Mehr Verbraucherschutz bei 032-Rufnummern gefordert

Der Petitionsausschuss setzt sich hinsichtlich der Nutzung von Nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Vorwahl 032 durch Telefondienstleister, bevorzugt VoIP-Anbieter, für eine “angemessene Lösung im Sinne des Verbraucherschutzes” ein. Während der Sitzung am Mittwoch, 9.12.2020, verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem zweithöchsten Votum “zur Erwägung” zu überweisen.

Mit der Petition wird im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes um Prüfung gebeten, ob Nationale Teilnehmerrufnummern des Nummernraums 032 den Verpflichtungen zur Preisangabe laut Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegen und – falls das nicht der Fall ist – eine entsprechende Änderung des TKG gefordert.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

vzbv fordert, während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, mit einem Moratorium während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen.

Schon in den vergangenen Jahren wurden vielen Haushalten Strom- und Gas abgestellt. Im Jahr 2019 gab es allein 289.000 Stromsperren. Die Corona-Krise mit den Lockdowns belasten viele Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich. Sie sind von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen. Das bedeutet insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen Unsicherheit und Existenzängste. Die Zahl derer, die ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen können, wird vermutlich noch einmal deutlich ansteigen. Dazu kommt jetzt der Beginn der kalten Jahreszeit. Die betroffenen Verbraucher bedürfen eines besonderen Schutzes. Der vzbv fordert daher während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen. Schulden durch Strom- und Gasrechnungen müssen über die Sozialleistungsansprüche geregelt werden. Damit es für alle trotz der schweren Zeit kein kaltes und dunkles Weihnachtsfest 2020 wird

Klaus Müller, Vorstand des vzbv – Quelle

Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/24735 – Beschlussempfehlung und Bericht; Buchstabe a) zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen. 

Unsterstellt, dass das Gesetz noch im Dezember verkündet werden wird, wird es im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.

Bundesregierung beschließt zwei verbraucherschützende Änderungen im Darlehensrecht

Die Bundesregierung hat gestern den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 beschlossen. (mehr …)

vzbv: “Handy, Strom oder Zeitung: Jeder Fünfte hat ungewollte Verträge”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet heute: “Untergeschobene Verträge, ungewollte Vertragsverlängerungen und Probleme bei der Kündigung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher ein mitunter teures Ärgernis. Das belegt eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach sitzt knapp jeder Fünfte auf Verträgen für beispielsweise Telefon, Streamingdienst oder Strom, die er überhaupt nicht abschließen wollte. Von ungewollten Vertragsverlängerungen ist fast jeder Vierte betroffen. Gleichzeitig spricht sich die jeweils deutliche Mehrheit für Lösungen wie kürzere automatische Vertragsverlängerungen, eine Pflicht zur Kündigungsbestätigung oder unkompliziertere Kündigungsmöglichkeiten aus. 

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen wie ungewollten Verträgen für Handy, Strom oder Streamingdienste schützt. Viele Verbraucher stehen derzeit durch Corona finanziell unter Druck. Gleichzeitig entstehen Betroffenen allein durch ungewollte Vertragsverlängerungen ein Schaden von durchschnittlich 335 Euro. (mehr …)

vzbv zur Stundung von Krediten: “Verbraucher zahlten drauf”

“Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen Verbrauchermeldungen vor, die belegen, dass Geldinstitute das gesetzlich festgelegte Kreditmoratorium nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt haben. Nun ist es an den Banken, gesetzeswidrig eingeforderte Zinsen an die Verbraucher zurückzuerstatten und auf weitere unrechtmäßige Forderungen zu verzichten.” – Quelle und mehr: vzbv

BGH: Die Hemmung nach § 497 Abs. 3 BGB greift auch für schon gekündigte Verbraucherdarlehen

Schlechte Nachrichten für Schuldner*innen: in der strittigen Frage der Verjährungshemmung eines gekündigten Verbraucherdarlehens (vgl. unsere Meldungen) hat sich der BGH wie folgt positioniert, BGH, 14.07.2020, XI ZR 553/19, Leitsatz 1:

Der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst auch den Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2, § 497 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Gesamtfälligstellung des Teilzahlungsdarlehens wegen Zahlungsverzugs (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 – XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.).

OLG Bremen: Die zehnjährige Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ist auch auf Darlehensrückzahlungsansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen anzuwenden

Hiermit weisen wir ungern auf eine für Schuldner nachteilige Entscheidung des OLG Bremen zur umstrittenen Frage (vgl. unsere Meldungen) der Anwendung der Verjährungshemmung bei gekündigten Verbraucherdarlehen hin: Hinweisbeschluss vom 27.04.2020, 1 U 60/19.

Daraus: “Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die zehnjährige Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB auch auf Darlehensrückzahlungsansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen anzuwenden ist. Zwar ist in der jüngeren Rechtsprechung diese Frage zuletzt kontrovers diskutiert worden. (mehr …)

LG Osnabrück: Inkassodrohung “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” unzulässig

Hier der Hinweis auf Landgericht Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 – Az.: 18 O 400/19.

Der Tenor: “Die Beklagte wird verurteilt, es (…) zu unterlassen, Verbraucher (…) mit dem Hinweis “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” zum Ausgleich einer Geldforderung aufzufordern.”

BGH: Inkassopauschale von 34,15 Euro für Gaskunden der Stadtwerke München nach erfolgreicher Klage des vzbv unwirksam

Der vzbv weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2020, Az. VIII ZR 289/19, hin, welche Pflichtlektüre sein dürfte. Aus der PM des Verbandes:

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig.

Die gerichtlichen Leitsätze 2a+b:

2a. Bezieht eine Formularklausel einen nicht ersatzfähigen Schaden in die Pauschale ein, ist sie nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die Schadenspauschale dann generell überhöht ist (mehr …)