Antwort Bundesregierung zur Anfrage “Abschaltung der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite”

Hier der Hinweis auf die BT-Drucksache 19/26908, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abschaltung der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite.

Siehe auch unsere Meldung Check24 nimmt Kontovergleichswebseite nach Klage des vzbv vom Netz.

AG SBV: Aktualisierte Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis

Das Dokument  2021-02-02-Basiskonto Berater_innen-Info AG SBV enthält Informationen zum Basiskonto für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV erarbeiteten Informationen wurden aktualisiert und an den Gesetzesstand 2021 angepasst. – Quelle: AG SBV

Check24 nimmt Kontovergleichswebseite nach Klage des vzbv vom Netz

der vzbv meldet: “Nach nur fünf Monaten nimmt das Unternehmen Check24 seine Kontovergleichswebseite vom Netz. Hintergrund sind Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung genügte die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Vergleichswebseite. (…) Der vzbv hatte im November 2020 im Nachgang zu einer Abmahnung Klage gegen Check24 eingereicht. Der vzbv hatte von Beginn an kritisiert, dass der Kontovergleich aus Verbrauchersicht unzureichend war und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. (…) Eine Beauftragung von Check24 mit der Umsetzung einer Vergleichswebseite durch das Bundesfinanzministerium folgte einer EU-Richtlinie von 2018 und gemäß des Zahlungskontengesetzes. (…) Der vzbv fordert eine zügige Neuvergabe an einen unabhängigen Träger.”

Siehe auch die Bundestagsdrucksachen: (mehr …)

Bundestagsdebatte zu “Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen”

Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ (19/25065) debattiert der Bundestag am Mittwoch, 13. Januar 2021, eine halbe Stunde lang. Im Anschluss soll die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag

Linke will Dispokreditzinsen stark reduzieren

Bundestagsmeldung: “Der Zinssatz für sogenannte Dispositionskredite und Überziehungskredite soll auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/25065). Zugleich soll verhindert werden, dass die Kreditinstitute infolge der Zinsdeckelung für diese Kredite andere Gebühren und Entgelte anheben.

Unter Berufung auf Schätzungen schreiben die Abgeordneten, dass rund sechs Millionen Menschen in Deutschland den Disporahmen regelmäßig in Anspruch nehmen würden. Trotz der Corona-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher gehe die “Dispo-Abzocke” vieler Kreditinstitute weiter, kritisieren die Abgeordneten. Der durchschnittliche Dispozinssatz liege etwa bei 9,94 Prozent. (mehr …)

Bürgerbewegung Finanzwende: Banken verlangen im Schnitt fast 10 Prozent Dispozinsen

Die Bürgerbewegung Finanzwende meldet: “Der durchschnittliche Dispozins der Banken und Sparkassen beträgt für Privatkunden immer noch fast zehn Prozent. Fast bei der Hälfte aller Kontomodelle (47 Prozent) betrug der Zinssatz zehn Prozent und mehr.

Dies hat eine Untersuchung der Entgeltinformationen der Banken und Sparkassen durch die FMH Finanzberatung für Finanzwende ergeben. Für die Analyse wurden Anfang Oktober 2020 deutschlandweit über 3.400 Kontomodelle von 1.240 Banken und Sparkassen herangezogen. Die Untersuchung deckt den weitaus größten Teil der deutschen Bankenlandschaft ab.

Viele Banken verlangen damit in der Corona-Krise überhöhte Dispozinsen. (mehr …)

Bundestag beschliesst morgen über die “Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)”

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 8. Oktober 2020, abschließend eine halbe Stunde lang mit einem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Darüber hinaus wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abschließend beraten, der eine Reform des Basiskontos (19/19537) fordert. Der Entscheidung über die Vorlage liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/22685) zugrunde.

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BGH: Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 30. Juni 2020 – XI ZR 119/19): Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts [laut tagesschau.de und vzbv soll es sich um die Deutsche Bank handeln] enthaltenen Entgeltklauseln für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) im Verkehr mit Verbrauchern sind unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat.

Im konkreten Fall ging es um einen monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro plus jeweils 1,50 Euro für diverse Leistungen wie beleghafte Überweisungen.

Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Bei der Prüfung der Angemessenheit eines Entgelts für ein Basiskonto ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Vorschriften über das Basiskonto allen, d.h. insbesondere auch einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen und damit die Teilhabe am Zahlungsverkehr ermöglichen sollen und der zur Verwirklichung dieses Ziels in § 31 Abs. 1 ZKG geregelte Kontrahierungszwang nicht durch zu hohe, prohibitiv wirkende Entgelte unterlaufen werden darf.

B90/Grüne: Basiskonten sollen preiswerter werden

HIB-Meldung: Der Zugang zu einem sogenannten Basiskonto, auf dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU unabhängig von der Bonität ein Recht hat, soll für alle sichergestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/19537) insbesondere eine Begrenzung der derzeit häufig überhöhten Kontogebühren, die für die Anspruchsberechtigten eine zu hohe Zugangshürde zu einem Basiskonto darstellen würden. Außerdem stehe keine Vergleichswebsite für Zahlungskonten zur Verfügung, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit zu einem objektiven und unabhängigen Vergleich der auf dem Markt vorhandenen Basiskonten-Angebote hätten.

Die Bundesregierung soll dafür sorgen dass die Kontoführungsgebühren für Basiskonten nicht höher sind als die Entgelte für andere Konten mit vergleichbarem Leistungsumfang. “Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Menschen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten, ist es daher dringend geboten, dass die Bundesregierung hier schnellstens tätig wird”, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.