Ex-BGH-Richter Pape fordert schnelles Inkrafttreten eines 3jährigen Restschuldbefreiungsverfahrens

Richter am Bundesgerichtshof a.D. Professor Dr. Gerhard Pape stellt in seinem Aufsatz “Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens – Plädoyer für ein schnelles Inkrafttreten” in der aktuellen ZInsO 2020, 1347 klar:

Die Begründung des Entwurfs weist das aus der Mottenkiste (…) stammende ordnungspolitische Argument, eine Verkürzung des Verfahrens gehe mit der Gefahr einher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer “sorgenbefreiten” oder gar missbräuchlichen Überschuldung verleitet werden (…) mit Recht zurück. Dieses Argument ist durch die inzwischen mehr als zwanziggjährige Anwendungszeit der InsO widerlegt. Eine frivole Schuldenmacherei im Hinblick auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hat es nie gegeben.

Dies ist umso wichtiger, als dass Punkt 9 des Eckpunktepapiers des Konjunkturpakets (dazu unsere Meldung vom 8.6.2020) immer noch Misstrauen atmet (“Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung”, Evaluation des Antragsverhaltens der Schuldner “auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten”). (mehr …)

Antrag FDP-Bundestagsfraktion: “Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden”

Hier der Hinweis auf die Drucksache 19/20345 vom 24.6.2020 mit dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion “Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden”.

Die sorgfältige Lektüre des Antrags lohnt sich. Nicht, weil ihm zuzustimmen wäre, sondern wegen interessanter Stilblüten und skuriler Vorstellungen. Auch versucht sich die FDP in Prosa: “Man muss sich jedoch vor Augen halten, dass die Höhe der Forderung für den Inkassodienst oder die Rechtsanwaltskanzlei keine Auswirkung auf den Arbeitsaufwand hat. Genauso, wie es beim Reifenwechsel keine Rolle spielt, ob kleine Reifen an ein altes Auto oder breite Reifen an teures Auto geschraubt werden – die Handgriffe sind immer die gleichen.”

Bundesrat schlägt weitergehende Verschärfungen des “Inkassogesetzes” vor

Letzten Freitag (5.6.2020) hat der Bundesrat zum RegE eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” Stellung genommen – siehe BR-Drucksache 196/20 (B). Es wird vorgeschlagen:

  1. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Verpflichtung von Inkassodienstleistern zum Hinweis auf Umstände, bei denen der Verdacht eines Identitätsdiebstahls besteht, weiter gefasst werden könnte und auch Fälle einbezogen werden könnten, bei denen die Anschrift des Schuldners nicht gesondert ermittelt werden musste.
  2. “Der Inkassodienstleister hat außerdem, wenn Inkassokosten geltend gemacht werden, einer Privatperson auf Anfrage einen Nachweis der mit dem Gläubiger getroffenen Vergütungsvereinbarung zu übermitteln.”
  3. (mehr …)

Bundesrat schlägt weitergehende Verschärfungen des “Inkassogesetzes” vor

Letzten Freitag (5.6.2020) hat der Bundesrat zum RegE eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” Stellung genommen – siehe BR-Drucksache 196/20 (B). Es wird vorgeschlagen:

  1. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Verpflichtung von Inkassodienstleistern zum Hinweis auf Umstände, bei denen der Verdacht eines Identitätsdiebstahls besteht, weiter gefasst werden könnte und auch Fälle einbezogen werden könnten, bei denen die Anschrift des Schuldners nicht gesondert ermittelt werden musste.
  2. “Der Inkassodienstleister hat außerdem, wenn Inkassokosten geltend gemacht werden, einer Privatperson auf Anfrage einen Nachweis der mit dem Gläubiger getroffenen Vergütungsvereinbarung zu übermitteln.”
  3. (mehr …)

Kon­junk­tur­pa­ket (2): “schneller Neustart nach einer Insolvenz” – für Verbraucher allerdings Verkürzung des Entschuldungsverfahren nur “befristet”

Unter Punkt 9 des Eckpunktepapiers des Konjunkturpakts steht:

Die Corona-Pandemie kann dazu führen, dass viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, soll ein schneller Neustart nach einer Insolvenz erleichtert werden. Deshalb soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.

Was dies konkret bedeutet, ist unklar. (mehr …)

Ko­ali­ti­ons­aus­schuss be­schließt Kon­junk­tur­pa­ket (1)

“Der Koalitionsausschuss hat sich auf Eckpunkte eines beispiellosen Konjunkturpakets verständigt. Gezielte Maßnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen Beschäftigte und Familien unterstützen, Unternehmen stabilisieren, die Modernisierung des Landes voranbringen und dafür sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht.”

So steht es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, die auch einen recht guten Überblick gibt. Siehe auch das “Eckpunktepapier“.

Bundesrat zum neuen “Inkassogesetz”

Diesen Freitag, 5.6.2020, wird sich der Bundesrat unter TOP 22 mit dem Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” (Bundesrats-Drucksache 196/20) befassen.

Während der federführende Rechtsausschuss dem Bundesrat empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, regt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine umfangreiche Stellungnahme an. Einzelheiten sind der BR-Drucksache 196/1/20 zu entnehmen. Die Ausschussdrucksache ist eine sehr spannende Lektüre, die sehr zu empfehlen ist! (mehr …)

MdB Zaklin Nastic: “Schufa blockiert Menschenrechte – Bundesregierung schaut weg”

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage “Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten” (BT-Drs 19/18149) inzwischen geantwortet: BT-Drs 19/18641. Dazu gibt es klare Wort von Zaklin Nastic, Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

“In ihrer Antwort (…) verweigert sich die Bundesregierung jeglicher kritischer Bewertung der Geschäftspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien um Schufa und Co. (mehr …)

Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordert schnelle Umsetzung der Verkürzung der Restschuldbefreiung

Nach B90/Grüne (siehe B90/Grüne fordern sofortige (!) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre) fordert nun auch der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) eine schnelle Verkürzung. Aus einem Brief vom 14.5.2020 des Verbandes an Bundesjustizministerin Lambrecht: “Richtigerweise hat die Europäische Union die nationalen Gesetzgeber verpflichtet, europaweit einheitlich den Zeitraum des Verfahrens zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre ohne weitere Voraussetzungen zu begrenzen. Bereits vor der aktuellen Pandemie hat das BMJV im Referentenentwurf vom 13.2.2020 einen ersten Schritt zur Umsetzung dieser Vorgabe unternommen.

Dieser erste Schritt sollte nun schnell umgesetzt werden. Die Möglichkeit einer verkürzten Restschuldbefreiung wird vielen Betroffenen nach dieser Krise einen Neuanfang erleichtern. Dies gilt gerade auch für Unternehmer im KMU-Bereich, die bei der Aufnahme von Unternehmenskrediten regelmäßig gezwungen sind, eine persönliche Mithaftung mit ihrem Privatvermögen zu übernehmen. Sie müssen bei einer Insolvenz ihres Unternehmens meistens auch für sich selbst einen Insolvenzantrag stellen, um nach einer Restschuldbefreiung die Chance eines Neustarts zu bekommen. (mehr …)

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertages 2020

“Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen!

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen! (mehr …)