Schlesig-Holsteinisches OLG gewährt Schuldnerin PKH zur Verteidigung gegen eine Darlehensklage der Bank mit der Begründung der Nichtanwendbarkeit der Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 BGB

Zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist (siehe unsere Meldungen dazu) weisen wir auf den Beschluss des Schlesig-Holsteinischen OLG vom 2.3.2020, 5 W 70/20 (hier als Scan), hin.

In dem Beschluss wurde der Schuldnerin Prozesskostenhilfe (PKH) zur Verteidigung gegen eine Klage der Bank gewährt und dabei ausgeführt:

“Die Anwendbarkeit des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB auch auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Dariehensgebers nach Kündigung des Darlehens wegen Zahlungsverzuges ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (mehr …)

“Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher”

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in den Bundestag einen interessanten Antrag eingebracht: “Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher” (Drucksache 19/17449 und DIP-Link).

Die dort eingangs geschilderte Problematik ist in der Schuldnerberatung sehr bekannt: “Vertragsabschlüsse sind in der digitalen Welt sehr einfach und unkompliziert geworden. Bei vielen Unternehmen kann man mit nur einem Klick, dem Ausfüllen eines kurzen Onlineformulars oder dem Abschicken einer E-Mail Kunde werden. Demgegenüber ist die Kündigung eines Laufzeitvertrags (zum Beispiel Zeitungsabonnement oder Mobilfunkvertrag) meist wesentlich komplexer.”

LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesamtfälligstellung des Verbraucherkredits

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin:

Der vzbv warnt vor wiederbelebter Betrugsmasche durch Kreditvermittler und „Finanzsanierer“

Ein schnell und unkompliziert zugesagter Kredit, ohne Schufa-Auskunft und trotz schlechter Bonität – für manche Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Versprechen ein willkommener finanzieller Strohhalm. Vor Auszahlung des Kredits verlangen die Anbieter nur noch einen überschaubaren Betrag, dann werde das Geld unverzüglich ausgezahlt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist kein Fall bekannt, in dem ein Kredit nach einer Vorab-Zahlung dann auch tatsächlich ausgezahlt wurde. (mehr …)

Bundestag: Änderungen im Zivil- und In­sol­venzrecht angenommen.

Der Bundestag hat heute einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110) angenommen.

Änderungen im Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30.Juni 2020 in Artikel 240 besondere Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der Covid-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden.

Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. (mehr …)

Untersuchungsbericht des Marktwächters Finanzen zur Kreditvermittlung im stationären Handel veröffentlicht

Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen und des vzbv führte Ende 2018 eine Untersuchung zur Kreditvermittlung im Einzelhandel durch. Mittels Mystery Shoppings (verdeckte Testläufe und Beobachtungen) wurde in 91 Fällen das praktische Agieren von sechs ausgewählten Händlern (jeweils drei Elektronik-und Möbelketten) bundesweit in verschiedenen Märkten von dem für Konsumentenkredite zuständigen Team des Marktwächters Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen untersucht.

Schwachstellen und Probleme finden sich sowohl bei den Finanzierungsprodukten selbst als auch in der Vermittlungssituation und bei den beteiligten Vermittlern. – Zum Bericht.

Quelle und mehr: PM des vzbv

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge veröffentlicht (siehe auch unsere Meldung vom 27.01.2020). Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen schützen. Damit dies gelingt, müssen laut vzbv noch sechs Forderungen erfüllt werden.

Die Forderungen beruhen unter anderem auf einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu gängigen Kostenfallen im Auftrag des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale.

  1. ALLGEMEINE BESTÄTIGUNGSLÖSUNG
    Der vzbv fordert die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für Dauerschuldverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ausschließlich sektorspezifische Lösungen würden als Maßnahme gegen unerlaubte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge zu kurz greifen.
  2. PRIORITÄT TELEKOMMUNIKATIONSSEKTOR
    Die Bestätigungslösung muss vor allem auch für Telekommunikationsverträge gelten. Eine Bestätigungslösung unter Ausschluss des Telekommunikationssektors wird das Problem der unerlaubten Telefonanrufe und untergeschobenen Verträge nicht lösen.
  3. FLANKIERENDE MAßNAHMEN FÜR ENERGIEVERTRÄGE
    Für Energielieferungsverträge muss zusätzlich zur Bestätigungslösung gewährleistet sein, dass die am Anbieterwechsel beteiligten Stellen das Wechselverfahren nur nach Vorlage der Bestätigung in Textform einleiten dürfen. Das vorgebliche Interesse an einem schnellen Wechsel darf nicht dazu führen, dass wichtige verbraucherschützende Regelungen missachtet werden.
  4. WIDERRUFSRECHT FÜR STATIONÄRE VERTRÄGE VON DAUER
    Für den stationären Vertrieb von Dauerschuldverhältnissen muss ein Widerrufsrecht eingeführt werden. Insbesondere im Telekommunikationssektor werden Verbrauchern zunehmend Verträge untergeschoben, die sie nicht oder nicht mit dem angeblich auf Tablets unterschriebenen Inhalt abschließen wollten.
  5. EINWILLIGUNG: DOKUMENTATIONSPFLICHT UND E-PRIVACY-VERORDNUNG
    Der vzbv unterstützt die vorgeschlagene Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung. Darüber hinaus muss sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass in der künftigen E-Privacy-Verordnung die bewährten deutschen Verbraucherschutzregelungen hinsichtlich telefonischer Direktwerbung erhalten bleiben können und Direktwerbeanrufe weiterhin nur mit Einwilligung der Verbraucher erlaubt sind.
  6. VERTRAGSLAUFZEIT, VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNGSFRIST Der vzbv unterstützt die allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung im vorgeschlagenen Umfang. Für Telekommunikationsverträge sollte die Erstlaufzeit darüber hinaus auf sechs Monate verkürzt werden.

Quelle: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/02/20/20-02-20_stn_vzbv_re_faire_verbrauchervertraege.pdf

BMJV veröffentlicht Entwurf eines “Gesetzes für fairere Verbraucherverträge”

Letzten Freitag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes für fairere Verbraucherverträge veröffentlicht.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:

  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.
  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden. (mehr …)

BMJV veröffentlicht Entwurf eines “Gesetzes für fairere Verbraucherverträge”

Letzten Freitag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes für fairere Verbraucherverträge veröffentlicht.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:

  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.
  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden. (mehr …)

Rechtskräftiges Unterlassungsurteil gegen UGV-Inkasso wegen Verzugszinsbegründung sowie Herleitung einer Hauptforderung „aus Kontokorrent“ im Inkasso-Erstanschreiben

Inkassounternehmen müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung zahlreiche Informationen “klar und verständlich” übermitteln. Dazu gehört

  • bei Verträgen die konkrete Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses (§ 11a Abs. 1 Nr. 2 RDG)
  • wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, ein gesonderter Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird (§ 11a Abs. 1 Nr. 4 RDG)

Hierzu ist auf das Urteil des LG Frankenthal vom 18.07.2017, 6 0 82/17, hinzuweisen [hier als PDF] In der Entscheidung wurde UGV-Inkasso untersagt, (mehr …)