OLG Frankfurt zur Vollstreckung von Wertersatzansprüchen (Einziehung)

Das OLG Frankfurt hatte mit Urteil vom 18.06.2026, 3 Ws 222/25, zur Vollstreckung von Wertersatzansprüchen nach § 73c StGB zu entscheiden. Es sei eine Privilegierung des Gläubigers durch entsprechende Anwendung des § 850 f Abs. 2 ZPO angezeigt. Sitzt der Betroffene in Haft, sei der notwendige Unterhalt grundsätzlich gedeckt.

Aus der Entscheidung:

„Die Anwendung des § 850f Abs. 2 ZPO setzt im Zivilverfahren voraus, dass der zuerkannte Anspruch, deretwegen die Vollstreckung erfolgt, (mindestens auch) unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung i.S.d. §§ 823 ff. BGB begründet wird. Bei der zu vollstreckenden Forderung muss es sich also entweder um eine deliktischen Schadensersatzanspruch i.S.d. §§ 823 ff. BGB handeln oder, sofern dies nicht der Fall ist, muss aus demselben Lebenssachverhalt wenigstens ein mit der zu vollstreckenden Forderung konkurrierender deliktischer Schadensersatzanspruch bestehen (so ausdrücklich BFH Urteil vom 24. Oktober 1996 – VII R 113/94, …).

Der Beschwerdeführer weist zu Recht darauf hin, dass die zu einem Vermögensschaden des Steuerfiskus führende Steuerhinterziehung keine absoluten Rechtsgüter i.S.d. § 823 Abs.1 BGB verletzt und dass § 370 AO kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB darstellt. Ein Zahlungsanspruch, den das Finanzamt gegen einen Steuerschuldner aus einem Steuerschuldverhältnis vollstreckt, ist kein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. (…)

vzbv: Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

PM des vzbv: Energiesperren betreffen laut Bundesnetzagentur (1) eine wachsende Zahl an Verbraucher:innen. Das zeigt sich auch in den Verbraucherzentralen, die im Jahr 2025 bundesweit über 1.700 Beschwerden zu (Liefer-)Sperren im Bereich Strom und Gas erfasst haben. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist das Beschwerdeaufkommen um 36 Prozent gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2023 hat es sich mehr als verdoppelt (+108 Prozent). Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt außerdem deutliche Preisunterschiede für die Sperrung und Entsperrung eines Strom- und Gasanschlusses. Die Verbraucherschützer fordern präventive Schutzmechanismen und eine flächendeckende Stärkung der Verbraucherrechte bei Energiesperren.

Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands unter Betreibern von 58 Energienetzen zeigt (2): Die Preisspannen für die Kosten von Sperrungen und Entsperrungen sind groß.

  • Strom: Preisspanne: 92 – 231 Euro, durchschnittliche Kosten: 145 Euro
  • Gas: Preisspanne: 92 – 315 Euro, durchschnittliche Kosten: 168 Euro

Die Untersuchung zeigt außerdem Defizite bei Transparenz und Vergleichbarkeit: So sind Preisblätter mitunter schwierig auffindbar, Kostenpositionen werden uneinheitlich dargestellt oder der Umgang mit der Umsatzsteuer variiert. Für Verbraucher:innen kann dadurch unklar bleiben, welche tatsächlichen Kosten im Falle einer Sperre entstehen.