Mit dem vergangene Woche veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens schlägt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine längst fällige Verbesserung zum Erreichen eines wirtschaftlichen Neuanfangs natürlicher Personen vor, befindet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Der Fachverband der Schuldnerberatungspraxis begrüßt die seit vielen Jahren geforderte Verkürzung der privaten Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre nachdrücklich.
Durch die geplante Verkürzung der Verfahrensdauer und der Speicherfristen bei den Kreditauskunfteien ist eine spürbare Veränderung der Zukunftschancen für die überschuldeten Haushalte zu erwarten. „Mit dem Insolvenzverfahren allein ist es ja nicht getan“, erklärt BAG-SB Geschäftsführerin Ines Moers. (mehr …)