Europäische Kommission – Factsheet: Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher

Hier der Hinweis auf http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-670_de.htm. Daraus:

„Zur Absteckung noch bestehender Hindernisse und der Schaffung eines stärker integrierten EU-Marktes für Verbraucherfinanzdienstleistungen lancierte die Kommission im Dezember 2015 die Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden-Konsultation. Im Rahmen der Konsultation gingen Reaktionen eines breiten Spektrums interessierter Kreise, einschließlich von Verbrauchern, Verbraucherschutzorganisationen, Vertretern der Industrie und der Behörden ein. Die 428 bei der Kommission eingegangenen Beiträge bestätigten, dass Finanzdienstleistungen für Verbraucher in der EU noch nicht so weit integriert sind, wie sie es sein könnten. (mehr …)

vzbv fordert, Restschuldversicherung von Kreditvergaben zu entkoppeln

„Wer zahlt im Todesfall oder bei Jobverlust den Kredit ab? Abhilfe sollen Restschuldversicherungen schaffen. Deren Vermittlungspraxis ist jedoch umstritten. Mehr Klarheit soll die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) bringen, die Regeln für Versicherungsvermittler ergänzt und ändert. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht berät der Deutsche Bundestag am 30. März 2017 in erster Lesung [Anmerkung: als TOP 33 um 04.15 Uhr nachts zu BT-Drucksache 18/11627]. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf.

Restschuldversicherung: Beratung mangelhaft (mehr …)

Widerruf von Immobilienkrediten: Vergleichsangebote genau prüfen

„Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Doch nicht immer sind die Vergleichsangebote an die Darlehensnehmer angemessen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät zur genauen Prüfung. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu dem speziellen juristischen Sachverhalt an (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

Laut Bundesgerichtshof lassen sich Immobiliendarlehen, die von Juni 2010 bis teilweise ins Jahr 2013 geschlossen wurden, noch widerrufen, wenn in der Widerrufsbelehrung vermeintliche Pflichtangaben wie die „Aufsichtsbehörde“ angeführt, im Vertragstext jedoch nicht genannt werden.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg

iff zur Vorfälligkeitsentschädigung: „3,5 Mrd. Euro pro Jahr werden zu Unrecht erhoben.“

„Hausbesitzer in Deutschland, die für eine neue Arbeitsstelle oder aus Altersgründen umziehen oder aus Not das Haus verkaufen haben Pech. Sie werden von den Banken mit Strafzinsen von bis zu 30% der Kreditsumme belegt. Das ist bis zum 10fachen dessen, was im Ausland verlangt wird. Man nennt das euphorisch: „Vorfälligkeitsentschädigung“. Doch wofür entschädigen, wenn es keinen solchen Schaden gibt?“ – zum ganzen Beitrag des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff)

OLG Dresden zur Verjährung eines Dispo-Rückzahlungsanspruchs

Das OLG Dresden, hat mit Urteil vom 20. Oktober 2016, Az.: 8 U 1211/16, eine interessante Entscheidung gefällt. Der Leitsatz des Gerichts lautet:

Die Hemmung der Verjährung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB führt dazu, dass der Hemmungszeitraum in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Diese läuft ab Ende der Hemmung weiter bzw. beginnt erst dann zu laufen.

Weiter aus dem Urteil: (mehr …)

vzbv zur Kreditwürdigkeitsprüfung: „Schutz für Verbraucher und Marktstabilität“

„Die Bundesregierung plant, neue Anforderungen an die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu formulieren. „Kreditinstitute dürfen Verbrauchern keine Baufinanzierung verkaufen, die sie absehbar in Schwierigkeiten bringt. Von einer Baufinanzierung darf gleichzeitig auch keine Gefahr für die Stabilität des Marktes ausgehen. Eine gewissenhafte Kreditwürdigkeitsprüfung soll beides verhindern“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Pflichten von Banken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit dürften nicht verwässert werden. Gleichzeitig dürfe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch ihr Eingreifen nicht die Finanzierung von Verbrauchern gefährden.“ – Quelle und mehr: PM vzbv

VZ Hamburg: Immer noch Geld zurück für Hunderttausende Immobilienkredite

Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet gestern: „Nach einer heute veröffentlichten Begründung zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können auch viele neuere Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2010 bis 2013 noch widerrufen werden, weil die Widerrufsbelehrungen der Kreditverträge falsch formuliert sind. Verbraucher sollten überprüfen lassen, ob ein Vertrag aufgrund dessen rückabgewickelt werden kann, rät die Verbraucherzentrale Hamburg (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

„In den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen (mehr …)

Bundesregierung: „Restschuldversicherungen wenig gefragt“

„Sogenannte Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort 18/10871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10722) schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig. 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, (mehr …)