Hier der Hinweis auf den DIW-Wochenbericht Nr 6.2018 mit dem Titel „Haushaltsstrompreise: Tarifwechsel ermöglichen große Einsparungen“ von Tomaso Duso und Florian Szücs
Energie
Stromversorgungsunternehmen kann wegen der vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altforderungen in der Insolvenz des Kunden weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf LG Rostock Urt. vom 26.9.2007, 4 O 235/07 hin:
Ein Stromversorgungsunternehmen kann gemäß § 105 S. 2 InsO wegen der vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altforderungen in der Insolvenz des Kunden weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben (amtl. Leitsatz)
Anmerkung von Kai Henning: Diese Entscheidung des Landgerichts Rostock ist nach wie vor die einzige Entscheidung, die das Rechtsportal juris zu § 105 InsO und dem Problem der Stromsperre nach Insolvenzeröffnung ausgibt. Sie soll daher hier noch einmal für diejenigen wiedergegeben werden, die in ihrer praktischen Arbeit ein anderes Vorgehen eines Energielieferanten erleben. Nach zutreffender Feststellung des LG Rostock ist eine Stromsperre nach Insolvenzeröffnung unzulässig, wenn die Abschlagszahlung mit Eröffnung wieder aufgenommen wird.
„Ursachen von Stromsperren in Privathaushalten: Empirische Ergebnisse aus der Allgemeinen Sozialberatung“
„Die Bundesnetzagentur berichtet für 2016 von 328.000 durchgeführten und über sechs Millionen angedrohten Stromsperren. Doch wer ist besonders betroffen? Dieser Frage sind das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Deutsche Caritasverband nachgegangen. (mehr …)
AG München: Energielieferant kann irrtümlich zu niedrige Stromrechnung nach gut zwei Jahren korrigieren
Hier der Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 14.07.2017, Aktenzeichen 264 C 3597/17. Aus der PM des Gerichts: „Nach der Begründung des Richters handele es sich bei der irrtümlich zu niedrigen Rechnung „…um eine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert (…) Die Rechnung kann somit nicht dahingehend ausgelegt werden, dass für den betreffenden Abrechnungszeitraum eine endgültige Abrechnung erstellt werden sollte, die auch dann gelten soll, wenn sich nachträglich herausstellt, dass diese fehlerhaft war. (mehr …)
tagesschau.de: „Stromabschaltungen als Massenphänomen“
Gestern meldete tagesschau.de unter Berufung auf die dpa, dass in Deutschland im vergangenen Jahr rund 330.000 Haushalten der Strom abgestellt wurde.
Das Forderungspapier der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) –> www.agsbv.de/2017/06/forderungen-zur-vermeidung-von-energiesperren/ ist wichtiger denn je!
AG Marburg zur Stromunterbrechung
AG Marburg, 16.02.2017 – 9 C 757/16 (77) – Leitsatz:
Der Stromversorger ist nicht gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV zur Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzugs berechtigt, wenn der Kunde die Forderung schlüssig beanstandet hat und die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes nicht festgestellt wurde.
Deutschlandfunk Kultur zur Energiearmut in Deutschland
Gestern wurde im Länderreport des Deutschlandfunk Kultur über Energiearmut in Deutschland berichtet: „Kein Geld, kein Strom“ oder direkt als Audio-Datei (mp3).
Davor ging es um den Stromsparcheck der Caritas: „Damit Sie auch morgen noch warm duschen können“ oder direkt als Audio-Datei (mp3).
Siehe auch „Energie-Armut als neues soziales Risiko“ bzw. mp3
AG SBV: Politische Forderungen zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren
www.infodienst-schuldnerberatung.de meldet das die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein neues Forderungspapier veröffentlicht hat: www.infodienst-schuldnerberatung.de/(…)/2017_AGSBV_Forderungen_zur_Bekaempfung_von_Energiesperren.pdf
Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten
Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.
Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?
10.948 Stromsperren in Hamburg in 2016
Unter der Überschrift „Keine Kohle, kein Strom“ berichtet Petra Schellen unter taz.de: „Stromsperren in Hamburg sind um 64 Prozent gestiegen. Nicht nur wegen verkürzter Mahnverfahren, sondern weil Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind.“ Auch Benjamin Laufer berichtet unter Hinz&Kunzt über die „drastische Entwicklung“.