Offener Brief Tacheles e.V. an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMAS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes

Angesichts der Energiekrise mit drastischen Teuerungsraten für Strom und Heizenergie richtet Tacheles einen offenen Brief an Minister Heil, in welchem konkrete Handlungsperspektiven und –notwendigkeiten aufgezeigt werden.

In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. 

Der Brief als Webseite und als PDF.

Erwerbslose und Armutskonferenz kritisieren Gießkannenprinzip bei Energiehilfen: “„Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“

Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.

„Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen“, kritisiert Jürgen Schneider vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz. Schneider ergänzt: „Damit ist auch noch lange nicht die Inflation ausgeglichen. Die drei Euro Regelsatzerhöhung, die es am Anfang des Jahres gab, ist weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurückgeblieben.“ Schon vor Inflation, Pandemie und Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen, so Schneider.

Die Erfahrungen mit Energieschulden in der Beratungspraxis der Selbsthilfeorganisationen sind laut Helga Röller vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum drastisch. „In den Fallbesprechungen mit dem Beratungsteam häufen sich die Fälle, wo Ratsuchende die eingehenden Rechnungen nicht mehr bezahlen können“, (mehr …)

Bundesrat fordert bessere Bekämpfung von Mietwucher

Bundestagsmeldung: “Der Bundesrat dringt auf eine bessere Bekämpfung von Mietwucher. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/1239) schlägt die Länderkammer eine Änderung in Paragraf 5 („Mietpreisüberhöhung“) des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStrG 1954) vor. Demnach soll künftig schon ordnungswidrig handeln, wer „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bisher sieht die Norm vor, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Zudem soll nach Willen der Länderkammer die maximale Höhe des Bußgeldes von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.

Die Länderkammer führt zur Begründung an, dass (mehr …)

Vom Sanktionsmoratorium zum Sanktionsmoratömchen 

Vor einer Woche berichteten wir RegE zum SGB II-Sanktionsmoratorium: “Meldeversäumnisse” bleiben sanktioniert. Deutliche Kritik von Harald Thomé und dem Paritätischen.

Thomé: “…, also die Sanktionen nach § 32 SGB II, werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen aber ca. 70 % aller Sanktionen aus.

Zudem besteht die Gefahr, dass die sog. Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich noch sanktioniert werden. Denn nach § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem sog. Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich. Es besteht somit die ernste Gefahr, dass das schönklingende Sanktionsmoratorium ab Jan. 2023 mit nachträglich durchgeführten Sanktionen durch die Jobcenter ausgehöhlt werden.

Soviel zum Thema “MEHR FORTSCHRITT WAGEN” durch die Ampel. …”

Paritätischer: “… Indem die Sanktionsregelungen bei Meldeversäumnissen bestehen bleiben, bekennt sich die Bundesregierung zur Fortführung der Mehrzahl der Sanktionen.  (mehr …)

DGB zum Gender Pay Gap: Lohnlücke endlich schließen!

DGB-Meldung: Frauen bekommen hierzulande noch immer durchschnittlich 18 Prozent weniger Gehalt als Männer. Erst heute, am 7. März, haben Frauen das Jahresentgelt erreicht, das Männer bereits am 31. Dezember auf ihrem Konto hatten. Bei einer Gewerkschafts-Aktion vor dem Brandenburger Tor erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann die Ampel-Koalition an ihre gleichstellungspolitischen Ziele.

„Noch in diesem Jahrzehnt soll die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden“, zitierte Hoffmann aus dem Koalitionsvertrag, „aber die Erhöhung des Mindestlohns mit einer Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs zu koppeln, konterkariert sämtliche Ambitionen für eine eigenständige Existenzsicherung der Geschlechter. Statt Minijobs zurückzudrängen, wird so ein hochproblematisches Beschäftigungsverhältnis ausgeweitet. Im Ergebnis werden noch mehr Frauen ohne sozialen Schutz arbeiten.“

Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen

Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).

Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; (mehr …)

AWO: Mietenstopp einführen – Mietwucher-Paragrafen endlich scharf stellen

AWO tritt Kampagne Mietenstopp bei. – Aus der PM der AWO: “Fast 30 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete bezahlt Juliane Schneider (Name geändert) aus München für ihre kleine Wohnung. Kein Einzelfall. Die Mietpreise in Deutschland gehen weiter nach oben. So zogen die Mieten für Bestandswohnungen laut „ImmoScout24 WohnBarometer“ 2021 bundesweit um durchschnittlich 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr an, für Neubauwohnungen sind es sogar 7 Prozent. Die Mieten müssen deutlich stärker als im Koalitionsvertrag vereinbart begrenzt werden – und zwar sofort, fordert die bundesweite, überparteiliche Kampagne Mietenstopp. In der Kampagne engagieren sich lokale Mieter*innen-Initiativen, außerdem der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Neu dabei im Bündnis ist bei dessen  einjährigen Bestehen die Arbeiterwohlfahrt.

Eine erste effektive Maßnahme, die die neue Regierung schnell umsetzen könnte, ist den „Mietwucher-Paragrafen“ (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“) scharf zu stellen. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieter*innen vor. Bisher ist er in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter*innen beweisen müssen, dass Vermieter*innen eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt haben. (mehr …)

campact e.V.: Stoppt den Ausverkauf der Schufa-Daten

campact e.V.: “Der Finanzinvestor EQT Private Equity will die Wirtschaftsauskunftei Schufa kaufen, inklusive Milliarden von Daten – verpasste Rechnungen, Kredite und Verträge von Millionen Bürger*innen. Noch gehört die Schufa einer Gruppe von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen Kreditinstituten. Sie haben ein Vorkaufsrecht. Nutzen sie das, platzt der Deal.

Unterzeichnen Sie jetzt den Appell an die Schufa-Eigentümer!

Appell-Empfänger*innen
Helmut Schleweis (Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes)
Marija Kolak (Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
Christian Sewing (Vorstand der Deutschen Bank)
Manfred Knof (Vorstand der Commerzbank AG)


Die Schufa Holding AG besitzt sensible Finanzdaten von fast 70 Millionen Deutschen. Die Investitionsgruppe EQT hat deutlich gemacht, dass sie in diesen Daten vor allem eins sieht: eine Goldgrube. Dem schwedischen Konzern geht es um Gewinne, Wachstum und mehr Rendite für seine Investoren. Wir fordern Sie auf: 

Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht und sorgen Sie dafür, dass keine Schufa-Anteile an EQT Private Equity und ähnliche Investoren verkauft werden. 

Machen Sie Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zukunft für die Schufa zur Priorität. Dazu gehört auch, die Berechnungsformel für die Bonitätsbewertung – den Schufa-Score – transparent zu machen.

vzbv: Heizkostenzuschuss muss höher ausfallen

Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Das begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert die Zahlung aber als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt. Dazu Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv:

Die aktuelle Energiepreiskrise belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, diese Haushalte nun finanziell zu entlasten. Der gestern von der Bundesregierung beschlossene Heizkostenzuschuss reicht jedoch bei weitem nicht aus. Die Berechnungsgrundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist nach wie vor intransparent und daher nicht nachvollziehbar. Der vzbv hat aufgrund aktueller Zahlen aus dem Jahr 2022 die Zusatzkosten auf durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt berechnet. (mehr …)