Der praktische Fall (10): Verjährungsfrist bei einem bestandskräftigen Erstattungsbescheid

Der Fall: Die BA Arbeit nimmt gegenüber einem Arbeitgeber mit Bescheid vom 19.8.2011 zwei Bewilligungen über Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitnehmer (SGB III) zurück. Zugleich erlässt sie zwei Erstattungsbescheide in Höhe von gesamt 4.444,59 EUR, weil die Arbeitsentgeltzuschüsse zu Unrecht erbracht wurden, § 50 SGB X.

Mit Schreiben vom 14.12.2011 mahnt sie die 4.444,59 EUR an und setzt Mahngebühren in Höhe von 22,50 EUR fest. Mit Schreiben vom 10.10.2017 und mit weiterem Schreiben vom 09.01.2018 mahnt sie jeweils einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.467,09 EUR (bestehend aus den beiden Forderungen aus den aufgehobenen Arbeitsentgeltzuschüssen in Höhe von 4.444,59 EUR zuzüglich Mahngebühren von 22,50 EUR) an.

Kann sich der Arbeitgeber erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen?

Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

BGH zur Ausnahme von der Restschuldbefreiung trotz Tilgung einer Verurteilung aus dem Bundeszentralregister

Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 – IX ZR 199/19, dürfte eine Pflichtlektüre sein:

  1. Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist.
  2. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche Nebenleistungen an der Privilegierung der Hauptforderung teil.

“Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern”

Am 23.09.2020 meldeten wir: Finanzgericht Bremen bewilligt PKH für Klage gegen die Ablehnung eines Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung.

Zur Frage ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (BVerfG 1 BvR 846/19).

Hier der Hinweis auf einen Beitrag von Christian Stahl “Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern“, in dem die BFH-Rechtsprechung mehr referiert, denn entgegengetreten wird.

LG Wuppertal zum Kreditbegriff nach § 290 InsO

Nicht ungewöhnlich: Einer Schuldnerin wird von der Bank ein Konto gekündigt. Abhebungen konnte die Schuldnerin nicht mehr vornehmen.

Ungewöhnlich: Die Schuldnerin beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung und reklamiert, dass auf das Konto öffentliche Gelder und Arbeitseinkommen geflossen seien, die unpfändbar seien und zur sofortigen Auszahlung freigegeben werden müssten, um wirtschaftliche Not von ihr und ihren unterhaltsberechtigten Kindern abzuwenden. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete daraufhin durch die oben erwähnte einstweilige Verfügung an, dass die Bank an die Schuldnerin 2.733,99 Euro auszuzahlen hätte, was sodann auch geschah.

Aber dann: Es stellte sich heraus, dass die Angaben der Schuldnerin weitgehend falsch waren, weil die Gelder gerade nicht auf das besagte Konto geflossen waren. (mehr …)

VerfGH Berlin: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von Eilbedürftigkeit bei sanktionsweiser Minderung von Arbeitslosengeld II

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 11.12.2019, Aktenzeichen: 43/17. Leitsätze:

  1. Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung fehlender Eilbedürftigkeit bei einer Minderung der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent verkennt den Gehalt des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 – VerfGH 31/14 -, Rn. 17 m. w. N.)
  2. Es fehlt an der gebotenen Würdigung des Einzelfalls, wenn bei der Dringlichkeitsprüfung allein schematisch auf die Minderungshöhe abgestellt wird. Bei einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent bei noch laufendem Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich von Eilbedürftigkeit auszugehen. Das gebietet das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 6 VvB i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip.

Siehe dazu die lesenswerte Besprechung von RA Jens-Torsten Lehmann: Keine Bagatellgrenze im einstweiligen Rechtschutz: zum Eilbedürfnis bei Sanktionen im SGB II (ASR 2/2020)

sozialrecht justament: Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

Hier der Hinweis auf die beiden Ausgaben von sozialrecht justament zu Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung«

  • Teil I:
    “Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe sind sozialgerichtliche Entscheidungen des Jahres 2020 zu den »Be­darfen für Unterkunft und Heizung«. In einer Vorbemerkung zum Thema zeige ich [Anm.: Bernd Eckhardt] mit Fakten nachvollziehbar unterlegt, dass (mehr …)

LSG Baden-Württemberg zum Krankengeld in der Insolvenz

Hier der Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.6.2020, L 11 KR 4604/18, Leitsätze

  1. Die von einem Schuldner iR der Verbraucherinsolvenz nach § 287 Abs 2 InsO in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung abgegebene Abtretungserklärung ist hinreichend bestimmt und erfasst auch erst in Zukunft entstehende Ansprüche auf Krankengeld.
  2. Die für das Restschuldbefreiungsverfahren bestellte Treuhänderin kann den vom Schuldner abgetretenen pfändbaren Teil des Krankengeldes mit der allgemeinen Leistungsklage gegen die Krankenkasse geltend machen.
  3. Soweit die Klage der Treuhänderin erfolgreich ist, stehen ihr auch Prozesszinsen zu.
  4. Die Treuhänderin, die den pfändbaren Teil des Krankengeldes einklagt, ist nicht nach § 183 SGG kostenrechtlich privilegiert.

BGH zum Räumungsanspruchs des Vermieters in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 17. September 2020 – IX ZR 62/19.

Rn. 11: Endet der Mietvertrag – wie im Streitfall – nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, hat wegen des Räumungsanspruchs des Vermieters die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung grundsätzlich danach zu erfolgen, wann das Räumungsgut auf das Mietgrundstück verbracht worden ist. (mehr …)

AG Heilbronn: Gebühr für Vollstreckungsandrohung ist mit der Gebühr für anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen

Hier der Hinweis auf eine Entscheidung des AG Heilbronn, 25.5.2020, 9 M 3821/20, für gebürenrechtliche Interessierte. Dies kann für die Prüfung von Kosten bedeutsam sein. Aus der Entscheidung:

“Die Vollstreckungsandrohung blieb vorliegend ohne Erfolg, sodass die Gebühr für diese (erfolglose) Vollstreckungsandrohung mit der Gebühr für den nachfolgenden, sich unmittelbar anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen ist. Grund hierfür ist, dass die Vollstreckungsandrohung als solche keine eigene, sondern lediglich eine vorbereitende Maßnahme für den tatsächlichen Vollstreckungsauftrag ist (AG Strausberg, 22.1.2012, 11 M 2699/11). (mehr …)

EuGH: Anspruch auf SGB-II-Leistungen für schulpflichtige Kinder ehemaliger Arbeitnehmer*innen und ihre Eltern

Der EuGH meldet: “Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Schulbesuchs der Kinder zusteht, können nicht mit der Begründung, dass dieser Arbeitnehmer arbeitslos geworden ist, automatisch von nach dem nationalen Recht vorgesehenen Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgeschlossen werden” EuGH, Urteil vom 6.10.2020 in der Rechtssache C-181/19. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit c) SGB II ist europarechtswidrig und somit unanwendbar.

Zum Hintergrund (von Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.):
Nach Art. 10 VO 492/2011 haben die Kinder einer Unionsbürgerin, die in Deutschland beschäftigt ist oder früher beschäftigt gewesen ist, das Recht, „unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und Berufsausbildung teil(zu)­nehmen.“ Dies gilt auch dann, wenn der Elternteil die Arbeitnehmerinneneigenschaft mittlerweile verloren hat (mehr …)