Beschlüsse des Rechtsausschusses: wohl finale Fassung der RSB-Verkürzung

Am morgigen Donnerstag, 17.12.2020, wird der Bundestag final über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens entscheiden. Es steht zu erwarten, dass der Regierungentwurf (19/21981) in der gestrigen Beschlussfassung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 19/25251) angenommen werden wird.

Es ist demnach im Wesentlichen vorgesehen:

  1. Zum 01.10.2020 rückwirkende Neufassung des § 287 Abs. 2:
    • (unbefristete!) Verkürzung der Abtretungsfrist auf drei Jahre
    • Ist dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden, so beträgt die Abtretungsfrist in einem erneuten Verfahren fünf Jahre
    • Für Anträge zwischen 17.12.2019 und 30.09.2020: unveränderte Abtretungsfrist nach dem Regierungsentwurf
  2. Übergangsregelung bis 30.06.2021 zur 6-Monatsfrist des § 305 Abs. 1 Nr. 1:
    Es reicht, wenn wenn sich aus der Scheiternbescheinigung ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist.
  3. Neuer § 2a Verbraucherinsolvenzformularverordnung (Übergangsregelung):
    Die bisherigen Formulare können bis 31.03.2021 weiterhin verwendet werden. Allerdings muss die Abtretungsfrist berichtigt werden. (mehr …)

BGH zur sog. “Verstrickung” auf Grund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

BGH, Urteil vom 19. November 2020, IX ZR 210/19

Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.

RefE “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften”

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften” vorgelegt.

Neben einem Auskunftsersuchen der Gerichtsvoller/innen an die Polizei (§ 757a ZPO-E) sollen u.a. in der ZPO geändert werden:

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Hirte und Team auf Twitter: Auch für Verbraucher unbefristete RSB-Verkürzung nächste Woche im Bundestag

Hier der Hinweis auf Twitter-Meldungen von Heribert Hirte (CDU) uns seinem Team:

  • “Koalition einigt sich auf Gesetz zur #Restschuldbefreiung mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Oktober.”
  • “Eine wichtige Nachricht für die Schuldnerberatung in unserem Land, dazu werden Verbraucher und Unternehmer mit den Blick auf die Fristen dauerhaft gleich behandelt”
  • “Ist schon raus, wann der Bundestag über die Reform der Restschuldbefreiung entscheidet?” – “Geplant ist nächste Woche.”

Damit wurde der Aufruf zum Regierungsentwurf von Ahrens/Graeber/Grote pp, in dem die Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen angeprangert wurde (mehr …)

Verkürzung der Restschuldbefreiung: frühestens am 14.12.2020 im Bundestagsplenum?

In der nächsten Woche wird der Bundestag über den neuen Haushalt debattieren (vgl. TOP). Damit sieht es so aus, dass der Bundestag über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre (vgl. 19/21981) frühestens in der 51. KW beschließen wird. Der unhaltbare Wartezustand (vgl. PM der BAG-SB) dauert also an…

Schriftliche Kleine Anfrage: wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt?

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.11.20
Betr.: Gefährdung richterlicher Unabhängigkeit in der Freien und Hansestadt
Hamburg, Gleichheit vor dem Gesetz und Arbeitsüberlastung der Justiz
– wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt?
(Bürgerschafts-Drucksache 22/2309)

Aus der Einleitung: “Einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ vom 30. Oktober 2020 zufolge soll die Staatsanwaltschaft Hamburg im Oktober 2019 gegen den Insolvenzrichter Frank F. Anklage wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung erhoben haben.

Hintergrund sei ein Insolvenzverfahren, bei dem die Frage im Raum stand, ob sich ein Schuldner von seinen Schulden per Insolvenzplan befreien kann, wenn er zuvor keinen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung gestellt hat. (mehr …)

Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre: Wortprotokoll der Anhörung liegt vor, aber weiteres Warten erforderlich

Am 30.9.2020 fand die Anhörung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung  (19/21981) statt (siehe BT-Bericht). Inzwischen wurde das lesenswerte Wortprotokoll veröffentlicht, in dem auch noch einmal alle schriftliche Stellungnahmen gebündelt sind.

Laut aktueller Planung der Tagesordnung wird die Verkürzung in der nächsten (Sitzungs-) Woche nicht im Bundestag verhandelt werden.