OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 21.10.2015, 2 U 23/15:
Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen sind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.
OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 21.10.2015, 2 U 23/15:
Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen sind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.
„Kinder und Jugendliche treffen im Alltag, beim Surfen im Netz oder beim Einkauf, auf eine Fülle von Konsummöglichkeiten. Aber oft wissen sie zu wenig, um verantwortungsvoll damit umzugehen oder sich effektiv zu schützen, wenn es um Werbebotschaften oder den digitalen Fingerabdruck geht.“ – zum ganzen Beitrag der vzbv
„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei seinen Beschlüssen zur Rückabwicklung von Immobilienkrediten zuletzt gegen die Anwendung einer auf Zahlungsströmen basierten Finanzmathematik entschieden (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 (Az. XI ZR 116/15) und 12.01.2016 (Az. XI ZR 366/15)) und den Verbraucher einseitig besser gestellt. Wenn wir wegen eines wahrscheinlich im Einzelfall geringen Vorteils für den Verbraucher zulassen, dass dieser Maßstab unterminiert wird, werden wir uns wahrscheinlich auch in Zukunft gefallen lassen müssen, wenn dieser zu Ungunsten der Verbraucher gedehnt wird.“ – zum ganzen Beitrag des iff
BGH, Urt. v. 23.02.2016 – XI ZR 101/15 – Leitsätze des Gerichts:
1. Die gem. Art. 247 § 6 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung.
2. Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrags steht Art. 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.
Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – aus der PM des Gerichts:
„Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. (…)
Ein Dauerschuldverhältnis, wie der vorliegende Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn (mehr …)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürchtet einen abnehmenden Datenschutz beim Scoring, der automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit. Grund ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die ab Frühsommer 2018 gilt. Sie sieht deutlich unbestimmter gefasste Regelungen rund um das Scoring vor als das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Datenschutzniveau zu erhalten. (mehr …)