Experten für Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Ein ensprechender Gesetzentwurf (19/24445) und ein Antrag der FDP-Fraktion, mit dem die selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten gestärkt werden soll (19/24638), standen auf der Tagesordnung der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung. Die eingeladenen neun Sachverständigen setzten sich in ihren Stellungnahmen detailliert mit dem komplexen Entwurf auseinander und bewerteten ihn überwiegend positiv. – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

Bundeskabinett beschließt Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht u. a. folgenden Maßnahmen vor:

  • Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten
  • Bedingungen für die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen
  • Textformerfordernis für Energielieferverträge
  • Dokumentationspflichten für Telefonwerbung

Siehe auch vzbv: Nachbesserungen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nötig

Verkürzung des RSB-Verfahrens: Wann die gesammelten Anträge einreichen?

Heute hat auch der Bundesrat der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt bzw. genauer: auf einen Einspruch / der Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Die finale Fassung gibt es hier: BR-Drucksache 761/20.

Nun stellt sich Frage: wann können/sollen die sich angesammelten Anträge eingereicht werden? (mehr …)

“Bundesrat billigt Verbraucherentlastung bei Inkassokosten”

Der Bundesrat hat heute einen Bundestagsbeschluss zum Inkassorecht gebilligt – siehe Darstellung unter Bundesrat KOMPAKT sowie unsere Meldung Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”.

Ob sich sich wirklich um eine “Verbraucherentlastung” handelt, wird sich weisen. Nach wie vor sollte AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18 und Malte Hartmanns Beitrag zu den „fiktiven“ Inkassokosten zum Standard der engagierten Schuldnerberatung gehören.

Beschlüsse des Rechtsausschusses: wohl finale Fassung der RSB-Verkürzung

Am morgigen Donnerstag, 17.12.2020, wird der Bundestag final über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens entscheiden. Es steht zu erwarten, dass der Regierungentwurf (19/21981) in der gestrigen Beschlussfassung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 19/25251) angenommen werden wird.

Es ist demnach im Wesentlichen vorgesehen:

  1. Zum 01.10.2020 rückwirkende Neufassung des § 287 Abs. 2:
    • (unbefristete!) Verkürzung der Abtretungsfrist auf drei Jahre
    • Ist dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden, so beträgt die Abtretungsfrist in einem erneuten Verfahren fünf Jahre
    • Für Anträge zwischen 17.12.2019 und 30.09.2020: unveränderte Abtretungsfrist nach dem Regierungsentwurf
  2. Übergangsregelung bis 30.06.2021 zur 6-Monatsfrist des § 305 Abs. 1 Nr. 1:
    Es reicht, wenn wenn sich aus der Scheiternbescheinigung ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist.
  3. Neuer § 2a Verbraucherinsolvenzformularverordnung (Übergangsregelung):
    Die bisherigen Formulare können bis 31.03.2021 weiterhin verwendet werden. Allerdings muss die Abtretungsfrist berichtigt werden. (mehr …)

RefE “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften”

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften” vorgelegt.

Neben einem Auskunftsersuchen der Gerichtsvoller/innen an die Polizei (§ 757a ZPO-E) sollen u.a. in der ZPO geändert werden:

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