Seit 1. Juli 2017 ist RiAG a. D. Rudolf Voß neuer Ombudsmann des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter VID. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist... → weiterlesen
Eine kleine Änderung: Einkommen des Kindes, z.B. in Form der Ausbildungsvergütung reduziert den Unterhaltsvorschuss und sollte daher sofort gemeldet werden! Das schrieb ich zu Recht.... → weiterlesen
Autor: Bernd Eckhardt, Nürnberg Ursprünglich waren die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz schon für Anfang des Jahres angekündigt worden. Schließlich wurden sie in einem Gesetzespaket zusammen mit... → weiterlesen
Zehn Wochen, solange dauert es durchschnittlich, bis Ratsuchende bei einer Schuldnerberatungsstelle einen ersten Beratungstermin erhalten. So die Auswertung der offiziellen Überschuldungsstatistik durch das Bundesamt für... → weiterlesen
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.