LG Hamburg: keine Erwerbsobliegenheit des Schuldners bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Hier der Hinweis auf LG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2017, 326 T 90/16. Daraus: „Denn Personen über 65 Jahren ist eine Erwerbstätigkeit generell nicht mehr zumutbar. Das Lebensalter und die Gesundheit des Schuldners spielen im Rahmen des § 287b InsO eine besondere Rolle (Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl. § 287b Rn 28). Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Erwerbstätigkeit nicht mehr verlangt werden (Wimmer /Ahrens, FK- InsO, 8. Aufl. § 295 Rn 77). Auf die persönliche Fitness des Schuldners ist ab diesem Zeitpunkt somit nicht mehr abzustellen. Der Schuldner ist 1946 geboren, d.h. er war 2016 70 Jahre alt und hat damit die Regelaltersgrenze bereits seit Längerem überschritten.“

Zahlung einer Geldbuße kann nicht angefochten werden, wenn sie aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde

AG Kassel, Urt. v. 14.11.2017 – 435 C 1558/17 – Leitsatz:

Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.

vgl. auch unsere Meldung BGH zur Insolvenzanfechtung: Zahlungen vom P-Konto anfechtungsfest?

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als außergewöhnliche Belastung, die zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führt

Das AG Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 06.11.2017, Az: 1 M 1131/17 , emtschieden, dass die Fahrtkosten für einen 37km langen einfachen Arbeitsweg anteilig für jeweils 17 Kilometer (nämlich die Differenz zu 20km) zur Erhöhung des pfändungsfreien Beitrags nach § 850f Abs. 1 b ZPO führen kann. Mehr siehe www.infodienst-schuldnerberatung.de sowie direkt zur Entscheidung.

Mehr zum Thema siehe auch:  (mehr …)

Bundesfinanzhof: Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.11.2017, VII R 1/16 – aus der gestrigen Pressemitteilung des BFH: „Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstanden, aber vom Insolvenzverwalter aufgrund von Masseunzulänglichkeit nicht beglichen worden, darf das Finanzamt (FA) die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Eine dem Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung steht dem nicht entgegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. November 2017 VII R 1/16 entschieden hat.

In dem Streitfall war über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Aufgrund der Verwertung von Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter war Einkommensteuer als sog. Masseverbindlichkeit entstanden, (mehr …)

Erhöhung des unpfändbaren Betrages aufgrund beruflicher Mehraufwendungen nach § 850f Abs. 1b – Fahrtkosten sind ab 20 km einfacher Wegstrecke bereits als außergewöhnliche Belastung zu werten

AG Neustadt mit einer weiteren Entscheidung darüber, die 20km-Grenze zur Entscheidung über außergewöhnliche Belastungen heranzuziehen, anstatt der ebenfalls üblichen 30km-Grenze.

BGH: Nachzahlung von Sozialleistungen sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden

Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung, die Pflichtlektüre! sein dürfte → BGH, 24.01.2018, VII ZB 21/17 – Leitsatz:

Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden

Siehe schon AG Hamburg: Nachzahlungen von Sozialleistungen sind bei dem Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden (13.11.2017) und AG Kiel gibt Rentennachzahlung auf gepfändetes P-Konto via § 850k Absatz 4 ZPO frei (7.6.2017)

BGH zur Insolvenzanfechtung bei monatelangem Schweigen des Schuldners

BGH, Urteil vom 18. Januar 2018, IX ZR 144/16:

Schweigt der Schuldner einer erheblichen, seit mehr als neun Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids und bietet er erst nach dessen Rechtskraft die Begleichung der Forderung in nicht näher bestimmten Teilbeträgen aus seinem laufenden Geschäftsbetrieb an, hat der Gläubiger die Zahlungseinstellung des Schuldners erkannt.

Landgericht Nürnberg-Fürth: Keine sog. Vorwirkung von Versagungsgründen bei § 287a InsO (II)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 13.7.2017 unter dem AZ: 11 T 4173/17 beschlossen:

  1. Eine Prüfung, ob bereits Versagungsgründe vorliegen könnten, findet im Rahmen der Feststellung nach § 287a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht statt.
  2. Dies gilt auch für den Fall, dass im Eröffnungsverfahren schon ein Versagungsantrag eines Gläubigers gestellt wurde (Fortführung von LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 20.4.2016, 11 T 2794/16)

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Bundesgerichtshof bejaht unmittelbaren Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende

Der BGH hat entschieden, dass ein Jobcenter, welches im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gemäß § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen kann, wenn letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht.

BGH, Urteil vom 31. Januar 2018 – VIII ZR 39/17 – zur Pressemitteilung des Gerichts