BGH, Urt. v. 23.02.2016 – XI ZR 101/15 – Leitsätze des Gerichts:
1. Die gem. Art. 247 § 6 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung.
2. Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrags steht Art. 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.
BGH
BGH zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen
Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – aus der PM des Gerichts:
„Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. (…)
Ein Dauerschuldverhältnis, wie der vorliegende Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn (mehr …)
BGH zur Wirkung einer öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren
BGH, Beschluss vom 24. März 2016 – IX ZB 67/14:
Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen. – InsO § 9 Abs. 1 und 3, § 64 Abs. 2; ZPO §§ 232, 233 A
BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsschulden
BGH, Beschluss vom 03.03.2016, Aktenzeichen: IX ZB 65/14 – Leitsatz
1a. Macht der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geltend, kann er sich hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs und der Unterhaltsbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhalts auf § 1612a BGB berufen, wenn bereits ein Titel aufgrund eines streitigen Urteils vorliegt, der den Schuldner für die Zeiträume zu Unterhalt verurteilt, für die der Gläubiger Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verlangt. (mehr …)
BGH: Deliktsforderung kann doch unabhängig von titulierten Zahlungsanspruch verjähren
Der BGH hat mit Beschluss vom 03.03.2016, Aktenzeichen: IX ZB 33/14 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen. Diese korrigiert sein Urteil vom 2.12.2010: es geht darum, ob eine Forderung „als Delikt“ verjähren kann, wenn sie schon als „normale Zahlungsforderung“ tituliert ist. Die Leitsätze:
1. Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGH, 2. Dezember 2010, IX ZR 247/09, BGHZ 187, 337). (mehr …)
BGH zur Pfändbarkeit von Pflichtteilsansprüchen
BGH, Beschluss vom 07.04.2016, Aktenzeichen: IX ZB 69/15 – Leitsatz:
- Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt (Ergänzung BGH, 26. Juni 2014, IX ZB 88/13, ZIP 2014, 1542).
- Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hierzu.
§ 850c Abs 1 ZPO, § 850c Abs 2a ZPO, § 850i Abs 1 S 1 Alt 2 ZPO