Die AG SBV hat die neue P-Konto-Bescheinigung veröffentlicht. Sie darf erst ab dem 01.07.2026 verwendet und nicht abgeändert werden. Ebenfalls sehr hilfreich...
Neue Bescheinigungen ab 1.1.2026 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.
Das DW Breisgau-Hochschwarzwald sucht für die Dienststelle in Müllheim ab sofort eine Fachkraft für Schuldnerberatung und Sozialberatung (m/w/d) mit einem Stellenumfang von 50 % (unbefristet).
Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €....
(Stand 01.01.2025 – vgl. BGBl. 2024 I Nr. 312)Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) Im Rahmen des Schuldnerschutzes...