OLG Stuttgart, Urt. v. 06.09.2016 – 6 U 207/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Herleitung von Rechten des Verbrauchers aus einem wegen eines Belehrungsfehlers möglichen Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags kann der Einwand der Verwirkung oder des Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht generell und nicht allein wegen des Zeitablaufs und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Verbrauchers in Unkenntnis der fortbestehenden Widerruflichkeit entgegengehalten werden. Eine Treuwidrigkeit kommt vielmehr nur wegen Besonderheiten im Einzelfall in Betracht.
Verbraucherschutz
Verbraucherzentrale Hamburg: „Doppelte Abschlusskosten jetzt von Versicherung zurückholen“
„Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten haben, ist rechtskräftig. Der Versicherer verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Verbraucher, die für Kapitallebens- und private Rentenversicherungspolicen doppelte Abschlusskosten zahlen mussten, können daher nun Geld nachfordern, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg und hält auf www.vzhh.de einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen bereit (Urteil vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15).“ – zur ganzen PM der VZ HH
Kontoführungsentgelt: Postbank lenkt nach Abmahnung der Verbraucherzentrale ein
„Ab 1. November 2016 sollen Verbraucher mit einem Postbank Giro plus Konto monatlich 3,90 Euro für die Kontoführung zahlen, wenn auf ihrem Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen. Betroffen hiervon sind auch Kontoinhaber, denen im Rahmen eines Aktionsangebots von der Postbank vertraglich zugesichert wurde, dass sie dauerhaft kein Entgelt zahlen müssen. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtete sich die Deutsche Postbank AG nun, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.“ – Quelle und mehr: PM der VZ Hamburg
vzbv mahnt sechs Kreditinstitute ab: Kosten für Basiskonten zu hoch
„Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.
„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“.
Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.“
Quelle und mehr: PM des vzbv
Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Postbank wegen Kontoführungsentgelt ab
„Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt. (mehr …)
Verbraucherpolitischer Bericht 2016
Die Bundesregierung hat ihren jährlichen verbraucherpolitischen Bericht (18/9495) vorgelegt. In dem 47-seitigen Papier werden alle verbraucherpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts zusammengefasst. In der Einleitung schreibt die Regierung, ihr Ziel sei ein „verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden“. Verbraucher sollten „selbstbestimmt entscheiden können“. – Quelle
Bundestag Kleine Anfrage: „Weiterhin hohe Dispositions – und Überziehungszinsen“
vzbv: Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen
Zahlreiche Stromanbieter haben Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht wie vom Gesetz vorgesehen verschiedene Zahlweisen angeboten. Vielfach blieb Kunden beim Abschluss eines Stromvertrags nur die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug. Nach einer Abmahnaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die überwiegende Zahl der angeschriebenen Unternehmen die Praxis geändert.- zur PM des vzbv
VZ Hamburg: „Widerrufsrecht: Zamaro lenkt ein“
„Über das Online-Portal Zamaro können Verbraucher Secondhand-Kleidung untereinander tauschen. Das Unternehmen wirbt mit einer kostenlosen 7-tägigen Test-Mitgliedschaft, die nach Ablauf automatisch in eine kostenpflichtige 24-wöchige Plus-Mitgliedschaft zum Preis von 384 Euro übergeht. Wollten Kunden ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen, erklärte Zamaro das Widerrufsrecht für erloschen und zog Geld vom Konto der Betroffenen ein. Dem hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun mit einer Unterlassungserklärung einen Riegel vorgeschoben. Nutzer des Portals sollten zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern.“ – Quelle und mehr: PM der VZ
VZ Hamburg: Widerruf von Immobiliendarlehen weiterhin möglich
„Viele Verbraucher haben in den letzten Monaten laufende oder bereits abgewickelte Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen und bessere Konditionen mit ihren Kreditinstituten aushandeln können. Für Immobilienkredite, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, erlischt am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können hingegen weiterhin widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die Kreditnehmern rät, auch neuere Verträge prüfen zu lassen.“ – Quelle und mehr: http://www.vzhh.de/presse/476994/widerruf-von-immobiliendarlehen-weiterhin-moeglich.aspx