Zum 01.01.2024 tritt die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 in Kraft. Aktualisierung von Text und Rechenbogen.			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Neue, weiterhin niedrigere Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2022 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe.			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Neue, meist niedrigere Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2021 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe