Verbraucher besser vor Inkasso-Abzocke schützen

Das geplante Gesetz gegen Inkasso-Abzocke ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend. So fehlen eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Branche sowie eine stärkere Begrenzung der häufig unverhältnismäßig hohen Gebühren, insbesondere für vollautomatisierte Standardbriefe.

Gesetzentwurf gegen Inkasso-Abzocke zu schwach

Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts bietet Verbrauchern noch keinen hinreichenden Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken durch Inkassounternehmen. So ist die Deckelung der Inkassogebühren unzureichend, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

BGH kippt Entgelt bei Baukredit-Umschuldung

Gute Nachricht für Bankkundinnen und -kunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern eine Klausel für unwirksam erklärt, wonach Kunden dafür bezahlen müssen, dass ihre Bank die Grundschuld unter Treuhandauflagen an den neuen Kreditgeber freigibt. Der BGH gab damit dem vzbv recht, der gegen die Kreissparkasse Steinfurt geklagt hatte.

Bessere Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

n ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die Aufsicht über Vermittler von Finanzanlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Der vzbv begrüßt die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Eckpunkte und den Zeitplan für die Umsetzung.

Kreditwerbung: Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken

Eine Bank darf für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank AG entschieden.

Extrarente: Aus dem Ausland lernen

Im Ausland sich staatlich organisierte Standardprodukte etabliert und akzeptiert. Das Modell der Extrarente senkt die Kosten für Verwaltung und Vertrieb, sodass mehr bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Bei der Einführung eines solchen Modells in Deutschland müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.