Der Bundestag hat heute die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Zu den Details siehe die gestrige Meldung mit der Darstellung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
Abgelehnt wurden folgende Anträge: (mehr …)
Der Bundestag hat heute die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Zu den Details siehe die gestrige Meldung mit der Darstellung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
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Am morgigen Donnerstag, 17.12.2020, wird der Bundestag final über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens entscheiden. Es steht zu erwarten, dass der Regierungentwurf (19/21981) in der gestrigen Beschlussfassung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 19/25251) angenommen werden wird.
Es ist demnach im Wesentlichen vorgesehen:
BGH, Urteil vom 19. November 2020, IX ZR 210/19
Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.
BGH, Beschluss vom 19. November 2020, IX ZB 10/19:
Eine durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf künftige Obliegenheiten der Wohlverhaltensphase geleistete Einmalzahlung geht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ein.
Das BMJV hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften” vorgelegt.
Neben einem Auskunftsersuchen der Gerichtsvoller/innen an die Polizei (§ 757a ZPO-E) sollen u.a. in der ZPO geändert werden:
(mehr …)Ausweislich aktueller Planung wird der Bundestag nächste Woche Donnerstag ab 14.05 Uhr abschließend über die RSB-Verkürzung (vgl. 19/21981) entscheiden.

Hier der Hinweis auf Twitter-Meldungen von Heribert Hirte (CDU) uns seinem Team:
Damit wurde der Aufruf zum Regierungsentwurf von Ahrens/Graeber/Grote pp, in dem die Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen angeprangert wurde (mehr …)
In der nächsten Woche wird der Bundestag über den neuen Haushalt debattieren (vgl. TOP). Damit sieht es so aus, dass der Bundestag über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre (vgl. 19/21981) frühestens in der 51. KW beschließen wird. Der unhaltbare Wartezustand (vgl. PM der BAG-SB) dauert also an…
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.11.20
Betr.: Gefährdung richterlicher Unabhängigkeit in der Freien und Hansestadt
Hamburg, Gleichheit vor dem Gesetz und Arbeitsüberlastung der Justiz
– wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt? (Bürgerschafts-Drucksache 22/2309)
Aus der Einleitung: “Einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ vom 30. Oktober 2020 zufolge soll die Staatsanwaltschaft Hamburg im Oktober 2019 gegen den Insolvenzrichter Frank F. Anklage wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung erhoben haben.
Hintergrund sei ein Insolvenzverfahren, bei dem die Frage im Raum stand, ob sich ein Schuldner von seinen Schulden per Insolvenzplan befreien kann, wenn er zuvor keinen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung gestellt hat. (mehr …)
Hier der Hinweis auf den Beitrag der AG SBV zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis.