Bundestag stimmt für Bürgergeld-Gesetz – Was macht der Bundesrat?

Nach einem heftigen Schlagabtausch hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz (20/387320/4360) verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung votierten 385 Abgeordnete für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung, 261 stimmten dagegen und 33 Parlamentarier enthielten sich. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4360) und ein Bericht des Haushaltsauschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/4372) zugrunde. 

Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der CDU/CSU-Fraktion vorwarfen, mit ihrer Kritik die Grenze üblicher und auch berechtigter Oppositionskritik überschritten zu haben und „Fake News“ zu Sanktionen und Schonvermögen zu verbreiten, kritisierten Union und AfD die Regierung scharf genau wegen dieser Punkte. Die Linke warf der Regierung vor, Hartz IV mit dem Bürgergeld nicht zu überwinden, es bleibe Armut per Gesetz. – Quelle und mehr: Bundestag.

Schon kommenden Montag, 14.11.2022, wird der Bundesrat sich damit befassen;

Bundestag lehnt Vermögens­abgabe für Milliardäre und Multi­millionäre ab

    Ein Vorstoß der Linkfraktion zur Einführung einer Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre ist von den anderen Fraktionen am Donnerstag, 10. November 2022, im Parlament zurückgewiesen worden – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

    Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode ausschließe, sprachen sich CDU/CSU-Fraktion und AfD-Fraktion grundsätzlich gegen eine solche Abgabe aus. In namentlicher Abstimmung votierten 36 Abgeordnete für den Antrag der Linksfraktion (20/4307), 649 Abgeordnete lehnten ihn ab.

    Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, schon die Corona-Krise sei für viele Menschen eine finanzielle Belastung gewesen. Nun folge darauf mit der Energiepreiskrise die nächste Belastung. Während die große Mehrheit der Bevölkerung mit finanziellen Nöten konfrontiert sei, hätten die Vermögendsten in diesem Land ihr Vermögen auch während der Krise mehren können. (…)

    Quelle: Bundestagsmeldug

    Mietrechtspolitische Anträge der Linken abgelehnt

    Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen drei mietrechtspolitische Anträge jeweils gegen die Stimmen der einbringenden Fraktion Die Linke abgelehnt. In den Anträgen fordert die Fraktion unter anderem einen bundesweiten Mietenstopp (20/2685), ein Verbot der Indexmiete (20/2687) sowie einen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter angesichts der Energiepreiskrise (20/4054). Alle drei Anträge sollen am Donnerstag im Plenum abschließend beraten werden. (Quelle)

    Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt für das Bürgergeld

    Morgen stimmt der Bundestag über das sog. “Bürgergeld” ab. Aus einer heutigen Bundestagsmeldung: “Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/3873) der Bundesregierung für die Einführung eines Bürgergeldes zugestimmt. Nach vielen Diskussionen und Kritik insbesondere von der Unionsfraktion wurde der Entwurf durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einigen Punkten verändert. Zugestimmt haben schließlich die Koalitionsfraktionen, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten und sich Die Linke enthielt. (…)

    Die Union hatte eine gesonderte Abstimmung zur Frage der Regelsatzerhöhung verlangt, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. (…)

    Geändert wurden unter anderem Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt. Künftig sollen Leistungsberechtigte nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet, es ist eine Selbstauskunft nötig.

    Experten mahnen Änderungen am Wohngeld-Plus-Gesetz an

    Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3936) zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 ist am Montagmittag in einer Anhörung des Bauausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen.

    Allerdings warnten die Sachverständigen vor massiven Umsetzungsproblemen in den Kommunen und mahnten unter anderem Vereinfachungen beim Prüfverfahren an. Wegen des zu erwartenden Doppelaufwands wandten sie sich gegen die Pläne, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen. Die Vertreter der Kommunen schlugen überdies die Einführung eines pauschalisierten Basis-Wohngelds in Höhe des gerade verabschiedeten Heizkostenzuschusses für die Dauer von sechs Monaten vor, „um Druck aus dem Kessel zu bekommen“, wie Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag betonte. Die Pauschale sollte nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Quelle und mehr: Bundestag

    vzbv: Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme mit Ansätzen für eine verantwortliche Kreditvergabe veröffentlicht. Aktuell wird die seit 2008 geltende EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet. Dies stellt nach Ansicht des vzbv eine Chance dar, den Verbraucherschutz auf europäischen Verbraucherkreditmärkten zu stärken.

    Zum Papier “Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern – Ansätze für eine verantwortliche Kreditvergabe, die im Trilog der EU-Verbraucherkreditrichtlinie berücksichtigt werden müssen“. – Quelle

    Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!

    Nationale Armutskonferenz (nak): Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!

    Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.

    Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Min- destmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).

    Bremen will im Bundesrat Entschließung zu Energiesperren-Moratorium

    Unter BR-Drucksache 522/22 findet sich ein Antrag der Hansestadt Bremen:

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme, aber auch anderer Energieträger, noch in diesem Herbst einen Vorschlag für ein Energiesperren-Moratorium vorzulegen, mit dem Energiesperren zumindest bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2023 unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Das Moratorium soll für Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von Abschlagszahlungen eintreten. Der gesetzliche Anspruch auf Abwendungsvereinbarungen mit zinsfreier Ratenzahlung soll auf Energieverträge über den Bereich der Grundversorgung hinaus erweitert werden. Die Bundesregierung muss dabei sicherstellen, dass Energieversorgungsunternehmen durch das Moratorium nicht in finanzielle Schieflage geraten und den Verbraucherinnen und Verbraucher eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung gestellt werden kann.

    Bremen bittet darum, dies für die Bundesrats-Sitzung am 28.10.2022 auf die Tagesordnung zu setzen.

    Bundestags-Abstimmung über Verbot von Strom- und Gassperren

    Der Bundestag entscheidet über Anträge der Fraktion Die Linke zu einem Verbot von Gas- und Stromsperren (20/2686) sowie zur Einführung von Gas- und Strompreisdeckeln (20/3484) am Donnerstag, 13. Oktober 2022, im Anschluss an eine 40-minütige Debatte. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie legt zu den Vorlagen jeweils eigene Beschlussempfehlungen (20/3853,  20/3865) vor. – Quelle und mehr: Bundestag

    Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=strom+sperre