Rücknahme- bzw. Verzichtserklärungen von Anträgen beim Jobcenter

Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:

„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm  § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).

Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem  Antragsteller das förmliche  Rechtsmittelweg zu eröffnen. (mehr …)

ARD Plusminus: „Scham und Schikane – Warum Bedürftige Milliarden verschenken“

„Viele Menschen leben unter Hartz IV- bzw. Grundsicherungs-Niveau. Weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder weil sie sich schämen. Und weil die bürokratischen Hürden oft so hoch sind, dass sie davor resignieren.“ – zum ganzen Beitrag mit dem Video zur Sendung von ARD/Plusminus vom 17.01.2018 (Bericht: Wielfried Voigt).

Deutscher Verein: „Fallmanagement in den Jobcentern stärken“

„Nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist der Bedarf an umfassender, systematischer und zielgerichteter Beratung und Betreuung in den Jobcentern nicht geringer geworden. Bei vielen Leistungsberechtigten liege eine verfestigte Hilfebedürftigkeit vor, so habe etwa eine Million Menschen von Januar 2005 bis Dezember 2014 durchgehend SGB-II-Leistungen bezogen. Daher müsse das Fallmanagement in den Jobcentern gestärkt werden.“ – zur ganzen PM des Deutschen Vereins.

Betreuungsschlüssel in Jobcentern

„Der Betreuungsschlüssel bei der Arbeitsvermittlung von unter-25-jährigen Arbeitslosen in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) lag im Jahr 2016 bei 1 zu 70. Das bedeutet, ein Arbeitsvermittler hatte 70 Jugendliche zu betreuen. Das geht aus einer Antwort (18/10802) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10769) der Fraktion Die Linke hervor. Daraus ist ferner zu entnehmen, dass das Betreuungsverhältnis in der Arbeitsvermittlung bei den über-25-Jährigen im vergangenen Jahr bei 1 zu 129 lag, dass sich also ein Betreuer um 129 Arbeitssuchende kümmerte.“ – Quelle: Bundestagsmeldung

2017: Aktuelle und künftige Themen der Schuldnerberatung

Nach der gelungenen Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum des Infodienst Schuldnerberatung im September 2016 richtet sich die Aufmerksamkeit des Redaktionskreises auf aktuelle und zukünftige Themen der Schuldnerberatung.

2017: Aktuelle und künftige Themen der Schuldnerberatung

Nach der gelungenen Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum des Infodienst Schuldnerberatung im September 2016 richtet sich die Aufmerksamkeit des Redaktionskreises auf aktuelle und zukünftige Themen der Schuldnerberatung.

Antwort der Bundesregierung zu „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (siehe unsere Meldung vom 03.11.2016) geantwortet. Sie ist zusammen mit einer Auswertung zu finden unter: www.katja-kipping.de. Beides ist sehr lesenwert!

Bundestag – Kleine Anfrage: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“

Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (18/10023). Der Beginn:

„Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2016 („Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“; Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 22.7.2016) schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung provoziert Fragen nach dem Inkasso-Verhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet?  (…)“