vzbv fordert „Schluss mit lästigen Anrufen“

„Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat beschlossen [TOP 41], einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen. Der vzbv begrüßt diese Initiative und fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die vorgeschlagenen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.  (mehr …)

Bericht zur Bundestagsanhörung zur Zahlungsdiensterichtlinie

„Die von der Regierung geplanten Verbesserungen für Kunden bei Kartenzahlungen sind bei Verbraucherschützern auf positive Resonanz gestoßen. Es werde ausdrücklich begrüßt, dass das „Bezahlen nur für das Bezahlen“ in starkem Maße eingeschränkt werden solle, erklärte die Verbraucherzentrale (Bundesverband) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch. Es werde dann „endlich wieder über die Endpreise“ gesprochen, so die Organisation zu den heute vielfach üblichen Angaben eines Grundpreises, auf den dann Gebühren aufgeschlagen würden. In der Anhörung ging es um den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (18/11495). Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass (mehr …)

Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten

Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.

Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?

„Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht

Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.

Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf] (mehr …)

Inkassounternehmen darf sich nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen

„Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am 08.03.2017 erlassenen Beschluss entschieden (27 W 179/16) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn bestätigt.

Die Antragstellerin, eine Kommanditgesellschaft aus Paderborn, befasst sich in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Einzug von Forderungen. Sie beabsichtigt, ihren Firmennamen in ʺDeutsches Vorsorgeinstitut KGʺ umzubenennen. Ihren dementsprechenden Antrag hat das für das Handelsregister zuständige Amtsgericht Paderborn unter Hinweis darauf abgelehnt, die gewählten Namensbestandteile ʺInstitutʺ und ʺDeutschesʺ seien irreführend. (mehr …)

Online-Handel und Online-Streitbeilegung (OS): 24.000 Verbraucher nutzten die neue europäische Plattform im ersten Jahr

„In der EU gibt es zwar strenge Verbraucherschutzvorschriften, aber in der Praxis haben Verbraucher zuweilen Probleme mit der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn – insbesondere grenzüberschreitend – gegen diese verstoßen wird.

Wenn Verbraucher ihre Käufe online getätigt haben, sollten sie auch in der Lage sein, solche Probleme online zu lösen. Sei es, dass ein Verkäufer sich weigert, einen defekten Laptop während der Garantiezeit zu reparieren oder dass ein Reisevermittler nicht zu einer Rückerstattung wegen Reisemängeln bereit ist – solche Streitigkeiten können schneller und kostengünstiger nicht vor Gericht, sondern online über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden, die am 15. Februar 2016 von der Kommission gestartet wurde. (mehr …)

Widerruf von Immobilienkrediten: Vergleichsangebote genau prüfen

„Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Doch nicht immer sind die Vergleichsangebote an die Darlehensnehmer angemessen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät zur genauen Prüfung. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu dem speziellen juristischen Sachverhalt an (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

Laut Bundesgerichtshof lassen sich Immobiliendarlehen, die von Juni 2010 bis teilweise ins Jahr 2013 geschlossen wurden, noch widerrufen, wenn in der Widerrufsbelehrung vermeintliche Pflichtangaben wie die „Aufsichtsbehörde“ angeführt, im Vertragstext jedoch nicht genannt werden.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg

EuGH: Kosten eines Anrufs unter Kundenservicetelefonnummer dürfen nicht höher sein als Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer. Dies hat am 2.3.2017 der Europäische Gerichtshof im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale [= Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. ] beim Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens entschieden (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).“

Quelle und mehr: PM der WettbewerbszentralePM des EuGH