„Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht

Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.

Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf] (mehr …)

Online-Banking in Deutschland beliebter als im EU-Durchschnitt

Zugegeben, es gibt interessantere Statistiken. Aber da nun mal erhoben: „53 % der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland nutzten 2016 Online-Banking. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilt, entsprach das einem Anstieg um zehn Prozentpunkte gegenüber 2010 (43 %). Im Durchschnitt der Länder der Europäischen Union (EU) erhöhte sich der Nutzeranteil in diesem Zeitraum von 36 % auf 49 %.“ – Quelle und mehr: Destatis

Gefälschte Zahlungsaufforderungen / Abmahnungen per E-Mail

Die Kanzlei WALDORF FROMMER teilt auf Ihrer Webseite mit: „Aktuell werden gefälschte Zahlungsaufforderungen / Abmahnungen im Namen von WALDORF FROMMER per E-Mail verschickt. Gegenstand dieser Fake-Mails ist das vermeintliche Tauschbörsenangebot einer Bildbearbeitungssoftware.

Die fraglichen E-Mails stammen nicht von unserer Kanzlei. (mehr …)

Handyversicherungen: Verbraucher erhalten bei Diebstahl meistens kein Geld

„Besitzer einer Handyversicherung können bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung des Versicherers hoffen, warnen die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg. Grund sind die hohen Anforderungen der Versicherer daran, wie Verbraucher ihr Handy bei sich tragen müssen. Eine für Deutschland repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste. (mehr …)

„Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ genügt nicht der Buttonlösung

Es wird immer wieder versucht, die Buttonlösung zu umgehen. Hier der Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 6 U 48/16.

Daraus: „Der Anwendungsbereich des § 312j BGB ist eröffnet. Anders als die Beklagte es tut, lässt sich das Angebot der Beklagten nicht in zwei Angebote unterteilen. Es liegt nicht ein Angebot zum Abschluss eines kostenlosen Probe-Abonnements einerseits und eines sich daran anschließenden, späteren kostenpflichtigen Vertrages vor. (mehr …)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Bundesrat Drucksache 181/17, 23.02.2017, Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

„Die Belästigung durch überraschende und unerbetene Werbeanrufe ist für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits seit vielen Jahren ein erhebliches Problem. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens haben nicht in ausreichendem Maße eine Verbesserung der Situation bewirken können. (mehr …)

VZ Hamburg warnt: „Treue-Geschenke von Mobilfunkanbietern kommen Kunden oft teuer zu stehen“

„Vermehrt wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale Hamburg, weil ihnen von ihren Mobilfunkanbietern am Telefon zusätzliche Verträge, teurere Tarife oder andere kostenpflichtige Serviceleistungen als vermeintliche Treue-Geschenke untergeschoben wurden. Die Hamburger Verbraucherschützer raten, telefonische Angebote von Mobilfunkunternehmen auszuschlagen und Anrufe zu Werbezwecken von vornherein zu untersagen.“ – zur vollständigen PM

Mobilfunkunternehmen auch bei Forderungen Dritter verantwortlich

Werden über Telefonrechnungen zweifelhafte Forderungen Dritter abgerechnet, verweisen Mobilfunkfirmen oft an den sogenannten Drittanbieter und verlangen gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Ein nun rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam, das E-Plus untersagt, Kunden mitzuteilen, sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an den Drittanbieter wenden zu müssen, stärkt Verbrauchern den Rücken. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die E-Plus verklagt hatte, empfiehlt Mobilfunkkunden, unberechtigte Rechnungsposten für Leistungen Dritter grundsätzlich zu bestreiten – und zwar gegenüber dem Telefonunternehmen (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14).

Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg – Entscheidung des LG Potsdam als pdf – siehe auch schon unsere Meldung Mobilfunkunternehmen dürfen bei strittiger Forderung nicht an den Drittanbieter verweisen (15.12.2015)

OLG Köln zu Mahn- und anderen Kosten eines Telefonanbieters

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 30.06.2016 – 2 U 615/15 einige AGB-Klauseln eines Telefonanbieters für unwirksam erklärt und zwar betreffend Rücklastschriftpauschale, Portokosten pro Mahnung, Mahngebühren und einer Sperrgebühr. Eine sehr lesenswerte Entscheidung.

„Die Klausel ist nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die vorgesehene Rücklastschriftpauschale in Höhe von 7,30 € höher ist als der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schaden bei der Beklagten. (mehr …)

VZ Hamburg: „Widerrufsrecht: Zamaro lenkt ein“

„Über das Online-Portal Zamaro können Verbraucher Secondhand-Kleidung untereinander tauschen. Das Unternehmen wirbt mit einer kostenlosen 7-tägigen Test-Mitgliedschaft, die nach Ablauf automatisch in eine kostenpflichtige 24-wöchige Plus-Mitgliedschaft zum Preis von 384 Euro übergeht. Wollten Kunden ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen, erklärte Zamaro das Widerrufsrecht für erloschen und zog Geld vom Konto der Betroffenen ein. Dem hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun mit einer Unterlassungserklärung einen Riegel vorgeschoben. Nutzer des Portals sollten zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern.“ – Quelle und mehr: PM der VZ