vzbv: Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

Der vzbv meldet: “Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf [vgl. BMF-Meldung] freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.” – Quelle und mehr

Amtsgericht Frankfurt/M. zur Kündigung des Fitnessstudiovertrags aus “gesundheitlichen Gründen”

Das AG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.09.2019, Az. 31 C 2619/19, der Klage auf Zahlung rückständiger Mitgliedsentgelte für ein Fitnessstudio stattgegeben. Es führte aus, dass der Beklagte sich in der Kündigungserklärung, auf die die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gestützt war, zwar darauf beschränken dürfe, auf „gesundheitliche Gründe“ abzustellen.

Im Prozess müsse er aber nachprüfbar vortragen und beweisen, dass er an einer bestimmten Erkrankung gelitten habe, die es ihm verwehrt habe, sich im Fitnessstudio sportlich zu betätigen. Auch hier hatte sich der Kunde jedoch nicht näher dazu erklärt, welche „gesundheitlichen Gründe“ vorlagen, sondern wollte, dass das Gericht dies selbst durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin ermitteln solle. Das Gericht lehnte dies ab. Es handele sich um ein unzulässiges Beweisangebot zur Ausforschung des Sachverhaltes.

Quelle: PM Justiz Hessen – Urteil als PDF

Bundestagsmeldung zum Gesetzentwurf zum Inkassowesen

HIB-Meldung vom 17.12.2019: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort (19/15268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen (19/14676) hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [dazu] erarbeitet (mehr …)

LG München I: SEPA-Überweisungen müssen kostenfrei sein

Für die Zahlung per SEPA-Überweisung dürfen Unternehmen kein Zusatzentgelt von ihren Kunden verlangen. Das gilt auch für Verträge, die noch vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Januar 2018 abgeschlossen wurden. Das entschied das Landgericht München I, 24.09.2019, Az. 33 O 6578/18 nicht rechtskräftig), nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH. – Quelle und mehr: PM der vzbv

BT-Anhörung zu unerlaubter Telefonwerbung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“ in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/3332).

Dazu gab es vorgestern eine öffentliche Anhörung. Hier die schriftlichen Stellungnahmen:

Vgl. auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=best%C3%A4tigungsl%C3%B6sung

Beschluss Hamburgische Bürgerschaft: „Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen schützen“

Am Donnerstag, 28.8.2019, hat die Hamburgische Bürgerschaft den CDU-Antrag zum Inkasso abgelehnt, aber den Antrag aus SPD/GRÜNE mit dem Titel „Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen schützen“ (Bürgerschafts-Drucksache 21/18154) angenommen.

In dem Beschluss wird auf die 14. und 15. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Bezug genommen. Die dortigen Beschlüsse zum Inkasso sind lesenswert! (mehr …)

Ärger um Eröffnung von Pfändungsschutzkonten: Verbraucherzentrale NRW verklagt Postbank

Wer die Umwandlung seines gepfändeten Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragt, muss hierzu seiner Bank keine Bescheinigung über Pfändungsfreibeträge vorlegen, die diesen Anspruch rechtfertigt. Der Verbraucherzentrale NRW liegen acht Fälle vor, in denen die Postbank verlangt, dass Antragsteller eines P-Kontos zunächst mittels einer Bescheinigung nachweisen, wie hoch ihre unpfändbaren Zahlungseingänge sind, bevor das Geldinstitut eine Kontoumwandlung vornimmt. Mit ihrer Abmahnung stieß die Verbraucherzentrale NRW bei der Postbank bislang auf taube Ohren. Als nächsten Schritt hat sie deshalb ein Klageverfahren beim Landgericht Köln (AZ: 33 O 16/18) gegen die Praxis des Geldinstituts eingeleitet. (mehr …)

Keine Zusendung ohne Bestellung – vzbv klagt erfolgreich gegen die BTN Versandhandel GmbH

Die BTN Versandhandel GmbH darf Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage vzbv entschieden. Anerkenntnisurteil des Landgerichts Hildesheim vom 11.04.2018, Az. 11 O 7/18 (als pdf). Mehr: www.vzbv.de/urteil/keine-zusendung-ohne-bestellung