Sparkassenkunden sofort über unzulässige Klauseln informieren

<p>Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Stellungnahme abgegeben, wie eine Allgemeinverfügung wirksam gestaltet werden kann.</p>

Sparkassenkunden sofort über unzulässige Klauseln informieren

Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Stellungnahme abgegeben, wie eine Allgemeinverfügung wirksam gestaltet werden kann.

Prämiensparen: Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

<p>Die Stadtsparkasse München hat vielen tausend Kunden die attraktiven Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern halten die Kündigungen in vielen Fällen für unzulässig und die Zinszahlungen für zu niedrig. Deshalb reichen die Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage ein.</p>

Prämiensparen: Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Die Stadtsparkasse München hat vielen tausend Kunden die attraktiven Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern halten die Kündigungen in vielen Fällen für unzulässig und die Zinszahlungen für zu niedrig. Deshalb reichen die Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage ein.

Kontovergleichswebseite gescheitert

<p>Nach nur fünf Monaten nimmt das Unternehmen Check24 seine Kontovergleichswebseite vom Netz. Hintergrund sind Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung genügte die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Vergleichswebseite.</p>

Grauen Kapitalmarkt präventiv regulieren

Als Reaktion auf die Pleite des Containeranbieters P&R will die Bundesregierung den Anlegerschutz verbessern. Der vzbv befürwortet in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) - und schlägt weitere Maßnahmen zum präventiven Schutz von Verbrauchern vor.