barmbek im Hilfswerk. Frist: 08.10.2021.

Weitere Infos: https://diakonie-hamburg.dvinci-hr.com/de/jobs/144/schuldnerberaterin-schuldnerberater-schuldnerberatung-barmbek-wmd-75-arbeitszeit-29025-stundenwoche

Deutscher Verein – Forum Schuldnerberatung 2021: Der Mensch hinter den Schulden

Das digitale Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der Deutsche Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) anbietet. Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung stehen aktuelle Themen, fachliche und sozialpolitische Entwicklungen und Herausforderungen, die sich aus der praktischen Arbeit der Schuldnerberatung ergeben.

11.11.2021, 09:00 Uhr bis 12.11.2021, 12:00 Uhr – mehr unter www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2021-fachliche-und-sozialpolitische-entwicklungen-in-der-schuldnerberatung-forum-schuldnerberatung-2021-der-mensch-hinter-den-schulden-4203,2271,1000.html

iff-Gutachten zur „Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen“ veröffentlicht

Im Auftrag des BMJV hat das iff die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung basierende Kreditvergabepraxis ihr Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer finanziellen Überforderung und damit vor einer Überschuldung zu schützen. Dennoch steht die Studie unter dem Vorbehalt eines kurzen Evaluationszeitraums, weshalb hierzu beispielsweise noch wenig Fälle der Schuldnerberatungen existieren. (mehr …)

Neue fachliche Weisung BA: “Klarstellung, dass nur bereite Mittel bedarfsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden können”

Die BA Arbeit hat eine neue fachliche Weisung zu § 9 SGB II herausgegeben. Bedeutsam ist die Rz. 9.7 welche in der Übersicht wie folgt zusammengefasst wird: “Es erfolgte eine Klarstellung, dass nur bereite Mittel bedarfsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden können. Auf die Verwendung des Begriffes „fiktives Einkommen“
wird zukünftig verzichtet.”

Inhaltlich ist das ein alter Hut. Hoffen wir, dass die Jobcenter-Praxis dies nun auch umsetzen wird.

Neue fachliche Weisung BA: “Klarstellung, dass nur bereite Mittel bedarfsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden können”

Die BA Arbeit hat eine neue fachliche Weisung zu § 9 SGB II herausgegeben. Bedeutsam ist die Rz. 9.7 welche in der Übersicht wie folgt zusammengefasst wird: “Es erfolgte eine Klarstellung, dass nur bereite Mittel bedarfsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden können. Auf die Verwendung des Begriffes „fiktives Einkommen“
wird zukünftig verzichtet.”

Inhaltlich ist das ein alter Hut. Hoffen wir, dass die Jobcenter-Praxis dies nun auch umsetzen wird.