BGH zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners

Hier der Hinweis auf eine lesenswerte Entscheidung des BGH. Im Urteil vom 15.11.2016 zum Aktenzeichen XI ZR 32/16 befasst er sich mit der Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners.

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vzbv zu Wohnimmobilienkrediten: „Ein Weihnachtsgeschenk für die Banken“

Gestern hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Nachbesserungen zum Wohnimmobilienkreditrecht vorsieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin keine Klarheit bei Vorfälligkeitsentschädigungen gibt. „Es ist ein Riesenskandal, dass Banken weiterhin Rechnungen stellen dürfen, die oft überhöht sind und von Verbrauchern unmöglich nachvollzogen werden können“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. – Quelle und mehr: PM vzbv

Weihnachtseinkauf mit Null-Prozent-Finanzierung: Mehr Rechte für Verbraucher

„Keine Anzahlung, keine Abschlusskosten, keine Zinsen – Null-Prozent-Finanzierungen stehen gerade in der Vorweihnachtszeit bei vielen Händlern und Verbrauchern hoch im Kurs. Aufgrund einer Gesetzesänderung können diese Kreditverträge erstmals auch widerrufen und Zahlungen im Falle eines Mangels gestoppt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

„Wer beim Weihnachtsshopping eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, die er sich eigentlich gar nicht leisten kann oder will, hat jetzt 14 Tage lang ab Vertragsschluss Zeit, seinen Widerruf zu erklären“, erläutert Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das gilt für Kreditverträge mit Darlehensbeträgen ab 200 Euro und einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Monaten. (mehr …)

Bundestag – Kleine Anfrage B90/Grüne zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten

„Nach Problemen infolge des im März 2016 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10123). Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Berichte, wonach von den Sparkassen im ersten Halbjahr 2016 rund 8,9 Prozent weniger Wohnungsbaukredite an Privatkunden zugesagt worden seien als im Vorjahr. Die Fraktion fragt die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen hierzu, insbesondere auch zu besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen. Weiterhin wollen die Grünen wissen, ob die Regierung „klarere Regelungen“ zur Durchführung des Gesetzes für erforderlich hält. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war von der EU als Reaktion auf die massenhaft faulen Immobilienkredite in manchen Mitgliedsstaaten eingeführt worden, die wesentlich für den Ausbruch der Euro-Krise waren.“ – Quelle: Bundestag / HIB

BGH kippt pauschales Entgelt für geduldete Überziehungen

Urteil vom 25. Oktober 2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15: Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. – Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Bericht auf tagesschau.de

IFF / Udo Reifner: „Verantwortliche Kreditvergabe ist keine Kreditvergabe? – Bundesregierung dreht den Kredithahn für einkommensschwache Hausbesitzer zu“

„Laut Pressemeldungen vom 25.10.2016 gibt es einen Referentenentwurf im Finanzministerium, der wohl im Aufsichtsrecht angesiedelt sein soll und die nächste Finanzkrise dadurch verhindern will, dass die BAFIN einkommensschwachen Personen den Zugang zum Wohnungskredit nach Belieben erschweren können soll.“, so beginnt ein sehr lesenswerter Beitrag von Udo Reifner von heute, auf den hiermit hingewiesen wird.

OLG Stuttgart zum Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

OLG Stuttgart, Urt. v. 06.09.2016 – 6 U 207/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Herleitung von Rechten des Verbrauchers aus einem wegen eines Belehrungsfehlers möglichen Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags kann der Einwand der Verwirkung oder des Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht generell und nicht allein wegen des Zeitablaufs und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Verbrauchers in Unkenntnis der fortbestehenden Widerruflichkeit entgegengehalten werden. Eine Treuwidrigkeit kommt vielmehr nur wegen Besonderheiten im Einzelfall in Betracht.

Bundestag Kleine Anfrage: „Weiterhin hohe Dispositions – und Überziehungszinsen“

Abgeordnete von Bündnis90/Grüne fragen in  Drucksache 18/9493 nach den Dispo- und Überziehungszinsen: „Die Zinssätze für die Überziehung von Konten sind in Deutschland immer noch sehr hoch, was in einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest erneut unterstrichen wird (Finanztest, 9/2016, S. 26 ff.). Dispozinssätze, also Zinssätze für die Überziehung des Kontos im erlaubten Rahmen, von aktuell rund 9,5 Prozent im Durchschnitt (FMH Finanzberatung, 2016) stellen eine große Diskrepanz im Verhältnis zum Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank dar, der aktuell bei 0,00 Prozent liegt (EZB, 2016, www.ecb.europa.eu/stats/monetary/rates/html/index.en.html).“ – siehe auch …/?s=dispozinsen

VZ Hamburg: Widerruf von Immobiliendarlehen weiterhin möglich

„Viele Verbraucher haben in den letzten Monaten laufende oder bereits abgewickelte Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen und bessere Konditionen mit ihren Kreditinstituten aushandeln können. Für Immobilienkredite, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, erlischt am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können hingegen weiterhin widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die Kreditnehmern rät, auch neuere Verträge prüfen zu lassen.“ – Quelle und mehr: http://www.vzhh.de/presse/476994/widerruf-von-immobiliendarlehen-weiterhin-moeglich.aspx

Süddeutsche: „Jugend und Geld – Verbotene Schulden“

In der heutigen Süddeutschen Zeitung gibt es einen interessanten Artikel: „Jugend und Geld
Verbotene Schulden: Manche Sparkassen dulden es, wenn Minderjährige ihr Konto überziehen – erlaubt ist das nicht. Deshalb interessiert sich jetzt auch die Bundesfinanzaufsicht für diese Fälle.“ – zum ganzen Artikel von Jan Willmroth